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Stimmenverdoppelung trotz Repression: In Baden-Württemberg erhält die AfD Rückenwind aus Protest – und von der Justiz!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2026 in BW: Wählen ab 16, Wahlhelfer, Spitzenkandidaten“ (aus: SWR vom 02.10.2025)

Nicht nur Sachsen-Anhalt wählt 2026 einen neuen Landtag, auch in Baden-Württemberg wird zur Stimmurne gerufen. Und nach derzeitigem Stand hat die Alternative für Deutschland im Südwesten gleichsam gute Chancen, ihr Ergebnis von vor fünf Jahren mit 9,7 Prozent mehr als zu verdoppeln, um dann möglicherweise sogar vor den derzeit regierenden Grünen zu landen. Trotz mannigfaltiger Versuche der Repression ist sie damit zwischen Mannheim und Konstanz, Freiburg und Ulm ebenso auf bestem Weg, Fuß fassen zu können. Interne Streitigkeiten überschatten in manchen Kreisverbänden den inneren Zusammenhalt einerseits. Dennoch täuschen diese Zwistigkeiten nicht darüber hinweg, dass die Gegner vor allem in den Reihen der Staatsmacht zu suchen sind. Beispielhaft zeigt dies ein Geschehen im Städtchen Lörrach, wo sich zum Tag der Demokratie AfD-Gemeinderat Birger Bär mit einer eigenen Kundgebung angemeldet hatte. Lautstark marschierte die Antifa mit einem Protest auf, störte die Veranstaltung nicht nur mit bloßen Zwischenrufen, sondern teils aggressiven, plumpen und fragwürdigen Parolen.

Wieder einmal darf der „Antifaschismus“ gegen rechts plärren – ohne Konsequenz!

Doch die aufgebotene Polizei tat nichts. Wie ein Video belegt, ließen die Beamten die Linksradikalen nahezu hilflos und wie angewurzelt gewähren. Chancengleichheit nach dem Grundgesetz gilt wohl nicht mehr, macht man sich bewusst, dass eine Partei trotz Legitimation durch den Souverän weiter darum kämpfen muss, ebenbürtig mit den Herausforderern unbehelligt in die Öffentlichkeit treten zu können. Steine werden ihr aber auch mit Blick auf den Landesparteitag in den Weg gelegt. Hechingen wollte Spitzenkandidat Markus Frohnmaier und den Delegierten ihren Zugang zu Räumlichkeiten nicht freigeben, doch das Verwaltungsgericht in Sigmaringen entschied für die Blauen. Im Beschluss vom 2. Oktober 2025 wurden die Roben deutlich: „Die nachträgliche und rückwirkende Änderung der Nutzungsbedingungen für die Stadthalle legt den Verdacht nahe, dass diese erfolgt ist, um die AfD auszuschließen und deren Recht auf Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb zu verletzten“. Hier wird also schamlos mutig entlarvt, dass es von Seiten „der Guten“ gezielte Bestrebungen der Ausgrenzung gibt.

Ein Verwaltungsgericht mit der Courage, ungeschönte Wahrheiten auszusprechen!

„Auch die anderen von der Stadt angeführten Gründe zielen im Wesentlichen darauf ab, das nachträgliche Herausdrängen der AfD aus der Stadthalle zu rechtfertigen“, argumentierten die Richter, um weiter auszuführen: „Zwar provoziert nach Auffassung der Kammer eine Veranstaltung der AfD am Jahrestag der Reichsprogromnacht; angesichts der Bedeutung des Parteitags für die Chancen der AfD bei der kommenden Landtagswahl am 8. März 2026 muss dies aber hingenommen werden. Denn die Festlegung von Ort und Zeitpunkt eines Parteitages ist – da die AfD nicht verboten ist – Ausfluss ihres Selbstbestimmungsrechts“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber die Begründung hat aufgrund des Attests kommunaler Beliebigkeit Gewicht. Hier wie da scheint es mittlerweile allzu gängig, dass die Justiz zurechtrücken muss, was die Exekutive an Zensur und Einschränkung des politischen Agierens eines ungeliebten Konkurrenten darbietet. Selten zuvor war man mit der Opposition nach den beiden Diktaturen im 20. Jahrhundert derart willkürlich umgesprungen. Ein Armutszeugnis für die Republik!