Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Automobilindustrie: Bundesgerichtshof weist Klimaklage gegen BMW und Mercedes ab“ (aus: „ZEIT Online“ vom 23.03.2026)
Die Botschaft aus Karlsruhe ist klar und deutlich: Die Deutsche Umwelthilfe e.V., explizit ihre Geschäftsführer, ist nicht dazu befugt, von Autoherstellern zu verlangen, dass Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einem klassischen Verbrennermotor vor Eintreten gesetzlicher Pflichten durch die EU-PKW-Emissionsverordnung zu unterbinden. Der VI. Zivilsenat des BGH wies damit eine Revision zurück und hat die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Gemäß der Entscheidung vom 23. März 2026 halten die Beklagten, in diesem Fall die Bayerischen Motorenwerke AG, alle geltenden Klimaschutzvorgaben ein, unterstrichen die Juristen, um damit ein klares Zeichen an jene Aktivisten zu richten, die durch die überstrapazierte Auslastung der dritten Gewalt wiederholt aufgefallen sind, Maßnahmen zur Transformation durchzusetzen zu wollen. Man könnte bereits von einem Missbrauch des Systems sprechen, so oft kommt es zu Verhandlungen wegen dieser fadenscheinigen Organisation, die es zu ihrem Geschäftsmodell gemacht hat, den Staat vor sich herzutreiben, ihn zu einer Politik zu nötigen, die weit über das legislativ Beschlossene hinausgeht.
Die Klimapolitik erweist sich als komplexe Aufgabe, die Ermessungsspielraum braucht…
Doch diesem Gebaren wurde nunmehr ein endgültiges Ende bereitet, denn die Ansage aus Karlsruhe ist unverhohlen. Die Wirtschaftsweise von BMW tangiert in keinerlei Hinsicht die Persönlichkeitsrechte der Querulanten, die sich insbesondere auf eine frühere Einlassung des Bundesverfassungsgerichts beriefen. Doch der Argumentation, bestimmte Betriebe seien aufgrund des Pariser Abkommens zur Treibhausgasreduzierung verpflichtet, ihrerseits ein definiertes CO2-Budget einzuhalten, wurde nicht entsprochen. Denn diese Vorgaben haben alleine globalen Wert, können höchstens auf die einzelnen Nationen heruntergebrochen werden, keinesfalls aber auf Akteure wie ein Unternehmen. Wegweisend sei demnach auch nicht, welche Paragrafen möglicherweise in der Zukunft greifen können. In weiser Vorausschau ein Verhalten bereits zum jetzigen Zeitpunkt abzuverlangen, wäre unverhältnismäßig. Zumal den Herstellern diesbezüglich keine Verkehrssicherungspflichten obliegen. Sie sind ausschließlich dem Gesetzgeber unterworfen, dessen Regelungen im Moment, dem Ist-Zustand entsprechend, nicht einer spekulativen Entwicklung.
Die Gestaltung der Emissionsverordnung obliegt nicht Firmen, sondern dem Parlament…
Er habe einen Ausgleich zu finden zwischen den Interessen, die sich als komplex, europäisch und weltweit herausstellten. Einbezogen werden müssten ökologische, soziale, gesellschaftliche, ökonomische, fiskalische und politische Kollektiv- wie Individualbedürfnisse. Entsprechend komme es zu schwierigen Abwägungs- und Allokationsentscheidungen, für die dem Bundestag und den anderen Parlamenten ein möglichst breiter Gestaltungsspielraum gelassen werden müsse, um zu vertretbaren Lösungen zu gelangen. Einseitige Vorstellungen könnten daher keine Berücksichtigung finden. Ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl, dass sich hier jemand zu wichtig nimmt. Die DUH geht schon lange davon aus, der Globus drehe sich nur um sie. Mit ihren teils realitätsfernen Konstruktionen über ein Miteinander von morgen schießt man an jedem Ziel vorbei, das sich unter Berücksichtigung sämtlicher Einflüsse als umsetzbar erweist. Es entpuppe sich als nicht quantifizierbare Aufgabe, konkrete Grenzen der Erderwärmung aus Art. 20a GG abzuleiten. Stattdessen gehe die Annahme fehl, Automobilproduzenten könnten als „Handlungsstörer“ verantwortlich gemacht werden.
Die Deutsche Umwelthilfe verliert regelmäßig vor Gericht, kassiert aber trotzdem ab…
Der klare Schuss vor den Bug reiht sich in eine ganze Reihe von Niederlagen ein. Erst 2025 wollte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zwei Gruppen auf „Facebook“ löschen lassen, die sich kritisch und argwöhnisch zur Umwelthilfe einließen. Doch sowohl von Landgericht wie Kammergericht Berlin gab es eine Absage, die Meinungsfreiheit überwiege. 2022 wurde ein zunächst positives Urteil für die DUH zum Luftreinhalteplan von Kiel durch die Revision des OVG aufgehoben. Anträge auf Beugehaft 2019 scheiterten ebenso wie einige vorgebrachte Messungen zu „Opel“-Abgasen, die als unwissenschaftlich eingestuft wurden. Einzelne Widersprüche zu Pestiziden, LNG-Termins oder Projekten wie der Gäubahn führt nicht zum Erfolg. Außerdem ist man ständig neuen Anwürfen wegen der Finanzierung ausgesetzt. Mit rund acht Millionen Euro pro Jahr wird der Verein von Europäischer Kommission, Bundesumweltministerium, der „Deutschen Postcode Lotterie“ oder den „Rockefeller Philanthropy Advisors“ gefördert. Und allein vier Millionen Euro stammen aus Abmahnungen, Unterlassungsklagen und sogenannter „ökologischer Marktüberwachung“.








