Nach der Amokfahrt von Leipzig: Die Debatte über „deutsche Täter“ lenkt von einem psychiatrisch-behördlichen Systemversagen ab!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Angaben zum mutmaßlichen Täter – Zwei Tote bei Amokfahrt in Leipzig: Neue Details zu den Verletzten“ (aus: „Volksstimme“ vom 05.05.2026)

Hätte die Amokfahrt von Leipzig verhindert werden können? Würden Poller irgendetwas ändern? Welche Konsequenzen zieht die Politik aus mehreren Toten und dutzenden Verletzten? Es sind die immer gleichen Fragen, welche sich auch dieses Mal wieder stellen. Nur allzu oft haben sie symbolischen Charakter, statt den Finger tatsächlich in klaffende Wunden zu legen. Diese müssen bei den Überlebenden der Tat heilen, in der Öffentlichkeit braucht es hingegen Mut, neuerlich ein Systemversagen zu attestieren. Denn Jeffrey K. hatte sich am 17. April 2026 freiwillig in stationäre Behandlung begeben. Er wurde am 29. April 2026 entlassen, nicht etwa, wie anfänglich behauptet, einen Tag vor seinem Gewaltausbruch. Ob er „verwiesen“ wurde, weil er während des Aufenthalts aggressiv gegenüber Mitpatienten gewesen sein soll, darüber gibt es unterschiedliche Informationen. Jedenfalls bestätigte das zuständige Sozialministerium, dass die betreuenden Ärzte keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung erkannten, welche es nötig gemacht hätten, ihn aus medizinischen Gründen gegen seinen Willen festzuhalten. Nach seiner Festnahme und einer ersten Untersuchung in der Uniklinik wurde Haftunfähigkeit attestiert, aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation des Haustechnikers.

Zwar lassen sich solche Taten nicht ganz verhindern, doch im System krankt es trotzdem…

Ein Ermittlungsrichter entschied daraufhin, eine einstweilige Unterbringung des Ehemanns, Familienvater von einem Kind, in einer forensischen Einrichtung anzuordnen. Es bestünden „dringende Gründe“ für eine „erheblich verminderte Schuldfähigkeit“. Der Vorwurf lautet trotzdem auf zweifachen Mord und versuchte Tötung in mehreren Fällen. Zweifelsohne kann eine Diskussion darüber angestoßen werden, inwieweit man nicht hätte hellhöriger sein müssen. Zwar fiel der einstige Boxtrainer erst in diesem Jahr wegen mehrfacher Bedrohungen und Beleidigungen im familiären Umfeld auf. Eintragungen im Bundeszentralregister fehlten allerdings. Eine Gefährder-Einstufung gab es offenbar nicht. War die während zwei Wochen durchgeführte Behandlung nicht ausreichend intensiv? Weshalb verhindern Gesetze, auch zur Generalprävention die Freiheit zumindest so lange zu entziehen, wie eine latente Gefahr für die Allgemeinheit nicht gänzlich auszuschließen ist? Völlig richtig bleibt, dass man Menschen allein vor den Kopf schauen kann, auch Seelenklempner schaffen nur bedingt den Blick ins Innere. In der Gegenwart häufen sich die mentalen Vorbelastungen, wie sie beim 33-Jährigen mitgewirkt haben sollen. Stimmen zu hören, das gab es in unserer Gesellschaft jedoch schon immer.

Stimmenhören, Schuldunfähigkeit, Selbstschutz: Leipzig wirft gleich mehrere Debatten auf…

Das Krankheitsbild der Schizophrenie oder Wahnhaftigkeit, nicht durch Substanzen induziert, sondern endogener Ursache, ist weltweit einigermaßen gleichmäßig und konstant verteilt. Verändert haben sich hingegen äußere Stressoren, nicht selten auch Einflüsse von Radikalisierung und Manipulation. In der aktuellen Konstellation scheint dies keine Rolle gespielt zu haben. Zeitweise in den sozialen Medien kursierende Aufnahmen, die den Beschuldigten in einem Antifa-T-Shirt zeigen sollen, bestehen die Prüfung auf Authentizität nicht. Doch es gibt noch einen ganz anderen Aspekt. Besonders aus linken Kreisen regte sich rasch eine Form völlig inadäquater Häme und Spott. Denn dieses Mal war es kein Flüchtling, Schutzsuchender oder Asylbewerber, der zugeschlagen hatte. Rechten Kreisen warf man vor, deshalb weitgehend über die sächsischen Ereignisse zu schweigen. Natürlich können auch Deutsche schrecklichen Grausamkeiten verüben. Und wir sind vor diesen Horrorszenarien nie gefeit. Betrachtet man allerdings zwischen 2015 und 2025 die prominentesten beziehungsweise auch offiziell als Amok deklarierten Ereignisse, so ergibt sich eine Zahl von 12. Täter oder Tatverdächtige waren in fünf Fällen Deutsche ohne Migrationshintergrund.

Bei Amok, Terror und Gewalt bleiben Ausländer in der Statistik deutlich überrepräsentiert…

In einem Fall blieb die letztliche Nationalität unklar (offenbar Herkunft vs. Staatsangehörigkeit). In sechs Fällen waren es Ausländer, also in der Hälfte der Vorkommnisse, bei einem Bevölkerungsanteil zwischen etwa 15 (Ausländeranteil) und 30 (Personen mit Migrationshintergrund) Prozent. Erweitert man die Definition und bezieht Terrordelikte, also mit einem offensichtlich politischen oder religiösen Motiv, mit ein, wird die Sache noch erheblich deutlicher: Bei den amtlich eingestuften Anschlägen klettert die Zahl der Täter oder Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund auf rund 84 Prozent. Fasst man alle in der Kriminalstatistik als „Großschadensereignisse“ dieser Art aufgeführten Verbrechen im erwähnten Zeitraum zusammen, beträgt der restriktiver gefasste Ausländeranteil unter den Beklagten und Verurteilten auf mehr als 60 Prozent. Man sollte es sich insgesamt nicht ganz so leicht machen, abschließende und pauschale Urteile zu fällen. Doch ein singuläres Geschehnis ist gleichsam ungeeignet dafür, von unangenehmen Tatsachen abzulenken. Weder Schablonen helfen weiter, noch die Projektion. Wir haben ein relevantes Sicherheitsproblem, an diesem Zeugnis führt kein Weg vorbei. Um zu Lösungen zu kommen, müssen Scheuklappen abgelegt werden.