Plausible Indizienkette genügt: Bundesgerichtshof senkt die Hürden für den Anspruch von potenziellen Impfgeschädigten!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Teilerfolg vor Bundesgerichtshof: AstraZeneca wird Auskunft geben müssen“ (aus: „Tagesschau“ vom 09.03.2026)

Es ist ein Durchbruch für alle Betroffenen, die nach der Impfung unter unerklärlichen Beschwerden leiden. Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen, in der die Vorinstanz jegliche Ansprüche einer Klägerin auf Auskunft und Schadenersatz gegen die Firma „AstraZeneca“ ablehnte. Sie hatte nach einer Immunisierung im März 2021 mit dem Präparat „Vaxzevria“ einen Infarkt im Innenohr erlitten, der zu einem vollständigen Hörverlust einseitig führte. Das Vorkommnis stand in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang mit dem Piks, entsprechend hatte die Zahnärztin den Pharmariesen verklagt. Ihr Anwurf lautet auf das fehlende, positive Nutzen-Risiko-Verhältnis für den Wirkstoff. Außerdem seien die Produktinformationen unzureichend gewesen. Hätte das Unternehmen diese öffentlich und transparent gemacht, wäre die Patientin wohl nicht darauf eingegangen, sich dieses verabreichen zu lassen.

Es muss kein überwiegender Nachweis, sondern eine plausible Erklärung geliefert werden…

Deshalb verlange sie eine Darlegung über „bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldete Verdachtsfälle und Erkenntnisse zur Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen“ nach § 84a AMG, der man nicht nachgekommen sei. In der Folge machte sie auch einen materiellen und immateriellen Schaden samt Schmerzensgeld von gesamt 150.000 Euro aus Herstellerhaftung nach dem Arzneimittelgesetz geltend. Der BGH rügte in seinem Beschluss, dass das OLG in seinen Anforderungen über einen Nachweis etwaiger Zusammenhänge zwischen der Impfung und der möglichen Impfkomplikation auf eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ gepocht habe. Doch diese Erwartungshaltung sei zu weitreichend. Es genüge bereits, wenn plausibel und konkludent vorgetragen werden könne, dass ein Kontext denkbar scheint. Entsprechend sei es hinreichend, wenn der Verdacht begründet sei, dass mehr für statt gegen die Nebenwirkungen des Wirkstoffs spreche.

Eine Entscheidung, die die Selbstsicherheit der Pharmafirmen ins Mark treffen dürfte…

Außerdem habe die Vorinstanz weitgehend unberücksichtigt gelassen, dass es nicht allein um die individuelle Symptomatik der Klägerin gehe, sondern mit ihrem Vorstoß auch eine prinzipielle Offenlegung gesammelter Erkenntnisse über etwaige Folgeschäden begehrt werde. Es sei zu Rechtsfehlern gekommen, insbesondere bei der Bewertung von Indizientatsachen, so Karlsruhe. Die Prüfung der Tragfähigkeit vorgebrachter Argumente habe nicht den Standards entsprochen. Nun muss die Justiz erneut an die Arbeit. Sie hat zu klären, ob es bekannte beziehungsweise nachvollziehbar erscheinende Nebenwirkungen des Präparates gibt oder geben könnte, die das vertretbare Maß überschreiten. Auch sind der Wirkstoff und sein Anbieter daraufhin abzuklopfen, ob alle negativen Begleiterscheinungen adäquat gekennzeichnet und der Verbraucher umfassend darüber informiert wurde.

Die Ebenbürtigkeit zwischen Konzernen und Bürgern ist endlich wiederhergestellt worden!

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für den Hersteller, trotzdem ist die Entscheidung ein Schlag ins Kontor. Viel zu lange konnte sich die Industrie darauf verlassen, dass die vierte Gewalt sämtliche Ansprüche von ihr fernhält, sind die Hürden weitgehend unerreichbar gewesen, einen überzeugenden Nachweis für eine relevante und zum Schadenersatz taugliche Impfnebenwirkung zu erbringen. Künftig gilt also Waffengleichheit gegenüber den Konzernen, sie können sich nicht mehr automatisch auf die Ausrede von Einzelfällen, Schicksal oder Lebensrisiko zurückziehen. Wie es in der konkreten Angelegenheit weitergeht, ist offen. Dennoch wurde ein Meilenstein gesetzt, es geht ein Signal aus, das die Barrieren für den bislang in der Regel unterlegenen Geschädigten deutlich reduziert. Und ein Zeichen von wiederherzustellender Gerechtigkeit, nachdem sie zugunsten von Profit und zulasten der Sicherheit unter die Räder kam.