Er gilt als einer der prägendsten Sätze der Rechtsprechung aus Karlsruhe: „Meinungsäußerungen müssen grundsätzlich nicht begründet werden“. Mit diesen Worten hat das Bundesverfassungsgericht tragende Eckpfeiler von Artikel 5 des Grundgesetzes eingerammt. Und sie gelten selbstverständlich auch für Politiker als verbindliche Richtschnur, als indiskutabler Wegweiser. Wer sich dieser Definition der unbehelligten Rede widersetzt, der hat Demokratie nicht verstanden.
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Dennis Riehle
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