Quelle: Clipdealer.de, B755866138, erworbene Standardlizenz.

Überforderte Gutachter, reflexartiges Mitleid: Wie die Schuldunfähigkeit im Falle von Migrantengewalt inflationär über den Ladentisch geht!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „War doch klar: ‚Gutachter‘ bescheinigt Messer-Killer von Aschaffenburg Schuldunfähigkeit!“ (aus: „Deutschland Kurier“ vom 21.05.2025)

Es geschieht immer und immer wieder. In deutschen Gerichtssälen werden Schwerstkriminelle und Extremisten auf der Grundlage vermeintlicher Gutachten durch Forensiker von jeder Schuld freigesprochen, seien sie doch zum Augenblick ihrer Tat nicht zurechnungsfähig gewesen. Nahezu in allen Fällen handelt es sich dabei um sogenannte traumatisierte Fluchterfahrene, die mentale Störungen offenbar inflationär in die Bundesrepublik mit einschleppen, sind sie doch allzu oft von ihrem schweren Lebensschicksal gezeichnet. Zumindest will man uns das weismachen, wandert ein Messerattentäter nicht etwa hinter schwedische Gardinen, sondern in eine geschlossene Anstalt, um dort wieder heraus zu spazieren, ist er nach therapeutischer Meinung resozialisiert. Während der berüchtigte § 20 StGB bei Mördern und Totschlägern mit deutscher Herkunft nur äußerst selten angewendet wird, lässt sich im Zweifel das Blaue vom Himmel erzählen, wenn man mit Hilfe einer brüchigen Lebensbiografie in Afrika oder dem Mittleren Osten nicht nur auf eine schwere Kindheit verweisen kann, sondern einigermaßen glaubwürdig von Halluzinationen, Eingebungen und Stimmen berichtet, die dazu aufgefordert haben, jeden Ungläubigen ins Jenseits zu befördern. Ob die Schilderung allerdings der Wahrheit entspricht, weiß niemand außer dem Betroffenen selbst. Und daher sollte diese Subjektivität stets zu Skepsis verleiten.

Dass mittlerweile erstaunlich rasch solchen Alibis Vertrauen geschenkt wird, ist einerseits wohl auf die Überforderung von Fachleuten zurückzuführen, die im Akkord Atteste zu schreiben haben. Andererseits lässt sich aber kaum leugnen, dass im Zuge von Experteneinschätzungen ganz offenkundig mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn nicht selten sind es heute bereits die Polizisten vor Ort, die im Rahmen der Festnahme zu der reflexartigen Erkenntnis gelangen, dass eine seelische „Abartigkeit“ vorliegen müsse, welche das Gesetz erfordert, um nicht verantwortlich gemacht zu werden für das, was einer gesamten Gesellschaft fast täglich als Begleiterscheinung von Toleranz und Vielfalt zugemutet ist. Es war bereits der bekannte Nervenarzt Prof. Volker Faust, der in einem Aufsatz die Botschaft festhielt: „Die meisten Fanatiker sind im psychiatrischen Sinne nicht wahn-krank“ (in: „Fanatismus und psychische Krankheit“, aus: „Psychiatrie heute“. Seelische Störungen erkennen, verstehen, verhindern, behandeln. Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Gesundheit, 2021, S. 5). Von einem Automatismus allein aufgrund der Herkunftsgeschichte, Verblendung und Indoktrination des Einzelnen darf also eigentlich nicht die Rede sein. Dieser Einschätzung schließt sich auch Dr. Friederike Höfer, Stellvertretende Chefärztin an der Universitätsklinik Zürich, an. Sie sagte in einem Interview gegenüber der NZZ vom 29.08.2024 einigermaßen unmissverständlich: „Längstens nicht alle Gewalttäter und Extremisten sind krank“.

Und sie geht dabei mit einigen Kollegen hart ins Gericht, die scheinbar ziemlich voreilig zu einem Schluss kommen, der massive Auswirkungen nicht nur auf die Zukunft des Angeklagten hat. Sondern auch ein massives Glaubwürdigkeitsproblem auslöst. Immerhin lässt es sich einer Öffentlichkeit kaum noch plausibel und nachvollziehbar vermitteln, dass man für eine Beleidigung von Grünen-Politikern im Zweifel einfährt, nach brutalen und bestialischen Verbrechen aber unbehelligt bleibt. Fast nie wird ein konsistenter und belastbarer Nachweis darüber geführt, dass der Frevler im Moment seines Tuns weder zu erkennen noch begreifen im Stande war, was Recht und Unrecht ist. Oftmals mit einem strategischen, geplanten und zielgerichteten Vorgehen verbunden, liegt es für den Normalsterblichen außerhalb jeder Nachvollziehbarkeit, sodann ein tadelloses Zeugnis auszustellen. Nicht nur der fehlende präventive Aspekt geht mit gravierenden Konsequenzen einher, senkt er doch die Hemmschwelle für ähnliche Gräuel um ein Vielfaches. Der ohnehin angeschlagene Leumund von Justitia bekommt weitere Kratzer, manifestiert sich der Eindruck, dass eine allzu naive und willfährige Richterschaft ab und an mehr Mitleid als Distanz zu den Verdächtigen empfindet. Und das wohl nicht immer nur aus rein humanitären, sondern möglicherweise gar ideologischen, persönlichen wie politischen Grünen.