Sollte es zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD in Karlsruhe kommen, so dürfte eine zentrale Frage entscheidend bei der Beurteilung sein, inwieweit die Partei auf Grundlage von Artikel 21 Absatz 2 GG für verfassungswidrig erklärt werden kann.
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Dennis Riehle
(geboren 1985 in Konstanz),
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