Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Ermittlungen gegen AfD-Politiker Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt“ (aus: „Stern“ vom 27.02.2026)
Es kommt selten vor, dass sich Staatsanwaltschaften noch kurz vor einer Wahl entscheiden, Vorwürfe gegen einen im Rennen stehenden Kandidaten abschließend zu bewerten, sie vielleicht sogar auszuräumen. Insbesondere dann, wenn er aus der medial geächteten AfD stammt. Doch die Ermittlungsbehörde in Karlsruhe rang sich auf den letzten Metern zum anstehenden Urnengang in Baden-Württemberg am 8. März 2026 durch, ihr Verfahren gegen den Abgeordneten Bernhard Eisenhut (Landkreis Konstanz) zum Abschluss zu bringen. Diesem war eine Aussage aus dem Oktober 2025 zur Last gelegt worden. Auf einer Veranstaltung sprach er offenbar pauschal über Migranten als „Fachkräfte im Messerstechen und Vergewaltigen“. Daraufhin stand der Verdacht der Volksverhetzung im Raum. Der Betroffene selbst rechtfertigte sich stets mit den Statistiken, die eine überproportionale Beteiligung von bestimmten Ausländern an Straftaten des gleichen Modus Operandi ausweisen. Lag also lediglich eine Zuspitzung vor, konnte die zweifelsohne polemische, plakative und akzentuierte Parole ohne Weiteres unter Artikel 5 GG subsumiert werden?
In der Abwägung konnte keine Aufstachelung zu Hass und Gewalt erkannt werden…
Von Amts wegen war eine Überprüfung eingeleitet worden. Diese führte nunmehr zum Ergebnis, dass die getroffene Äußerung unter dem Schutz der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit stehe. Die Alternative für Deutschland selbst hatte auf Kontext und Sarkasmus verwiesen. Die Anforderung zur Erfüllung des § 130 StGB sind hoch. Einerseits muss eine Einlassung gegeben sein, die zu Hass und Gewalt aufstachelt. Andererseits muss die Menschenwürde angegriffen werden, eine verallgemeinernde, herabsenkende und diskriminierende Verunglimpfung stattfinden, welche darüber hinaus geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In die Abwägung floss das Umfeld ein, in welcher die Phrase gefallen war. Schließlich sind im Rahmen politischer Debatten pointierteres Vokabular und populistische Wortwahl zulässiger als in anderen Formaten. Darüber hinaus lag kein direkter Aufruf zu Hetze oder Argwohn vor. Statt einer reinen Schmähkritik bot sich eine hyperbolische Formulierung, die in sich geschlossen wirkte, nicht das Potenzial subtiler Ehrverletzung bot, sondern Fakten zumindest tangierte.
Das Werturteil war in Teilen von Tatsachenbehauptungen gedeckt und faktisch belegt…
Es kam unter den Zuhörern offensichtlich zu keiner geistigen Brandstiftung durch den angefochtenen Satz, viel eher verband sich eine Tatsachenbehauptung mit einem wertenden Urteil. Fasst man diese Einordnung zusammen, so kann gerade nicht von einem rassistischen Tenor ausgegangen werden. Denn es fehlt an einer prinzipiellen Feindseligkeit, welche sich auf eine gesamte Gruppe abstrahieren ließe. Provokante und scharfe Thesen allein rechtfertigen noch keine Sanktionierung. Insofern scheint die Angelegenheit strafrechtlich erledigt, Eisenhut kann noch einmal durchstarten. Die Landtagswahl wird ohnehin spannend bleiben, nachdem die Grünen weiter auf die CDU vorrücken. Die Alternative für Deutschland scheint auf dem dritten Platz abgeschlagen, doch gerade in den einzelnen Regionen geht das Ringen um Mandate weiter. Und deshalb ist es ein gewisser Befreiungsschlag, sich vom Ballast eines schwebenden Vorgangs lösen zu können. Dem Mut der Exekutive sei Dank, sich nicht von links beirren zu lassen, sondern souverän zu durchdenken, was angemessen und verhältnismäßig ist.
Auf den letzten Metern kann sich die AfD am Bodensee wieder auf Inhalte konzentrieren…
Nun können wiederum Inhalte in den Mittelpunkt rücken. Und es gibt eine Menge an Aufgaben, vor denen der Südwesten steht. Spitzenmann Markus Frohnmaier hat insbesondere der illegalen Einwanderung den Kampf angesagt. Mit einer eigenen Grenzpolizei sollen Abschiebungen beschleunigt, die Versorgung von Flüchtlingen allein durch Sach- statt Geldleistungen garantiert werden. Mit Blick auf die Wirtschaft ist das Thema Deregulierung und Entbürokratisierung von immenser Bedeutung, im Zusammenhang mit einem Ende der verkopften Transformation, einem Zuwenden zur Atomkraft, die sich weiterentwickelt hat, innovativer geworden ist. Hinsichtlich der Bildung sollen Deutschkenntnisse gefördert und verbindlich werden. Entlastungen für den Mittelstand stehen ebenso auf der Agenda wie eine Überprüfung der Subventionstöpfe für die sogenannte Zivilgesellschaft. Sicherheit in den Fußgängerzonen soll durch verstärkte Polizeipräsenz wiederhergestellt werden, gleichzeitig die Bürger nicht länger unter dem Eindruck stehen, sie würden in ihrer unbehelligten Rede beschränkt.








