Schlagwort: IP-Adressen

Kanzler Merz und die Verkehrsdaten des Volkes: Ein wahlloser Kabinettsbeschluss sprengt die ohnehin hohe „Überwachungsgesamtrechnung“!

Es gehe vor allem um Delikte wie Kinderpornografie, ließ der Bundeskanzler verlautbaren, als er jüngst einen Beschluss seines Kabinetts präsentierte, wonach künftig die IP-Adressen aller Internetnutzer für drei Monate gespeichert und bei einem begründeten Verdacht zur Strafverfolgung herangezogen werden sollen. Doch das entsprechende Gesetz macht keine wirkliche Einschränkung. Gesprochen wird beispielsweise auch von Fällen des Online-Betrugs, aber gleichsam über sogenannte „Hasskriminalität“. Was sich hinter diesem geflügelten Begriff verbirgt, den man in den Gesetzbüchern vergeblich sucht, können jene Bürger dieses Landes präzisieren, die schon einmal im Morgenmantel die Polizei an der Haustüre empfangen mussten.

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