Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gericht weist Klagen mehrerer Beitragsgegner ab“ (aus: „Süddeutsche Zeitung“ vom 21.04.2026)
Ist es den Konsumenten fortwährend zumutbar, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwangsweise Gebühren zu entrichten? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist zu einem eindeutigen Urteil gelangt: ARD und ZDF verstoßen mit ihrem Programm nicht gegen den grundgesetzlich formulierten Anspruch an Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt. Entsprechend wurden sieben Berufungsklagen abgewiesen, weil nach Auffassung der Roben in Mannheim keine evidenten und regelmäßigen Defizite im umfangreichen Angebot von Fernsehen, Hörfunk wie Mediathek zu erkennen sind. In den Bereichen Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport werde jeweils die gesamte Bandbreite an Perspektiven abgebildet. Die subjektiv vom Zuschauer wahrgenommene Einseitigkeit, gerade in der politischen Berichterstattung, rechtfertigt für sich gesehen keine abweichende Einschätzung von diesem insgesamten Befund. Eine Revision wurde nicht zugelassen, hiergegen ist Beschwerde möglich. Und es gibt zahlreiche Ansatzpunkte, die für einen solchen Schritt das Fundament bilden könnten.
Das Verwaltungsobergericht wird zum Verschiebebahnhof von Kontrolle und Verantwortung!
Denn es gibt sowohl juristisch wie methodisch massive Kritik an der Entscheidung. Der VGH hat keine tiefgehende und evidenzbasierte Analyse oder Bewertung des ÖRR vorgenommen. Er verzichtete auf die Einholung eines externen Gutachtens, sah sich nicht einmal selbst veranlasst, eine umfangreiche Prüfung vorzunehmen. Viel eher wurde zugunsten der Sender Proportionalität und Gleichgewicht bejaht, ohne den Anschein zu erwecken, hier habe man sich ein eigenständiges, unabhängiges und distanziertes Bild gemacht. Wesentliche Basis der Argumentation ist der Verweis an die binnenpluralistische Aufsicht durch die Rundfunkräte. Doch diese Gremien werden selbst als parteiisch wahrgenommen, zu nahestehend dem „Ersten“ und dem „Zweiten“. Sie sind als kontrollierende Instanz wenig tauglich, bilden sie nur bedingt den Querschnitt der vor den Empfangsgeräten sitzenden Bevölkerung ab. Die Erwägungen des Obergerichts sind zudem nicht vereinbar mit der Rechtsprechung und Intention des BVerwG-Urteils, das 2025 einen unmissverständlichen Auftrag erteilt hatte.
Ein Nachweis über Unausgewogenheit kann durch den Bürger faktisch nicht erbracht werden!
Demnach sollten die zuständigen Fachstellen der Länder eine Untersuchung der Programminhalte ermöglichen. Doch genau dieser Maßgabe verwehrte sich die Jurisdiktion im Südwesten. Dort steigerte man jene Hürden, die die Höchstrichter gesenkt hatten. Es resultiert ein massiver Vertrauensverlust in die dritte Gewalt, kann man ohne Probleme munkeln, sie habe sich im aktuellen Fall ziemlich rasch und ohne Mühe an den Hals von Intendanten geworfen, die auf die Daueralimentierung der Allgemeinheit angewiesen sind. Es scheint nahezu nicht machbar, die Voraussetzungen zu erfüllen, welche sich Mannheim in den Kopf gesetzt hat. Für einen Nachweis der „gröblichen Verfehlung“ von Mannigfaltigkeit oder Balance reichen nicht einmal themenspezifische Schlagseite und Tendenz, wie man sie beispielsweise in der journalistischen Aufbereitung des ÖRR zu Corona, der Ukraine, der Migration, der AfD oder von Donald Trump durchaus erkennen kann. Und an diesem Attest hat auch der VGH nicht gerüttelt. Doch er sieht damit keine Mängel in „Regelmäßigkeit“ oder „über einen längeren Zeitraum“.
Wenn die Justiz Programmvielfalt ohne Prüfung bejaht, ist sie nicht unabhängig!
Eine Kontrolle durch den Bürger wird faktisch ausgeschlossen. Denn wer soll schon eine wissenschaftliche Großexpertise zahlen können, die den Richtern offenbar vorschwebte? Der Ball wurde in Richtung des Gesetzgebers weitergereicht. Er müsse bessere Evaluationsmechanismen schaffen. Ob er diesem Fingerzeig nachkommen wird, ist überaus zweifelhaft. Ohnehin würden wiederum Jahre verstreichen, in denen sich der kleine Mann dumm und dämlich blecht. Dass man darüber hinaus überhöhte Gehälter, Pensionen und Skandale wie jenen beim RBB, Stichwort Patricia Schlesinger, als kaum entscheidungsrelevant abgetan hat, spricht nicht gerade für eine sorgfältige und ernstnehmende Arbeitsweise des VGH. Die Chance scheint vertan, zu tatsächlicher Sparsamkeit zu verpflichten. Ein Status Quo wurde zementiert, da haben sich Verantwortliche weggeduckt. Justitia scheint nicht nur blind, sondern mit den Achseln zu zucken. Man kann es sich also im Sendezentrum an der Hamburger Rothenbaumchaussee und auf dem Mainzer Lerchenberg weiterhin gut gehen lassen. Das Unbehelligtsein hat seinen Segen erhalten.








