Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Wirbel um Wehrdienstgesetz – Chaos um Meldepflicht für Ausreisen: Zurück bleibt Misstrauen“ (aus: „ZDFheute“ vom 08.04.2026)
Geschichte wiederholt sich. Diese Feststellung ist keine bloße Floskel, sondern sie wird durch die Gegenwart bestätigt. Und das in einer bitteren Art und Weise. „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht“, so sagt es das Wehrpflichtgesetz (WPflG) in § 3 Abs. 2 nach einer Modernisierung zum 1. Januar 2026. Und verständlicherweise ist der Aufschrei groß. Da war doch etwas mit europäischer Freizügigkeit! Hatten wir die Epoche von Überwachung und Gängelung durch den Staat eigentlich nicht längst hinter uns gelassen?
Die DDR gestand ihren Bürgern mit Blick auf Auslandreisen letztlich mehr Freiheiten zu!
Schließlich könnte man durchaus auf die Idee kommen, dass wir in der Historie schon einmal weiter gewesen sind, als uns die aktuellen Paragrafen vermuten lassen. „Und deshalb haben wir uns dazu entschlossen, heute eine Regelung zu treffen, die es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergangspunkte der DDR, auszureisen. […] Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen, Reiseanlässen und Verwandtschaftsverhältnissen beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. […] Zuständigen Abteilungen Paß- und Meldewesen der VP-, der Volkspolizeikreisämter in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne daß dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD erfolgen“, so sagte es Günter Schabowski auf der legendären Pressekonferenz 1989, die den Mauerfall einläutete. Ein System brach in sich zusammen, welches den Einzelnen bis auf Schritt und Tritt verfolgte, ihm nicht zugestand, sich außerhalb von Mauer und Stacheldraht beliebig, souverän und eigenständig zu bewegen.
Pistorius rudert zurück, hat bislang aber keine entsprechende Verordnung ausgefertigt…
Was nunmehr beschlossen wurde, hat einen ähnlichen Tenor wie die Daumenschreiben der früheren Potentaten. Zumindest wird der Gesetzestext als Grundlage verstanden, die Allgemeinheit im Zweifel an die kurze Leine zu nehmen. Und da hilft es auch nichts, wenn Boris Pistorius die Wogen zu glätten versucht. Nach einer Welle der Entrüstung stellte er klar, dass die entsprechende Passage vorerst ausgesetzt sei. Derzeit bräuchten Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren keine Genehmigung der Bundeswehr für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten. Solange der Wehrdienst freiwillig bleibe, greife der entsprechende Absatz nicht. Einen Verwaltungsakt hierzu hat er allerdings noch nicht unterschrieben. Auffallend in seinen Formulierungen war überdies das wiederholte „vorerst“. Weiß der Verteidigungsminister vielleicht schon mehr, steuern wir auf eine Situation zu, in der die Deutschen an die Waffen gerufen werden? Annalena Baerbock hatte in ihrer unüberlegten Wortwahl Russland bereits den Krieg erklärt, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Roderich Kiesewetter und Anton Hofreiter machen keinen Hehl daraus, dass sie es Putin gerne zeigen würden.
Das Hintertürchen für den Fall eines westlich provozierten Krieges bleibt immer offen…
Selbiger soll spätestens 2029 mit seiner Roten Armee 2.0 am Brandenburger Tor stehen. Belegt wurde diese Behauptung nie, mittlerweile markiert sie einen Blick in die Glaskugel. Und so lebt die nächste Generation weiterhin in der Unsicherheit, ob sie in absehbarer Zukunft dazu aufgerufen wird, für eine Republik anzutreten, mit der sich immer weniger junge Menschen identifizieren können. Denn was ist aus einem wiederaufgebauten Land geworden, in dem nicht mehr Schwarz-Rot-Gold an den Masten weht, sondern der Regenbogen? Wo die Wirtschaft lahmt, die Kultur preisgegeben wurde, weder Sicherheit noch Ordnung das Stadtbild prägen. Eine Nation, die ihr hart erarbeitetes Geld über den Globus verstreut, für die Bedürftigen in den eigenen Reihen keinen Cent mehr übrighat. Am Horizont geht der Halbmond auf, das Kreuz hingegen verschwindet in der Versenkung. Prägung und Tradierung sind nicht mehr, Zeitgeist und Moderne entkernen eine Gesellschaft, die nicht nur in der Frage der Geschlechter die Orientierung verloren hat. Nein, hier reicht es nicht, gnädigerweise „vorerst“ vom Kampf gegen den Unbekannten zu verschonen, die Gewissensfrage ist elementares Grundrecht.








