Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. Mit diesem Sprichwort kann man wohl die momentane Empörung über ein Urteil des Sozialgerichts in Hamburg zusammenfassen. Dort hatte man entschieden, dass die Grenze der liquiden Auszahlung an Leistungen für Flüchtlinge im Rahmen der Einführung einer Bezahlkarte mit 50 Euro willkürlich gewählt wurde – und sie deshalb in einem bestimmten Fall nichtig sei.
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Syrien ist nicht länger unsicher: Nimmt jetzt die Remigration Fahrt auf?
Ein Kind muss sich entwickeln können. Für das gedeihliche Wachstum ist nicht nur die gute Unterfütterung des Körpers notwendig. Sondern es braucht auch eine elterliche Zuwendung, um die geistige Vernunft reifen zu lassen. Dies kann unterschiedlich lange dauern, weil nicht jeder Schützling eine entsprechende Lernfähigkeit aufweist.
WeiterlesenUrteile im Namen der Regierung: Völlig unerwartet und allzeit plausibel!
Wer in Deutschland Urteile verkündet, tut dies im Namen des Volkes. Doch in unserem heutigen Rechtsstaat gibt es immer mehr Argwohn, inwieweit Entscheidungen der Gerichte tatsächlich im Sinne der Mehrheit getroffen werden.
WeiterlesenEs gibt kein Grundrecht, vor Lebensschicksalen bewahrt zu werden!
Ohne Diskussion ist der Anspruch auf Unversehrtheit im Dasein ein Grundsatz jeder Gemeinschaft, die alle Bürger – im Zweifel auch juristisch – für sich einfordern kann. Doch welche schwammige Grundlage zieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei seinem Urteil heran, welches nun zugunsten der über 2000 angeblich schweißgebadeten und vor alpinen Feuersbrünsten fliehenden Rentner aus der Schweiz ausfiel, um zu einem ähnlich ideologischen Befund zu kommen, den auch die Verfassungsrichter hierzulande schon erhoben und mit ihm die Bundesregierung zur Konkretisierung ihrer Ziele in der sogenannten Transformation ermahnt hatten?
WeiterlesenAuch für Schreihälse gilt: Ein bisschen Lesen in Ehren, würde Torheit verwehren!
Die Stimmen verschiedener Politiker, Prominenter und Wissenschaftler, die ein Verbot der Alternative für Deutschland fordern, ebben nicht ab – kommen aber in ihrer argumentativen Rechtfertigung nicht voran. Würde manch eine dieser laut schreienden Stimmen zunächst einen Blick in das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der damaligen NPD werfen, dürfte sich manch eine Diskussion erübrigen, meint der Journalist, Politik- und Kommunikationsberater Dennis Riehle (Konstanz).
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