Kommentar von Dennis Riehle zum Beitrag „Ist es rechtmäßig, AfD-Mitglieder nicht mehr in den Staatsdienst einzustellen?“ (aus: SWR vom 11.07.2025)
Das totalitäre System nimmt weiter Fahrt auf, blick man aktuell nach Rheinland-Pfalz, wo Innenminister Ebling dazu übergegangen ist, per Verwaltungsvorschrift festzulegen, dass Mitglieder der AfD künftig keine Staatsdiener mehr werden können. Sollten sie sich bereits in öffentlicher Stellung befinden, haben sie allein deshalb mit disziplinarrechtlichen Schritten zu rechnen, weil sich der SPD-Politiker auf eine Einschätzung wohlgesinnter Schlapphüte beruft, die vager kaum sein könnte. Es war bereits das Gutachten aus einer Kölner Behörde, das für massive Kritik sorgte, fehlt es ihm nach Experteneinschätzungen doch an Substanz und Gehalt. Trotzdem wird eine Partei pauschal als gesichert rechtsextremistisch gebrandmarkt, weil es den Mächtigen offenbar nicht mehr ausreicht, sich in der argumentativen Auseinandersetzung um die griffigsten Lösungen und Antworten für die Probleme der Gegenwart zu messen. Stattdessen mangelt es an diesen nötigen Inhalten, Konzepten und Vorstellungen für das Morgen, weshalb es harte Bandagen braucht, um sich den Einfluss zu sichern und die Opposition mit Mitteln und Werkzeugen der Repression klein zu halten.
Hatten wir das alles nicht schon einmal?
Die selbsternannten „Guten“ erinnern uns oft an die Geschichte. Diese dürfe nie wieder geschehen, sondern müsse stetige Mahnung sein. Wie passt es da ins Bild, dass Reichskanzler Adolf Hitler am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ unterzeichnete, in dem es in § 4 hieß: „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden“? Tun sich etwa Parallelen in die Historie auf, mit denen man sich heutzutage genauso unverhohlen brüstet wie damals, statt sie wenigstens im Verborgenen zur Anwendung zu bringen? Diktaturen sind gezeichnet durch Willkür und Beliebigkeit. Und solange es nicht verpflichtend gewährleistet ist, dass dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben wird, nach dem für unsere Rechtsordnung gültigen Standard der Unschuldsvermutung auf einfachem Wege darzubieten, sich völlig unabhängig eines möglichen Engagements für die AfD zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen, erfüllt das Vorgehen in Mainz und anderswo den Tatbestand der Verletzung von Artikel 3 unserer Verfassung.
Die Zeichen der Willkürherrschaft lassen sich nicht mehr verhehlen!
Denn erst dann, wenn nicht etwa die Exekutive, sondern die Juristerei in letzter Instanz über das Verbot einer bestimmten Organisation entschieden hat, kann es zu legitimen Maßnahmen gegenüber jenen kommen, welche sich sodann nachweislich und in klarem Gewissen vom konsensualen Boden eines gemeinsamen Wertegerüsts entfernen. Selbiges vermögen im Augenblick allerdings nur die Autokraten zu verwirklichen, die unter dem Vorwand eines angehefteten Prädikats der Radikalität Menschen zu Freiwild erklären, sie an den Pranger stellen, an der Berufsausübung hindern, aus der Gesellschaft ausgrenzen und ihnen pauschales Misstrauen entgegenbringen. Wer sich bisher nicht traute, die Atmosphäre von Potenz zu spüren, kann dies aktuell ohne allzu viel Scham nachholen. Denn es weht ein Wind von Despotie zwischen Eifel und Hunsrück, zwischen Mosel und Ahr, der zu einem bundesweiten Orkan werden könnte. Dann ist die Angst vor Tyrannei keine subtile Sorge mehr, sondern erlebt ein neuerliches Revival. Uns wird nicht einmal ein Trojanisches Pferd verkauft, sondern die Herrschsucht liegt offen auf der Hand. Das ist das wirklich Bedenkliche, also wehret den Anfängen!
[…] Der Ausschluss des AfD-Mitglieds vom Beamtentum: „Nie wieder“ war gestern, „noch einmal“ ist… […]