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Schlammschlacht um beliebten AfD-Mandatar geht in die entscheidende Runde: Wird Matthias Helferich aus der Partei ausgeschlossen?

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „‚Verdacht der Untreue‘ – Jetzt attackiert AfD-Mann Helferich seinen Landesverband“ (aus: WELT vom 17.06.2025)

Querelen, Eifersüchteleien und Missgunst gibt es in jeder Partei. Denn wo Menschen aufeinandertreffen, da fliegen auch die Fetzen. Doch es scheint, dass die Alternative für Deutschland noch immer besonders anfällig ist für Streitigkeiten untereinander. Zuletzt hatte sie aufgrund zahlreicher Widersprüche, Sinneswandel und Paukenschläge durch verschiedene Mitglieder und Funktionäre für Aufsehen gesorgt. Besonders prominent war dabei das Manöver des Abgeordneten Dr. Maximilian Krah, welcher sich kurzerhand vom patriotischen Vorfeld auch deshalb zu distanzieren vermochte, eröffnete er ohne Not eine Debatte über die Definition des deutschen Volkes und die Frage, was unter der Forderung nach Remigration konkret verstanden werden soll. Darüber hinaus sind es weitere Personalien, die aktuell ungewolltes Rampenlicht einbrachten, scheint es Rivalitäten zu geben, die den Egozentrismus und das Machtstreben von Einzelnen über die Interessen des gesamten Projektes stellen.

Eine orchestrierte Inszenierung des NRW-Landeschefs wird zum Eigentor!

So ist es der vehemente Versuch, den Bundestagsmandatar Matthias Helferich aus der AfD zu drängen, welcher nun in die nächste Runde geht. Am 5. Juli 2025 soll die dritte Kammer des Landesschiedsgerichts Nordrhein-Westfalen über seinen Ausschluss entscheiden. Besonders brisant ist an dieser Angelegenheit, dass dem Gremium nicht umsonst fehlende Objektivität und Unabhängigkeit vorgeworfen wird, hatten sich doch offenbar Personen erfolgreich für einen Platz in der Instanz beworben, deren alleiniges Ziel es war, in genau diesem Schauprozess den 36-Jährigen zu Fall zu bringen. Der verfassungsmäßige Grundsatz im Sinne des Artikels 97 GG zur äquivalenten Anwendung auch in einem solchen Verfahren wurde augenscheinlich diskreditiert, sind Richter auch dort allein den Gesetzmäßigkeiten verpflichtet. Und diese legen eine hohe Hürde an, geht es um das Abdrängen eines Mitglieds auf Basis ziemlich fadenscheiniger Argumente, plumper Demagogie und schlichter Falschbehauptungen.

Alter Wein in neuen Schläuchen macht die Vorwürfe nicht wahrer!

Denn was dem Dortmunder an Verfehlungen unterstellt wird, das sind teils sehr alte Kamellen. Der Griff in die Mottenkiste bringt ein immerwährendes Zitat hervor, welches die Medien ständig neu, ohne Kontext und in losem Sinnzusammenhang als Selbstbeschreibung des examinierten Rechtswissenschaftlers darstellen. Demnach sagte er in der Vergangenheit, er sei das „freundliche Gesicht des Nationalsozialismus„. Dass diese Äußerung im Rahmen einer Auseinandersetzung mit linken Denunzianten fiel, um sodann in der für den früheren Dozenten typischen Art von Sarkasmus und Ironie überspitzt den Spiegel vorzuhalten, wird geflissentlich ausgelassen. Ähnlich verhält es sich mit Anschuldigungen, er habe sich vor Jahren in E-Mails rassistisch, aggressiv und herabwürdigend hinsichtlich von Widersachern geäußert, eine krude Ideologie des Faschismus unterstützt und sich nicht genug von dunklen Kapiteln unserer Historie distanziert. Der Kommunalpolitiker bestreitet dies allerdings glaubwürdig.

Vorwurf des Missbrauchs von Schiedsgerichten wiegt schwer

Deshalb geht der Ex-Burschenschafter momentan auch auf dem Weg der Klage gegen die vermeintlichen Verleumdungen vor, lässt sich eine Kampagne gegen ihn kaum noch verneinen. Sogar Journalisten, die sich kritisch mit den Attacken aus dem Umfeld seines Konkurrenten Vincentz auseinandersetzen, werden mittlerweile angefeindet und bedroht. Der Landesvorsitzende ist auf Konfrontationskurs, fürchtet er um Einfluss an den entscheidenden Schaltstellen, weil ihm mit dem Parlamentarier ein überaus beliebter, bürgernaher und von der Jugend unterstützter Wettbewerber gegenübersteht, der nicht nur durch seine rhetorisch brillanten Reden mitreißen kann. Sondern vor allem auch dank eines stringenten, plausiblen und geradlinigen Kompasses in Sachen illegaler Einwanderung, Grenzsicherung und Kulturhoheit Klientel an sich binden kann. Daher dürfte es ein neidvolles Motiv sein, welches nun auch den Vorwurf einbringt, es herrsche zwischen den Beteiligten keine Waffengleichheit. Denn dass so manch eine Schlichtungsstelle bei den Blauen unterwandert ist, diesen Verdacht gibt es seit längerem.

Wahrscheinlich hat die weltliche Jurisdiktion das letzte Wort!

Der renommierte Parteienrechtler Prof. Martin Morlok gab bereits 2017 im „stern“ die Einschätzung ab, dass die Schiedsgerichte innerhalb der AfD zum „Kampfinstrument“ missbraucht würden. Sein Osnabrücker Kollege Prof. Jörn Ipsen attestierte einen „fatalen Eingriff des Bundesvorstandes“ in Angelegenheiten der Landesschiedsgerichte. Inwieweit sich an den Zuständen bis heute etwas geändert hat, darüber kann man einerseits nur spekulieren. Die Besetzung entsprechender Ämter lässt andererseits vermuten, dass die hauseigene Judikatur auch weiterhin versagt. Insbesondere durch die Einseitigkeit und Tendenziösität, welche mit Blick auf eine öffentliche Meinung nicht zuletzt durch manch üble Nachrede hergestellt werden soll, mehren sich die Hinweise darauf, dass das letzte Wort vor staatlichen Institutionen gesprochen werden muss. Immerhin fehlt es intern an jeglichem Bemühen, dem Vorgang auch nur den Anstrich von Fairness, Angemessenheit und Ideologiefreiheit zu geben.