Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „‚White Lives Matter‘ in Brüssel: AfD-EU-Abgeordnete prangern Hierarchie der Opfer an“ (aus: „Freilich Magazin“ vom 07.11.2025)
Wenn es um Existenzen geht, soll man nicht aufsummieren. Denn die Würde misst sich keinesfalls an bloßen Zahlen, sondern an jedem einzelnen Fall. Und trotzdem tut in diesen Zeiten ein Blick in die Statistiken not, um gravierende Unterschiede zu verdeutlichen. Die AfD im Europäischen Parlament hat darauf aufmerksam gemacht, dass Opfer von Gewalttaten nicht nur in der medialen Berichterstattung oftmals verschieden bedacht werden, sondern auch die politische Instrumentalisierung häufig entlang von Hautfarbe und Herkunft stattfindet. Blickt man allein auf die Bundesrepublik, so sind laut BKA seit 2016 kumulativ etwa 2.000 Kapitalverbrechen durch Zuwanderer zu verzeichnen. Pro Jahr ergaben sich unterschiedliche Werte zwischen 150 und 250 Straftaten gegen das Leben, die von Migranten verübt wurden, 25 – 30 davon mit Todesfolge. Vergleicht man hierzu die gleichlautende Quelle mit Blick auf Opfer unter Personen fremdländischen Ursprungs, so gehen beim Anlegen selber Maßstäbe auf das Konto von deutschen Tätern jährlich etwa fünf Gewaltakte mit tödlichem Ausgang.
Der Tenor eines jeden Menschenrechtlers sollte lauten: All Lives Matter!
Damit steht die Quote von Verbrechen nach §§ 211 und 212 StGB von Deutschen zu Lasten von Ausländern mit 2,0 pro 100.000 Einwohnern einem Verhältnis von 14,5 migrantischer Tatverdächtiger zum Nachteil von Deutschen gegenüber. Das heißt, das relative Risiko, als Deutscher Opfer einer tödlichen Straftat durch nicht-deutsche Staatsangehörige zu werden, liegt um mehr als das Sechsfache höher als umgekehrt. Und trotzdem beharren zahlreiche Journalisten und Bürgerrechtsaktivisten auf „Black Lives Matter“. Was sagt das über die Wertigkeit eines Volkes gegenüber sich selbst aus, wenn Art. 1 GG offenbar doch antastbar ist, reduziert das mangelnde Bewusstsein für „weiße“ Geschädigte deren Integrität und Belang? Wo sind die demokratischen und liberalen Prinzipien geblieben, werden Vorkommnisse heruntergespielt, die laut Kriminalitätsrate zur Tagesordnung wurden, um das Rampenlicht auf nicht minder schwere, aber deutlich überrepräsentierte Tatgeschehnisse in der selektiven wie manipulativen Berichterstattung zu lenken?
Das Gedenken an die Opfer von migrantischer Kriminalität muss sichtbar gemacht werden!
Wo ist das Gedenken für die zwei hiesigen Frauen, die von einem somalischen Asylbewerber 2021 beim Würzburg-Angriff getötet wurden? Welcher Politiker zündete 2017 für eine Studentin aus Freiburg eine Kerze an, die von Hussein K. ermordet wurde? Wie nahm es die Presse auf, als 2020 in Kempten ein Afghane seine 15-jährige Partnerin nach ihrem Beziehungsabbruch erstach? Erinnern die ideologisch Verantwortlichen an das Messerattentat von Solingen, als ein Syrer 2024 drei Deutsche brutal hinrichtete? Welche Mahnung lehrt uns die Attacke von Chemnitz 2018, als ein 35-Jähriger durch das Handeln eines 28-jährigen Flüchtlings zu Tode kam? Was bleibt im Gedächtnis vom „Vorfall“ in Aschaffenburg 2025, als ein „Schutzsuchender“ einen Jungen und einen Familienvater niedermetzelte? All die unbekannten Namen scheinen ein Kollateralschäden der Toleranz geworden zu sein, der einfach hingenommen wird. Welche sittlich-ethische Bankrotterklärung für all jene, die sich doppelzüngig „Menschenrechtler“ schimpfen.







