Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Deutschland: Richterbund warnt vor Kollaps durch Asylverfahren und Kriminalitätswelle“ (aus: „Weltwoche“ vom 26.01.2026)
Geht es nach der Theorie, so ist die dritte Gewalt in einer Demokratie unabhängig, überparteilich und sogar blind. Doch weil es nahezu überall menschelt, bleibt es auch ein Ideal, daran zu glauben, der Tenor von Justitia könne der politischen Neigung widerstehen, die der Zeitgeist ins Land trägt. Immer öfter haben wir den Eindruck, Urteile werden nicht im Namen des Volkes gesprochen, sondern im Interesse von Parteien, Lobbyisten und Organisationen. An manchen Standorten wird die Einseitigkeit besonders deutlich. Blickt man exemplarisch auf das Verwaltungsgericht in Berlin, so findet man ein beeindruckendes Sammelsurium an Entscheidungen vor, die wie diktiert erscheinen von „Pro Asyl“ oder anderen Fürsprechern illegal Eingewanderter. Allein im Januar 2026 gab es sechs weitere Beispiele dessen, was man als außenstehender Beobachter wie einen Gefälligkeitsdienst werten könnte. Die zuständigen Vorsitzenden hoben ein Einreiseverbot auf, wiesen das zuständige Bundesamt an, den vorliegenden Fall neu zu bewerten, währenddessen einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik zu gewähren.
Wir sind längst in einer Asylkritarchie angelangt, in der Herrschaft der Pro-Migranten-Richter!
In einer anderen Konstellation wurde die verantwortliche Behörde verpflichtet, ein Visum auszustellen. Ihr Bescheid wurde aufgehoben, man schlug sich reflexartig auf die Seite der Kläger. Bemängelt wurden Fehler in der Prüfung von Fluchtgründen und des Anspruchs auf subsidiären Schutz. Da schwingen sich die Roben plötzlich auf zur Exekutive, haben keinen Respekt mehr vor Fachkunde und Expertise in der Verwaltung. In der Praxis sind wir angekommen in kritarchischen Verhältnissen, also in der Herrschaft und Autorität der Richter. Einigermaßen willkürlich und beliebig machen sie ganze Prozesse rückgängig, lassen Verfahren wiederholt aufrollen, zögern im Zweifel Abschiebungen hinaus, wechseln in die Rolle des Anwalts eines jeden Migranten. Beispielsweise des Iraners, dem bei einer Rückführung nach Griechenland „unmenschliche Bedingungen“ drohen würden. Welch ein Irrwitz, zu argumentieren, es verstoße gegen europäische Normierungen, in ein EU-Mitgliedsland zu verweisen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, die Begründungen sind hanebüchen, aus den Fingern gesogen, oftmals nicht mit höherer Instanz zu vereinbaren.
Regelmäßig wird Entscheidungen des zuständigen Bundesamtes in die Parade gefahren…
Die Abkehr von einer Aufnahmeerklärung gegenüber Afghanen sei hinfällig, so lautete ein Schiedsspruch aus dem gleichen Hause. Die gerichtliche Kontrolle sei umgangen worden. Und wieder lässt eine politische Justiz grüßen, die Instrumentalisierung für weltanschauliche Zwecke trieft allzu sehr, um noch irgendeinen Zweifel daran zu haben, dass sich ganze Kammern auf eine Seite geschlagen haben. Ohne Unterlass wird eingegriffen, Verfügungen außer Kraft gesetzt, Akte für nichtig erklärt. Es fällt kaum noch schwer, zu glauben, dass diese Strukturen unterwandert sind von SPD und Grünen. Angekündigt wurde solch ein Manöver in der Vergangenheit immer wieder. Und auch aktuell mischen sich die Genossen ein, wenn es um die Besetzung von Posten an unseren Gerichten geht. Da war die Affäre um Brosius-Gersdorf nur die Spitze des Eisberges. Nur jener, der Garantie dafür bietet, zu genehmen Urteilen zu finden, wird vorgelassen. Faktisch also Sprachrohre diverser NGOs, erfahrene Aktivisten in Amtstracht. Da sind es keine Zufälle mehr, auf welchem Schreibtisch Unterlagen landen. Die Abläufe wirken gelenkt, gesteuert und gekapert gleichermaßen.
Auf Druck der Verbände: Das Klagerecht von Migranten ist zum Fass ohne Boden geworden…
Kein Wunder, dass immer mehr Schutzsuchende die viel zu weitreichenden Befugnisse fürs Klagen nutzen. Immerhin ist das Risiko des Scheiterns gering, die Kosten übernimmt im Zweifel der Steuerzahler. Ergebnisse, die von vornherein zu erwarten waren. Man ist nicht etwa in Gottes Hand, sondern kann sich auf Wohltaten jener verlassen, die im Geiste von Vielfalt, Toleranz und Willkommenskultur ihre Position ausnutzen. Nachweisen lässt sich ein Missbrauch des Systems nur selten. Doch wenn Tendenz, Stoßrichtung und Geist immer der gleiche sind, wenn kein einziger Beschluss mehr ergeht, der sich zugunsten der Allgemeinheit statt im Sinne des Zuwanderers äußert, dann ist die Färbung letztlich gesichert. Und so werden sich die Ordner weiterhin bis zur Decke stapeln, möglicherweise irgendwann der Kollaps drohen, Anliegen hiesiger Bürger überhaupt kein Gehör mehr finden, weil alle Ressourcen überfrachtet sind mit der Flut an Anträgen, welche die Pervertierung von Gesetz und Verfassung überhaupt erst ermöglicht hat. Wer die Funktionalität des Rechtsstaats wahren will, muss die Befugnisse Auswärtiger massiv einschränken.







