Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Oberverwaltungsgericht bestätigt Schülerin muß auf Praktikum beim AfD-Mann verzichten“ (aus: „Junge Freiheit“ vom 17.01.2026)
Eine Schülerin darf kein Praktikum bei der AfD machen, der Schulleiter untersagt ihr das Vorhaben. Pädagogische Gründe werden vorgeschoben, eine politische Motivation ist wahrscheinlich. Und trotzdem hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Rektor in seiner Entscheidung bestärkt. Jugendliche haben also demnach keinen Anspruch darauf, sich nach eigenen Interessen zu orientieren. Innerhalb wie außerhalb des Klassenzimmers gilt eine linksgrüne Marschrichtung, übrigens auch bei der verantwortlichen Judikative. Denn sie ist schon mehrmals in der Vergangenheit aufgefallen. Ein Eilantrag der Alternative für Deutschland wurde zurückgewiesen, einen Banner an der TU Berlin mit der Aufschrift „AfD-Jugend stoppen!“ entsprechend zu verurteilen. Die Benachteiligung der Partei sei weniger dramatisch als eine mögliche Einschränkung der Meinungsfreiheit, so hieß es. Wie schön wäre dieser Grundsatz, würde er auch dann gelten, wenn es um die unbehelligte Rede der als „rechtsextrem“ verschrienen Opposition geht.
Urteile, als ob sie von Umweltverbänden und Energiewirtschaft diktiert worden wären…
Mit Blick auf den Verfassungsschutzbericht des Landes wiesen die Roben die Behörde lediglich an, einzelne Teile vorläufig zu löschen oder zu korrigieren, den Rest an Denunziation über die „Blauen“ ließ man gewähren, obwohl die dritte Gewalt selbst Zweifel daran hatte, dass die enthaltenen Vorwürfe bei näherem Abklopfen auf ihre Tragfähigkeit wirklich glaubhaft gemacht werden können. Schon 2023 hatte man die Bundesregierung zu zusätzlichem Klimaschutz verurteilt, ging nahezu hörig auf die Forderungen von BUND und „Deutscher Umwelthilfe“ ein, lasen sich die Beweggründe wie diktiert von Verbänden, die sich mit ihrem Aktivismus im Prozess auf ganzer Linie durchgesetzt hatten. 2022 und 2024 verurteilte das gleiche Gericht die Koalition wegen vermeintlicher Rechtswidrigkeit der Sektorenprogramme in der Energiewirtschaft. Wieder hatte der Ökosozialismus gewonnen, die Schieflage schien eigentlich offensichtlich. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften wurden frühzeitig gesegnet, die Richter sprachen Auslandszuschläge zu.
Pro Klimaaktivisten und Flüchtlinge, gegen Grenzschutz und Polizeidurchgriff…
Und das OVG legte nach, Schmerzgriffe gegen Straßenblockierer seien nicht verhältnismäßig gewesen, adressierte man an die Polizei. 2016 hatte man sich bereits einen Namen gemacht, weil man einen Berufungsantrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zurückwies. Die Behörde hatte sich gewehrt, dass die untere Instanz ihr versage, Abläufe zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern. 2023 stellten sich die Richter gegen eine Überstellung im Dublin-Verfahren nach Litauen, weil man befürchtete, die Betroffenen könnten im dortigen Asylverfahren Nachteile erfahren. Auch sogenannte Pushbacks, also ein Abdrängen von vermeintlich Schutzsuchenden an der Grenze, kritisierte man in diesem Zusammenhang. 2020 erkannte das OVG eine Gruppenverfolgung von LSBTIQ-Personen in Georgien an, sprach ihnen pauschale Rechte in der Bundesrepublik zu, ohne eine individuelle Bedrohung nachweisen zu müssen. Rückwirkend wurden Maßnahmen von Sicherheitskräften gegen Antifa-Protestierer aus 2017 für unzulässig erklärt.
Nicht nur in Berlin und Brandenburg scheint die Justiz in deutlicher Schieflage zu sein…
Mittlerweile scheint es fast zu einer Bedingung geworden, dass sich die Justiz in den parteilichen Dienst stellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 die Beobachtung der Identitären Bewegung bestätigt, weil sie den Ethnopluralismus als unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Demokratie bewertete, ohne sich aber mit dem tatsächlichen Konzept näher beschäftigt zu haben, das auf Heimatliebe statt Fremdenhass beruht. Auch Karlsruhe ist nicht gänzlich frei von Widerrede. 2019 kippte es Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger, öffnete den Weg für ein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür. Das OVG Münster ist mittlerweile berüchtigt, hat es die Einstufung der AfD als Gesamtpartei zum „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ für gültig erklärt, obwohl Experten die Grundlagen hierfür als äußerst dürftig ansahen. Und erst jüngst sah es das LG Hamburg als zulässige Meinungsäußerung, dass das Hetzportal „Correctiv“ mit Blick auf das Geheimtreffen von Potsdam von einem „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ spricht.







