Die „Kuscheljustiz“ ist längst kein Hirngespinst mehr: Nur 3,5 Prozent der Strafverfahren enden tatsächlich hinter „schwedischen Gardinen“…

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Messerangriff in Böhl-Iggelheim: Mann soll seine Mutter getötet haben“ (aus: „Tagesschau“ vom 23.02.2026)

Manchmal reicht bereits ein Gefühl aus, um die Entwicklung in einer Gesellschaft adäquat beschreiben zu können. Viele Menschen in Deutschland empfinden eine zunehmende Nachlässigkeit der Justiz im Umgang mit Kriminellen. Nicht umsonst wird ihr vorgeworfen, mit ihnen zu „kuscheln“. Will man einen Trend untermauern, dann genügt der ehrliche und nüchterne Blick in die Statistik. Insbesondere seit dem Jahr 2015 ist nicht nur die Zahl der Verurteilungen leicht zurückgegangen, sondern die Gewaltkriminalität gleichzeitig gestiegen. Wenn es zu Haftstrafen kommt, dann fallen diese in 73 Prozent der Fälle zur Bewährung aus. Der häufigste Grund hierfür ist die sogenannte „gute Sozialprognose“ als ein ziemlich willkürlicher Freifahrtschein, ausgestellt als Vorschusslorbeere. Allein bei der Körperverletzung gehen rund 75 Prozent der Verfahren mit einer Sanktionierung von weniger als zwei Jahren aus, ohne, dass die Betroffenen ins Gefängnis einfahren müssen. Eine ziemlich laxe Praxis lautet nicht nur die Vermutung.

Arrest, Verwarnung, zweite Chance: Gerade bei Jugendlichen wird gepampert und geschont…

Denn nimmt man den gesamten Katalog der Straftaten gegen die Unversehrtheit von Leib und Leben, kommt es bei 68,8 Prozent der Schiedssprüche lediglich zu einem bedingten Freiheitsentzug. Sollte doch einmal der Antritt in der JVA angeordnet werden, fallen die tatsächlichen Aufenthalte dort sukzessive kürzer aus. In manchen Jahren wurden bis zu 45 Prozent der Verfahren noch vor einer Klageerhebung eingestellt. Besonders häufig geschieht dies bei jugendlichen Verdächtigen. Man verfolgt das sogenannte Trichtermodell, an dessen Ende schwedische Gardinen in insgesamt 3,5 Prozent der bei Staatsanwaltschaften angehäuften Ermittlungen stehen. Gewalttaten werden generell nur zu 28 Prozent überhaupt verurteilt. Auffällig bleibt die überproportionale Repräsentation von ausländischen Beschuldigten. Allein 2024 machten sie 39 Prozent der Fälle von Raub, 38 Prozent bei schwerer Körperverletzung aus. Und dieser Trend ist seit vielen Jahren weitgehend ungebrochen, von den etablierten Medien oftmals bewusst in der Berichterstattung ausgespart.

Die deutlich überrepräsentierte Migrantengewalt lässt sich nicht länger beschönigen…

Schließlich verfestigen sich die Zahlen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum kam es bei Vorwürfen mit der Androhung einer Mindeststrafe von zwei Jahren zu einem Anstieg vom 7,5 Prozent. Obwohl nur 14 Prozent der Bevölkerung keinen deutschen Pass besitzen, tauchen sie in der Strafverfolgungsstatistik zu 35 Prozent der Verurteilten auf. Gravierend ist auch ihre Rückfallquote. Innerhalb von drei Jahren machen sich 34 Prozent wiederum strafbar. Was der allgemeinen Bevölkerung kaum mehr vermittelt werden kann, dass sogar Messerstechereien immer häufiger als Lappalie eingestuft werden, als Normalität unter Heranwachsenden aus bestimmten Herkunftsgruppen. Schlägereien scheinen zum gewöhnlichen Ausdruck pubertierenden Verhaltens geworden zu sein, allenfalls winkt ein Arrest. Und sogar Intensivtäter dürfen mehrmals schuldig werden. Eine Garantie dafür, wirklich hinter Gitterstäben zu landen, ist eine dicke Akte oder ein randvoller Auszug aus dem Bundeszentralregister längst nicht mehr, ganz im Gegenteil.

Meinungsdelikte werden zügig bearbeitet, Akten der Schwerverbrecher stapeln sich…

Das Gerechtigkeitsempfinden leidet unter anderem durch den offensichtlichen Anschein von zweierlei Maß. Während Meinungs- und Ehrverletzungsdelikte rasch und nahezu auf dem Fuße verfolgt werden, sind es Kapitalverbrechen, die die Behörden vor sich hinschieben. Nachsichtigkeit ist letztlich das Eingeständnis von Kapitulation. Statt durchzugreifen und abzuschrecken, werden die Samthandschuhe an der falschen Stelle ausgepackt. Zwar sind wir noch nicht dort, wo sich Skandinavien bewegt. Die Ultra-Resozialisierung könnte sich als Gesinnung allerdings auch bei uns weiter festsetzen, schreitet die Politisierung der Gerichte voran. SPD und Grüne machen keinen Hehl daraus, dass es ihr Ziel sei, ideologisch genehme Roben an wichtigen Schaltstellen der dritten Gewalt zu installieren. Wer den Rechtsstaat retten möchte, der entlastet beispielsweise durch das Beschränken des Klagerechts von Migranten und die Bestrafung offensichtlich unbegründeter Anzeigen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze.