Als die Gründungsväter der Bundesrepublik Art. 21 Abs. 2 in die Verfassung schrieben, da ging es ihnen um die Lehren aus der Weimarer Republik und das dezidierte Festhalten von Schutzmechanismen nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus. Es sollte eine „wehrhafte Demokratie“ entstehen, die allerdings auf dem schmalen Grat zwischen Schutz und Unterdrückung wandelt.
Artikel lesenSchlagwort: Weimarer Repbulik

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Dennis Riehle
(geboren 1985 in Konstanz),
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