Eine Schülerin darf kein Praktikum bei der AfD machen, der Schulleiter untersagt ihr das Vorhaben. Pädagogische Gründe werden vorgeschoben, eine politische Motivation ist wahrscheinlich. Und trotzdem hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Rektor in seiner Entscheidung bestärkt. Jugendliche haben also demnach keinen Anspruch darauf, sich nach eigenen Interessen zu orientieren. Innerhalb wie außerhalb des Klassenzimmers gilt eine linksgrüne Marschrichtung, übrigens auch bei der verantwortlichen Judikative.
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Das Oberverwaltungsgericht hat Fragen: Wie stringent ist die Meinungszensur in Deutschland, Frau Faeser?
Entscheidungen der dritten Gewalt sind in diesen Tagen oftmals ernüchternd. Denn nicht wenige Menschen in der Republik haben den Eindruck, dass auch die Justiz einer Willfährigkeit verfallen ist, die sie zu manch einem Urteil kommen lässt, das für den einfachen Bürger kaum noch nachvollziehbar ist – obwohl es doch im Namen des Volkes gesprochen wird.
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