Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Scharfe Kritik an US-Regierung wegen Einreiseverbot für deutsche Aktivistinnen“ (aus: DER SPIEGEL vom 24.12.2025)
Getroffene Hunde bellen, so sagt es ein Sprichwort. Und es gibt kaum ein besseres Beispiel als die momentane Empörung über die Sanktionen der USA gegenüber der Organisation „HateAid“, um dessen Richtigkeit zu belegen. Da echauffiert sich halb Europa darüber, dass die Trump-Administration den beiden Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon die Einreise nach Amerika versagt hat, weil sie sich aus der Perspektive von Washington daran beteiligen, die Meinungsfreiheit in Deutschland nicht zuletzt als sogenannter „Trusted Flagger“ im Rahmen des Brüsseler „Digital Services Act“ massiv zu beschneiden. Sie fungieren als Meldestelle für sogenannte „Hass und Hetze im Internet“. Ein Terminus, der bis heute nicht rechtlich normiert ist, sondern als Allzweckwaffe dafür dient, Äußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu verfolgen. Es fehlt also sowohl an einer Definition wie auch an einer demokratischen Legitimation. Denn eine bloße Verordnung aus der Feder einer politisch instrumentalisierten EU-Kommission kann nicht jene legislative Kraft entfalten, die sich beispielsweise durch einen parlamentarischen Entschluss in Berlin ergeben würde.
Die USA gehen gegen eine EU-Verordnung vor, die keine ausreichende Legitimation besitzt…
Stattdessen fungiert Ursula von der Leyen mit einem mächtigen Instrumentenkasten der Repression als ziemlich willkürliche Zensorin, die NGOs anhält, es ihr gleich zu tun. Und es wurde Zeit, diesem Gebaren endlich einen Riegel vorzuschieben. Schließlich erinnert es an dunkle Kapitel des Autoritarismus, wenn „schädliche Inhalte“ aus der Öffentlichkeit entfernt werden, passen sie nicht in eine politische Agenda bunter Vielfalt und Toleranz. Da wird sowohl der Widerspruch gegenüber der LGBTIQ-Mentalität wie auch der Zweifel am menschgemachten Klimawandel kurzerhand zu einer verfassungswidrigen Überzeugung gebrandmarkt. Es hat sich eine Atmosphäre der Denunziation etabliert, in den sozialen Medien dürfte bereits restriktiv gegenüber Werturteilen vorgegangen werden, deren Entfernung einer juristischen Überprüfung nicht standhalten würde. Schließlich ist Art. 5 GG derart weitreichend in seiner Bedeutung, dass Einschränkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind. Karlsruhe hat dies wiederholt unterstrichen, Beliebigkeit hat dort keinen Platz. Denn ernannte Kämpfer für „unsere Demokratie“ halten sich nicht an strenge Richtlinien, sondern an ihre Moral.
Washingtons Kritik passt in den Tenor der Artikel-5-Auslegung durch Karlsruhe…
Insofern ist es weder ein Intervenieren in die kontinentale Souveränität, noch ein Eingreifen in die Kompetenzen von gewählten Abgeordneten, stellt man jenseits des Atlantiks fest, dass auch eigene Unternehmen vom Beamtenapparat in der belgischen Hauptstadt unter die Fuchtel genommen werden. Exemplarisch sei die Plattform X genannt, welcher Zwangs- und Bußgelder drohen, zeigt sie sich nicht kooperativ mit den Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die ihre Berufung darin gefunden haben, wahllos Beleidigung oder Volksverhetzung anzuklagen. Es erscheint peinlich und bezeichnend zugleich, dass wieder einmal von extern Hilfe kommen muss, um despotische Absichten bei uns zu stoppen. Seitdem mit dem Totschlagargument der „Desinformation“ missliebige Standpunkte kriminalisiert werden, explodieren die Zahlen. Hatte man 2019 noch 230 „Vorfälle“ an die Ermittlungsbehörden übermittelt, waren es 2025 bis Oktober 7.200 Betroffene, welche das gemeinnützige Konsortium betreute. Zu 25 Prozent mit Steuermitteln gefördert, unterstützt es nicht etwa Opfer von Mobbing und Pranger. Sondern wird zum Hilfssheriff, Grundrechte bis auf ihren Kern auszuhöhlen.







