Rufmordkampagne gegen die Konstanzer Kreis-AfD: Wie der „Südkurier“ über Wählerbestechung mutmaßt, natürlich nicht „in alle Richtungen“…

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Radolfzell: Geld gegen Wahlstimme? Staatsschutz ermittelt wegen Wählerbestechung an Berufsschule“ (aus: SÜDKURIER vom 06.02.2026)

Je näher ein Urnengang rückt, umso schmutziger werden die Bandagen, mit denen die Herausforderer kämpfen. Doch nicht nur die einzelnen Parteien schlagen dann verbal aufeinander ein. Immer öfter mischen auch Medien mit. Und sie greifen hierbei nicht selten auf unlautere Mittel zurück. So geschehen aktuell im Landkreis Konstanz. Am Berufsschulzentrum in Radolfzell soll es zu einer Wählerbestechung gekommen sein. Laut Angaben von Klassenkameraden erfolgte eine Ansprache auf dem Pausenhof, man bot ihnen Geld an. Möglicherweise, um sich Stimmen zu erkaufen. Alles bleibt vage, die Quellen scheinen anonym. Und trotzdem veröffentlichte die Regionalzeitung „Südkurier“ einen Artikel, der sämtliche Regeln zur Verdachtsberichterstattung umgeht. Denn bisher ist nicht einmal bestätigt, ob es im Zusammenhang überhaupt um die AfD geht. Doch die zuständige Autorin spekuliert bereits darüber, die Redaktion habe – natürlich nicht näher benannte – Hinweisgeber. Die Staatsanwaltschaft betonte jedoch, dass einerseits nur ein äußerst geringer Anhalt auf Strafbarkeit bestehe. Andererseits überhaupt nicht klar sei, gegen wen er sich überhaupt richte.

Auf die Idee einer „False-Flag“ kommt beim linksliberalen „Südkurier“ selbstredend niemand…

Trotzdem wurde ein Fass aufgemacht, die Alternative für Deutschland als einzige Option ins Spiel gebracht. Selbstverständlich kam niemand auf die Idee, auch die Frage zu stellen, ob es sich um eine typische „Camouflage“-Aktion handelt. Wollte man möglicherweise gezielt den Fokus auf die ohnehin von diesem Presseorgan regelmäßig gescholtene und mit Rufmordkampagnen überzogene Opposition lenken, obwohl die Urheber eventuell aus einer politisch ganz anderen Richtung stammen? Die publizistischen Grundsätze erfordern im Rahmen der entsprechenden Ziffer zur Unschuldsvermutung, dass mit Sorgfalt vorzugehen ist. Hierzu zählt unter anderem auch, dass ein Mindestbestand an Beweisen vorliegt, um überhaupt eine zulässige Spekulation anzustellen, die im vorliegenden Fall nicht etwa ergebnisoffen daherkommt, sondern sich ganz gezielt auf einen etwaigen Tatverdächtigen fixiert. Bisher gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass irgendein Funktionär oder Mitglied der AfD in die Angelegenheit verwickelt ist. Insofern braucht es eine gute Rechtfertigung, weshalb man vorschnell urteilt. Und man wird sich nicht auf den Quellenschutz zurückziehen können, um sich zu verteidigen.

Es braucht ein Mindestmaß an Beweisen, um journalistisch einen Verdacht zu erheben…

Denn selbst wenn der Kollegin Informationen zugegangen sein sollten, die das Rampenlicht in eine bestimmte Richtung lenken, genügt dies keinesfalls, um sich in der Veröffentlichung bereits einen potenziellen Schuldigen herauszupicken. Hier sprechen wir nicht nur von Ungenauigkeit, sondern von einer bewussten Provokation, die weit darüber hinausgeht, was unter berufsethischen Aspekten vertretbar scheint. Wenn nicht einmal die Ermittlungsbehörde irgendeinen Namen oder eine Partei in den Mund nimmt, sondern explizit betont, dass man noch völlig am Anfang stehe, was die Aufklärung angeht, dann ist es nicht hinnehmbar, den Eindruck einer Vorverurteilung zu erwecken. Und dies geschieht dann, wenn man den Blick verengt. Umgehend sind auch bundesweite Mistkratzer auf den Zug aufgesprungen, haben sich den Berichten der Lokaljournaille angeschlossen. Überprüfung auf Konsistenz: Fehlanzeige. Zwar wird dort deutlich weniger dezidiert bis gar nicht die AfD in den Mittelpunkt gestellt, vor allem die Tatsache in den Vordergrund gerückt, dass der Staatsschutz mit einer seltenen Lage einer möglichen Wahlmanipulation konfrontiert sei.

Der Pressekodex fordert Sorgfalt, Unschuldsvermutung und Ausgewogenheit…

Doch es verbreitet sich die Wahrnehmung, ein Bauernopfer gefunden zu haben. Eine reißerische Darstellung, allein um der Sensation willen, verbietet sich. Es fehlt an einer faktenbasierten Grundlage, weil man sich auf diffuse Zuspielungen zurückzieht, auf Spekulationen von mehr oder weniger Beteiligten der Vorgänge. Solidität sieht anders aus, eine Sachbezogenheit ist nicht gegeben. Das Prinzip der ausgewogenen Präsentation wurde verletzt. Zwar besteht in der Angelegenheit ein öffentliches Interesse, doch ein laufendes Verfahren allein begründet eine Spezifizierung selten. Warum liest man nichts davon, dass prinzipiell auch jede andere Partei involviert sein könnte? Weshalb wohl stürzt man sich auf die AfD? Es ist in der hiesigen Umgebung kein Geheimnis, dass der „Südkurier“ eine enorme politische Schlagseite hat. Mittlerweile gendert er nicht nur, sondern hat sich die Alternative für Deutschland zum Feind auserkoren. Nur so kann man sich erklären, weshalb er beständig aus jeder Mücke einen Elefanten macht, wenn es um die „Blauen“ geht. Von Objektivität und Unabhängigkeit, wofür man sich selbst preist, ist bei diesen Schreiberlingen nichts mehr übrig.

Hinweis: Aus Gründen der Transparenz wird an dieser Stelle die Pressemitteilung der AfD im Kreis Konstanz verlinkt, die den Autor des Beitrages erst im Nachgang der Texterstellung erreichte.