Kommentar von Dennis Riehle
Spätestens seit der Abschiebung von 28 Schwerstverbrecher nach Afghanistan wissen wir, dass einer stringenten Remigration nicht etwa der Rechtsstaat entgegensteht. Stattdessen ist es allein der politische Wille, welcher auch weiterhin verhindert, unser eigentlich durch Art. 16a GG Konsequent flankiertes Asylsystem mit aller Deutlichkeit gegenüber denjenigen zu verteidigen, die ohne eine anerkannte Fluchtursache und Bleibeperspektive auf den europäischen Kontinent drängen. Ob es nun das Oberverwaltungsgericht in Münster war, das mit seinem Urteil für Aufsehen sorgte, wonach Syrien nicht länger als prinzipiell unsicheres Herkunftsland einzustufen sei. Oder die vielen Beispiele aus anderen europäischen Ländern, die Sozialleistungen für illegal Eingewanderte drakonisch kürzen und damit zahlreiche Gäste zur Rückreise animieren. Und nicht zuletzt die Einlassungen unterschiedlicher Experten, welche immer wieder darauf hinweisen, dass allein der Nachweis über eine individuelle Verfolgung zu einem entsprechenden Schutzstatus führen kann – und es dem vermeintlich Hilfsbedürftigen nicht zusteht, eine Destination nach Belieben auswählen zu dürfen. Man wird in der westlichen Hemisphäre vermutlich erfolglos nach einer anderen Gemeinschaft suchen, die sich in ihrem Vielfaltswahn der Invasion von hunderttausenden Personen unterwirft, welche eigentlich an den Außengrenzen der EU bereits hätten abgewiesen werden müssen. Das bloße Vorherrschen eines Krieges oder Terrorregimes in der Heimat ist als Begründung nicht zwangsläufig hinreichend, das Grundrecht auf Versorgung und Obdach in einem fernen Land in Anspruch nehmen zu können.
Denn nicht nur das Vorrangigkeitsgebot der Bibel macht deutlich, dass wir unter Nächstenliebe nicht zu verstehen haben, sämtlichen Schicksalsgeplagten auf diesem Globus den Platz in einem Vier-Sterne-Hotel anbieten zu müssen. Letztlich ist es jedem Menschen eigentlich immanent, bei einer Bedrohung zunächst Unterschlupf beim unmittelbaren Nachbarn zu begehren. Das Verlassen des vertrauten Lebensumfeldes, um in einer ganz bestimmten Region auf diesem Erdball in den Genuss des Steuergeldes eines von Ideologen, Dilettanten und Böswilligen regierten Gefüges zu kommen, ist zweifelsohne ein dreister und bewusster Angriff auf unsere Integrität und Souveränität. Kein Verbund auf dieser Welt steht in der Verpflichtung, seine Unversehrtheit nur deshalb preiszugeben, weil die grünsozialistische Mentalität auf den gesunden Verstand einprügelt – um nicht nur Kollektivschuld für die Vergangenheit zu infiltrieren, sondern auch die Frustration und Ernüchterung über die eigene Biografie und Leistungsbilanz zu kompensieren. Die ewige Haftung für die Barbarei unserer Vorfahren ist nicht etwa eine internationale Erwartungshaltung. Sondern sie entspringt allein dem Geist einer auch deshalb nach Unterjochung strebenden Klientel in unseren Breiten, weil deren Selbstfindung unter anderem in der Phase einer gelernten Küchenhilfe steckengeblieben ist.
Wer mit sich, seinem Ursprung und seinen Wurzeln nicht viel anfangen kann, weil er Standortpatriotismus nur dann entdeckt, wenn dies die Kameras und Mikrofone der Haltungspresse entsprechend einfordern, der befindet sich in einer ständigen Dissoziation. Der Wunsch, bei Bedarf sogar die eigene Hautfarbe abzustreifen, weil eine Fußballmannschaft nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie nicht ausschließlich aus Weißen besteht, nimmt bisweilen pathologische Züge an. Und so wäre eigentlich der Besuch auf der psychotherapeutischen Couch anzuraten, um sich von einer masochistischen Gängelung und Geißelung zu befreien. Denn wir können als Gruppe nicht als stellvertretende Büßer herhalten, die ihre gewohnte Art, autonom und unbehelligt zu existieren, aus Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten postpubertärer Utopisten aufgeben. Wer mit dem Gedanken, dass die Schöpfung nicht ohne Grund phänotypische Merkmale vergeben hat, aus Ekel vor dem rechten Gedankengut eines Ethnopluralismus hadert – und statt eines friedlichen Nebeneinanders integrer Staaten und Sippschaften die vollkommene Durchmischung von in Sprache, Religion, Brauchtum, Tradition, Werten, Sitten, Regeln, Idealen, Prinzipien, Konformität und Singularität höchst verschiedener und einst zu Identifikation und Definition weitgehend abgeschlossener Formationen fördert, ist bedarfsweise auch bereit dazu, Paragrafen als geduldige Normen links liegen zu lassen. Dies geschieht seit 2015 im großen Stil.
Und es ist der erhobene Zeigefinger, die im Hintergrund stets mitschwingende Moralkeule und das Totschlagargument von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, welches regelmäßig von jenen ins Feld geführt wird, die sich um die Zukunft von nach Kabul zurückgeschickten Vergewaltigern und Mördern sorgen – für deren hiesige Opfer allerdings im Zweifel nur Hohn und Spott übrig haben. Drangsal und Gängelung von vernunftorientierten Patrioten, die weder eine generelle Xenophobie aufgrund der Abstammung eines Menschen in sich hegen, sondern völlig zu Recht auf ihrem legitimen Anspruch beharren, weder in der Fußgängerzone noch vor dem Supermarkt mit Messern oder Macheten niedergestreckt zu werden, sind Ausdruck von Eigenverachtung. Und weil nun einmal die Straftaten mit einem wiederkehrenden Modus Operandi im Vergleich zum Bevölkerungsanteil überproportional von Individuen aus einer klar definierten und geografisch umrissenen Herkunftsregion begangen werden, bewahrheiten sich die Prognosen, welche beispielsweise der Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit schon sehr früh abgegeben hat: „Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt (…)“. Deshalb braucht es ein striktes Ende der Flutung unseres Kontinents mit Personen, die es allein auf ein besseres soziales und wirtschaftliches Leben oder eine Erosion der christlichen Tradierung und abendländischen Prägung abgesehen haben. Denn juristische Ausreden sind mittlerweile Mangelware. Und dem willkürlichen Import von Kriminellen und Terroristen durch die Ampel setzt die beständig wachsende der Opposition den Zorn der Volksseele entgegen.