Ist es den Konsumenten fortwährend zumutbar, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwangsweise Gebühren zu entrichten? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist zu einem eindeutigen Urteil gelangt: ARD und ZDF verstoßen mit ihrem Programm nicht gegen den grundgesetzlich formulierten Anspruch an Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt. Entsprechend wurden sieben Berufungsklagen abgewiesen, weil nach Auffassung der Roben in Mannheim keine evidenten und regelmäßigen Defizite im umfangreichen Angebot von Fernsehen, Hörfunk wie Mediathek zu erkennen sind.
Artikel lesenSchlagwort: Programmvielfalt

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Dennis Riehle
(geboren 1985 in Konstanz),
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