Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Kanzler Merz redet sich in Rage: ‚Hören wir doch mal auf, so wehleidig zu sein'“ (aus: „NIUS“ vom 26.09.2025)
Laut Informationen der BILD-Zeitung denkt die Bundesregierung offenbart darüber nach, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, um die Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen zu können. Betroffen wären davon etwa 860.000 Personen mit einer leichten Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag. Pflegebedürftige mit diesem Grad erhalten kein reguläres Pflegegeld oder Anspruch auf Pflegesachleistungen, beispielsweise eine Kostenübernahme für den ambulanten Pflegedienst, sondern lediglich einen monatlichen Zuschuss von 131 Euro, beispielsweise für Haushaltshilfen, sowie höchstens 42 Euro als Erstattung für Pflegehilfsmittel, unter anderem Einweghandschuhe, Desinfektionsspray oder Inkontinenzeinlagen.
Eine Gesellschaft, die bei Alten und Kranken kürzt, hat ihre Würde verloren…
Die Gesundheitsministerin erhofft sich dadurch Einsparungen von etwa 1,8 Milliarden Euro. Allein 2026 wird mit einem Defizit von zwei Milliarden Euro gerechnet. Zum Vergleich: Auch wenn aktuelle Statistiken fehlen, kann davon ausgegangen werden, dass momentan etwa 2,5 Millionen Menschen in der GKV versichert sind, deren bisheriger Aufenthalt in Deutschland weniger als fünf Jahre beträgt. Dazu gehören unter anderem auch Asylbewerber und Geduldete, die nach theoretisch 36 Monaten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgenommen werden können. Ihre Beitragsleistungen sind allenfalls gering, dennoch können sie ab diesem Moment vom gesamten Katalog der Unterstützungen profitieren.
Die Einsparpotenziale bei denen, die neu in Deutschland sind, bleiben sukzessive ungenutzt!
Geht man von bekanntem Datenmaterial aus der Vergangenheit aus, so sind etwa acht Prozent unter den Pflegebedürftigen Migranten. Hochgerechnet würde dies bei Berücksichtigung früherer ermittelter Quoten etwa 216.000 Leistungsbezieher mit einer maximalen Anwesenheit auf deutschem Territorium von weniger als einer halben Dekade bedeuten, an die bei durchschnittlich bekannten Ausgaben von etwa 21.000 Euro pro Jahr ein Volumen von rund 4,5 Milliarden Euro ausgeschüttet wird. Doch über dieses Potenzial spricht kaum jemand, obwohl es gut begründbare und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus zu vereinbarende Argumente geben würde, Inländer in selbigem Kontext ausdrücklich besser zu stellen.
Keiner traut sich, die wahren Gründe für den Missstand der Sozialkassen anzusprechen…
Es ist in unserer Gegenwart verpönt, den Rotstift bei Vielfalt und Toleranz anzusetzen. Stattdessen wagt man sich an die Schwächsten aus der eigenen Gesellschaft, kürzt vielleicht sogar denjenigen die klägliche Alimentierung von Dingen des täglichen Pflegebedarfs, die sich nicht wehren können. Oftmals wird vom Sozialstaat gesprochen, wenn es um die Errungenschaften unserer Republik, die Eckpfeiler des Grundgesetzes und die Tragfähigkeit des demokratischen Gemeinwesens geht. Aber was bleibt von ihm übrig, kann sich der Bürger nicht einmal mehr dann auf ihn verlassen, gerät er wegen Gesundheit und Alter schicksalhaft in eine Situation, für die doch nicht nur Norbert Blüm Solidarität der Allgemeinheit einforderte?