Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat darauf verzichtet, gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vorzugehen, mit der dem Inlandsgeheimdienst untersagt wurde, die AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ zu führen. Die Möglichkeit einer Beschwerde wurde nicht in Anspruch genommen. Und diese Abwägung der Behörde sagt viel aus über ihre eigene Arbeit. Die bisher vorgelegten Belege für grundgesetzwidrige Tendenzen innerhalb der Partei reichen nicht aus, um zu einem Gesamtbild zu gelangen. Einzelne Stimmen machen noch keine Melodie, so könnte man formulieren.
Artikel lesenSchlagwort: Beschwerde

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Dennis Riehle
(geboren 1985 in Konstanz),
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