Es ist ein Durchbruch für alle Betroffenen, die nach der Impfung unter unerklärlichen Beschwerden leiden. Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen, in der die Vorinstanz jegliche Ansprüche einer Klägerin auf Auskunft und Schadenersatz gegen die Firma „AstraZeneca“ ablehnte. Sie hatte nach einer Immunisierung im März 2021 mit dem Präparat „Vaxzevria“ einen Infarkt im Innenohr erlitten, der zu einem vollständigen Hörverlust einseitig führte.
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Dennis Riehle
(geboren 1985 in Konstanz),
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