Die schützende Hand der Rassismusphobie: Wenn Identitätspolitik Ächtung und Strafen für migrantische Sexualverbrecher unterbindet!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Mutmaßliche Vergewaltigung in Jugendzentrum – Senatorin hat eine ‚klare Erwartung'“ (aus: WELT vom 12.03.2026)

Es ist ein beispielloser Skandal, der langsam an die Öffentlichkeit findet. Bereits im November 2025 soll ein türkisch-kurdisches Mädchen im Garten eines Jugendzentrums in Berlin-Neukölln mutmaßlich vergewaltigt worden sein. Ein 17-Jähriger, der die Drangsal filmte, erpresste und drohte daraufhin, das Verbrechen müsse sich „regelmäßig montags wiederholen“, andernfalls werde das Video an die Eltern geschickt. Stundenlang kauerte die 17-jährige in der Ecke, blieb regungslos, flüchtete anschließend über einen Zaun, brach sich dabei das Sprunggelenk. Mehrere Beteiligte bedrängten sie, Ende Januar 2026 wiederholte sich das Unvorstellbare. Neun arabischstämmige Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren, polizeibekannt wegen Gewaltvorwürfen, trugen sie in ein Hinterzimmer, warfen sie auf die Couch, legten sich abwechselnd auf sie, belästigten sie sexuell. Eine Mitarbeiterin wurde auf das Geschehen aufmerksam, den Betreuern schilderte die Betroffene sämtliche Vorfälle anschließend ausführlich.

Das Grauen von Berlin-Neukölln ist nur die Spitze einer Praxis des Schweigens…

Doch das Jugendamt wurde mit deutlicher Verspätung eingeschaltet. Mitte Februar entschied man sich, auf eine Strafanzeige zu verzichten. Man wolle den „Ball flach halten“, damit die muslimischen Verantwortlichen „nicht stigmatisiert“ würden. Es sollten keine Stereotype entstehen, lautete die Begründung. Stattdessen gab es Symptombekämpfung, dem Mädchen wurde ein „Safewort“ empfohlen, die Tür zu den entsprechenden Räumlichkeiten ausgehängt. Am 23. Februar vertraute sich das Opfer einer Präventivbeamtin bei der Polizei an. Diese erstattete von Amts wegen Anzeige, das LKA übernahm die Ermittlungen, organisierte eine Videovernehmung und beschlagnahmte das Handy der Beschuldigten. Am 26. Februar schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Am 2. März wurde die zuständige Stadträtin der „Linken“ informiert. Lediglich pro forma schloss sie sich dem Verfahren an. Von wirklicher Einsicht keine Spur, Hausverbote und eine interne Untersuchung scheinen schlichte Feigenblätter zu sein.

Man sei „erschüttert“, doch mehr als Warnkonzepte wollte man offenkundig nicht veranlassen. Wer angesichts des Ausmaßes dieser Dramatik nur von einem „Fehler“ spricht, macht sich mitschuldig. Denn es ist nicht das erste Mal, dass Aufklärung verschleppt wird, aus der vermeintlichen Sorge darum, Ressentiments zu schüren. Täter werden plötzlich zum Opfer, der Schutz der Geschädigten muss den Interessen der Peiniger weichen. Welch Hohn und Spott gegenüber allen Betroffenen, eine moralische Bankrotterklärung jedes Verantwortlichen. In einem gut funktionierenden Rechtsstaat müssten Mitwisser, die aus falsch verstandenen Gründen schweigen, als Beihelfer angeklagt werden. Stattdessen wiederholen sich Szenerien, in Chemnitz eskalierten bereits 2018 Proteste nach einem Mord durch Migranten, der sexuell konnotiert gewesen sein soll. Die Demonstranten wurden als „Rechtsextreme“ verunglimpft, während die Medien eine Debatte über derartige Verbrechen von Asylbewerbern im Keim erstickten, aus Angst vor Pauschalisierung.

Quer durch die Republik zögern Medien und Polizei, die volle Wahrheit auszusprechen…

Im gleichen Jahr wurde in Freiburg eine 18-Jährige durch acht Männer, darunter sieben Syrer, vergewaltigt. Die Presse verzichtete zunächst darauf, die Herkunft der Täter zu benennen. Auch die Polizei weigerte sich, Details preiszugeben. In Gießen berichteten Betroffene 2015 von Vergewaltigungen durch Mitbewohner aus afrikanischen und nahöstlichen Ländern in einem Heim. Die Betreiber der „Caritas“ thematisierten ihre ursprüngliche Destination nicht, wollten „Rassismus unterbinden“. In Berlin machten 2024 Berichte über Missbrauch in einem Jugendclub die Runde. Offenbar, weil die Schuldigen Migrationshintergrund hatten, gab man entsprechende Verdachtsmeldungen nicht an die Staatsanwaltschaft weiter. Der wohl bekannteste Fall von Relativierung geschah in der Silvesternacht 2015/2016. Massenhaft sexuelle Übergriffe, Belästigungen und Raubdelikte am Kölner Hauptbahnhof mit 1.200 Anzeigen. Die Verdächtigen kamen größtenteils aus Algerien, Marokko, Syrien und dem Irak. Die Hintergründe waren früh bekannt.

Dennoch wurde zunächst von einer „friedlichen Atmosphäre“ gesprochen, scheibchenweise wurde das „organisierte Verbrechen“ als das tituliert, was es war. Der damalige Innenminister der SPD räumte ein, dass das Problem viel zu spät erkannt wurde. Auch in Hamburg kam es im gleichen Zeitraum zu vergleichbaren Bildern. Aus Stuttgart, Bielefeld und Frankfurt erreichten die Allgemeinheit sukzessive ähnliche Nachrichten. Allein im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichtete man in den ersten Tagen und Wochen nach den Ereignissen in rund einem Drittel der Berichterstattung vollkommen auf die Erwähnung der Täterherkunft. Bis heute wird selten Tacheles geredet. BKA-Daten zeigen, dass Deutsche 14 Mal so häufig zu Opfern sexueller Gewalt durch Zuwanderer werden wie umgekehrt. Doch diese Tatsache findet keinen Ausdruck in der medialen Kommentierung. Kulturelle Aspekte werden aus „gruppendynamischen Erwägungen“ tabuisiert. Nicht nur ein Schandmal gegenüber den Opfern, sondern eine kollektive Heuchelei.