Kommentar von Dennis Riehle
Was kann man nur tun, wenn man als Partei sukzessive davon Kenntnis nimmt, dass die eigene Politik bei der Bevölkerung nur noch auf wenig Anklang stößt – und man sich in den Umfragen sogar der Einstelligkeit nähert? Die Grünen stecken in einem Dilemma, weil einerseits ihr Kernthema des Klimawandels nur noch dann in den Sozialen Medien auftaucht, wenn wieder einmal ein Hochwasser Europa heimsucht – und man wegen der bereits im Jahr 792 erstmals beschriebenen Überflutungen im mitteleuropäischen Raum viele Ausreden finden muss, um auch weiterhin dem Kohlenstoffdioxid die Schuld an den Extremwetterereignissen von damals wie heute zu geben. Andererseits versagen sie kläglich beim offenbar noch immer für die Allgemeinheit drängendsten Problem der inneren Sicherheit durch die illegalen Migration. Nur allzu gerne würden sie von den mittlerweile fast täglich stattfindenden Messermorden ablenken wollen – und degradieren sie, im Gegensatz zu den Naturkatastrophen, stets zu Einzelfällen ohne einen erkennbaren Zusammenhang. Ihr Rezept für mehr Tugend und Regelhaftigkeit ist der Zuzug von vielen weiteren Flüchtlingen, damit sich diejenigen hierzulande wohler und unter ihresgleichen fühlen, die teilweise seit 2015 ohne eine anerkannte Bleibeperspektive und trotz des mangelnden Nachweises einer Verfolgung in der Heimat die Vorzüge unseres vor Überforderung ächzenden Sozialstaates nutzen. In der Kurzsichtigkeit denkt man offenbar nicht daran, dass mit einer derartigen Mentalität nur die die zwangsläufige Erosion von kultureller Prägung und christlicher Tradierung, sondern die Verdrängung der autochthonen Mehrheit verbunden ist.
Man nimmt diese Veränderung bewusst und willentlich in Kauf – weil man sich darauf freut, dass die Gesellschaft bunter, vielfältiger und weniger deutsch wird. Doch gerade diese Haltung wollen immer mehr Einwohner dieses Landes nicht einfach hinnehmen. Im Osten rebellieren sie bereits bei den Wahlen. Und weil die Ökosozialisten dort herbe Niederlagen einstecken müssen, braucht es aus ihrer Sicht neue Modelle der Demokratie. Als wesentliches Instrument dabei gilt der sogenannte Bürgerrat, wie er bereits im Bundestag installiert wurde – und jüngst mit der Forderung an Nancy Faeser auf sich aufmerksam machte, der Staat müsse mit stringenten Mitteln gegen vermeintliche „Desinformation“ vorgehen. Für mich widerspricht dieses eigentümliche Konstrukt eines nach außen beliebig zusammengewürfelt wirkenden Haufens in vier zentralen Punkten dem Grundgesetz. Die Auswahl der Mitglieder eines solches Schattenparlaments ist trotz des fadenscheinigen Bemühens um eine die Allgemeinheit in sämtlichen Facetten abbildende Zufallsbestimmung nicht den Ansprüchen eines mehrstufigen Vor- und Losverfahrens gerecht geworden, welches allerdings erforderlich wäre, um nur ansatzweise dem Repräsentationsprinzip aus Art. 38 GG zu entsprechen. Denn auch das freie Mandat der Abgeordneten verbietet jeden Anschein der Einflussnahme auf seine Willensentscheidung – und sei es nur unverbindlich durch das Antragen von Maßnahmenkatalogen einer Gruppe von auserkorenen Machtenthusiasten, deren Nominierung zwar auf komplizierten, aber wenig transparenten Wegen zustandekam. Somit fehlt es eigentlich an jeglicher Rechtfertigung für ihre Teilhabe.
Und doch lässt man die von Anfang an als ziemlich willfährige Schäfchen und Marionetten daherkommenden Abgesandten wie du und ich im hochehrwürdigen Reichstag mitsprechen – obwohl sogar abgesprungene Teilnehmer von einer einseitigen Atmosphäre zugunsten linksalternativer Ideen in diesem Gremium sprachen. Auch wenn es lediglich beratenden Charakter besitzt, existiert zumindest die Rechtsauffassung, dass dessen Besetzung allein durch eine allgemein zugängliche Wahl verbindlich hätte entschieden werden können, damit jeder Souverän gemäß des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 GG dieselben Chancen besitzt, seinen Vertreter in solch einen Kreis der Erlauchten schicken zu können. Deshalb mangelt es dieser Parallelstruktur nicht zuletzt auch an der erforderlichen Legitimationskette aus Art. 20 Abs. 2 GG. Darüber hinaus muss zumindest zu bedenken gegeben werden, dass die Partizipationsrechte – beispielsweise der Länder – gemäß Art. 79 Abs. 3 GG durch eine Umgehung des Plenums des Bundestages ausgehebelt werden. Dass man dieser anrüchigen Institution mittlerweile sogar die Befugnis erteilt, der Regierung einen kompletten Katalog an Erwartungen zu übergeben, in dem unter anderem auch gefordert wird, dass inoffizielle Stellen künftig darüber befinden, ob es sich bei Nachrichten und Schlagzeilen um Wahrheit oder Fake News handelt, ist ein massiver Angriff auf Exekutive und Judikative. Denn allein ihnen obliegt die Entscheidung darüber, was in unseren Breiten zulässig ist. Es hat schon beispiellosen Charakter, Wohl und Wehe der Meinungsfreiheit in die Hände des Lieblingsprojekts von Bärbel Bas zu legen,
Seitdem mich das Bayerische Landesamt für #Verfassungsschutz zunächst als Teil einer russischen Kampagne zur Verbreitung von Moskauer Narrativen und Putins Propaganda gebrandmarkt und später wieder rehabilitiert hat, weiß ich nur allzu gut, wie schnell man in den Fokus derjenigen gerät, die unter dem Deckmantel der Verteidigung unseres liberalen Systems dazu bereit sind, astreine Werkzeuge von Zensur und Repression anzuwenden. Wir sind in Abstumpfung und Verrohung so weit vorangeschritten, dass nicht einmal mehr Freunde, Nachbarn und Kollegen davor zurückschrecken, ihr Gegenüber bei der nächsten Meldestelle anzuschwärzen – weil der Verdacht besteht, hier könnte sich jemand skeptisch zu den Verhältnissen in unserer Republik äußern. Wahrheit ist heute nicht mehr synonym mit Tatsachen. Stattdessen gilt als Fakt, was der ideologische Zeitgeist als genehmes Werturteil einstuft. Es fehlt an einem Konsens über die Definition „falscher“ Tatsachen und Behauptungen – die darüber geeignet sind, den öffentlichen Diskurs in einer die Grundordnung ins Wanken bringenden Weise zu steuern. Denn gerade in einem äußerst gespaltenen und polarisierten Kollektiv gehen die Betrachtungen über die Erfordernisse an Objektivität und Wirklichkeit weit auseinander. Es waren die roten Roben in Karlsruhe, die kommentierende Einlassungen auch dann noch als schützenswert ansahen, wenn sie nach unabhängigen Kriterien als Lüge aufzufassen sind. Gerade unter diesem Gesichtspunkt einer möglichst breit ausgelegten Interpretation von Art. 5 GG ist jede Anstrengung der Einebnung, Kanalisierung und Manipulation von unbehelligtem Denken und Reden als verwerfliches Gebaren zu betrachten, das an den Eckpfeilern und dem Fundament unseres einst so soliden Gefüges die Axt ansetzt.