Abstimmungssonntag in der Schweiz: Eidgenossen entscheiden zu Bargeld, Rundfunkgebühr, Klimafonds und Steuern…

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Abstimmungen und Wahlen: Darüber wird am 8. März an der Urne entschieden“ (aus: SRF vom 26.02.2026)

Nicht nur in Baden-Württemberg wird am 8. März 2026 gewählt. Die Schweiz stimmt über gleich vier Vorlagen an das Volk ab. Und die Themen haben es in sich, denn sie könnten in weiten Teilen künftig auch die Diskussion in Deutschland anheizen. So fordert eine Initiative ein klares Bekenntnis zum Bargeld, einer unabhängigen, festen und freien Schweizer Währung in Banknoten und Münzen, also eine klare Absage in Richtung einer ausschließlich digitalen Abwicklung von Zahlungsvorgängen. Nach derzeitigen Umfragen dürfte die Forderung zu 60 Prozent angenommen werden, auch wenn dieser Wert zuletzt leicht rückläufig war. Ziel soll es sein, den Anspruch in der Verfassung zu verankern, es soll stets genügend Reserven an liquiden Mitteln geben, um die Bevölkerung ausreichend zu versorgen. Ein Gegenentwurf der Regierung geht in die gleiche Richtung, allerdings formuliert er das Anliegen stärker an bestehende Gesetze gebunden, benennt Zuständigkeiten der Bundesbank, liest sich rechtlich präziser und scheint in seiner Gesamtheit einfacher umzusetzen. Nicht zuletzt deshalb hat er in den Meinungserhebungen zuletzt deutlich an einem „Ja“ gewonnen.

Freiheit und Individualität: Bargeld in die Verfassung, Steuergleichheit unabhängig der Ehe…

Sollten beide Entwürfe befürwortet werden, kommt es zu einer Stichfrage. Der Auftrag ans Parlament würde in jedem Fall lauten, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Eidgenossenschaft monetär unabhängig und souverän bleibt. Ähnlich verhält es sich mit einer zweiten Initiative. Ein Bundesgesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, die bisherige Regelung zu kippen, wonach Verheiratete gemeinsam veranlagt werden. Jene, die bislang keine offizielle Verbindung eingegangen sind, müssen einzeln Abgaben zahlen. Dies führt in der Praxis zu einer Benachteiligung jener Paare, die bisher nicht im Besitz eines Trauscheins sind. Um Fairness herzustellen, soll künftig ein einheitlicher Steuertarif gelten, unabhängig davon, welcher Ehestatus vorliegt. Jede Person muss demnach vor dem Finanzamt gleichbehandelt werden. Nicht mehr entscheidend ist die Frage, inwieweit man vermählt ist. Eine Reform soll durch die jeweiligen Regionalparlamente eingeführt werden, um Familien und Alleinerziehende besserzustellen, soll der Kinderabzug stark erhöht werden. Insgesamt könnten das Paket die Menschen um etwa 630 Millionen Franken im Jahr entlastet.

Absenkung der Gebühren gefordert: Schweizer Rundfunk soll billiger und effizienter werden…

Die Regierung hat deshalb eine Annahme des Vorschlags befürwortet. Doch die Prognosen stehen auf der Kippe. Nur etwa 49 Prozent dürften das Konzept durchwinken. Allerdings würde ein einfaches Volksmehr ausreichen, während bei erstgenannten Vorlagen auch ein Ständemehr, also die Zustimmung der überwiegenden Zahl aller Kantone, unabdingbar ist. Dies gilt auch für die sogenannte SRG-Initiative, welche die Zahlung für die Schweizer Rundfunk- und Fernsehanstalten auf 200 Franken begrenzen will. Nur noch Privatpersonen sollen zahlen, Unternehmen vollständig befreit werden. Bislang werden 335 Franken pro Haushalt im Jahr fällig. Der Auftrag von Radio und TV würde im gleichen Atemzug auf einen „unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit“ beschränkt werden: Keine Unterhaltung mehr, kaum Sport und weniger Lokalberichterstattung sind vorgesehen. Der Bundesrat hingegen hat eine eigene Gangart beschlossen, die eine sukzessive Senkung auf 300 Franken vorsieht. Weil offenbar viele Bürger einen Verlust an Informationen fürchten, ist die Ausgangslage für das ursprüngliche Anliegen deshalb auch äußerst schlecht: Lediglich 42 Prozent Zustimmung, also ein Scheitern, werden erwartet.

Kein weiteres Budget für Wärmepumpen: Deutliche Niederlage der Klimaschützer erwartet!

Die vierte Vorlage sieht einen Klimafonds vor. Die Schweiz möchte bis 2050 null Treibhausgasemissionen erreichen. Bislang gibt der Staat rund zwei Milliarden jährlich für entsprechende Maßnahmen zur Förderung von Solaranlagen, Wärmepumpen und Gebäudesanierungen aus. Das nunmehr angestrengte Votum soll den Bund dazu verpflichten, jedes Jahr 0,5 bis ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes in einen separaten Topf abzuführen, um die Energieeffizienz steigern zu können, erneuerbare Energien auszubauen, CO2 zu entnehmen und zu speichern sowie Biodiversität zu fördern. Sowohl Parlament wie Regierung haben sich gegen das Projekt gestemmt. Und auch in der Allgemeinheit findet es wenig Anklang. Mit etwa 26 Prozent „Ja“ dürfte es am schwächsten abschneiden, eine Ablehnung gilt als sicher. Und so wird sich nicht zuletzt auch eine Richtungsentscheidung zwischen Ideologie und Vernunft, zwischen steuerlichem Pragmatismus und traditioneller Überbevorteilung, zwischen Modernisierung und Bewahren, zwischen Freiheit und Bevormundung anbahnen. Inwieweit der sogenannte Röstigraben eine Rolle spielt, also ein Stadt-Land-Gefälle zwischen politisch links und rechts, bleibt abzuwarten.