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Früher war mehr Schuldfähigkeit: Wie der Freispruch für migrantische Täter zum Automatismus bei Gutachtern und Richtern wurde!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Forensiker warnt vor Tabus in der Migrationsdebatte: ‚Gewaltbereitschaft ist kulturell geprägt'“ (aus: „Berliner Zeitung“ vom 04.08.2025)

Wieder eine Psychose, wieder ein Freispruch. Der Rechtsstaat in Deutschland verliert substanziell an Glaubwürdigkeit, entscheiden immer mehr Juristen, Messerstecher oder Gruppenvergewaltiger nicht etwa hinter schwedische Gardinen zu schicken. Sondern sie allein deshalb vor einer Haftstrafe zu bewahren, gaben sie gegenüber einem Gutachter an, zum Zeitpunkt des Verbrechens Stimmen gehört zu haben und von einer höheren Macht geleitet worden zu sein, als sie auf Andersgläubige die Klinge richteten oder sie als sexuelles Objekt der Verachtung quälten. Brauchte man früher Monate dafür, einen Charakter durch Fachleute einschätzen zu lassen, sind es heutzutage sogar Polizisten am Ort des Geschehens, die dem Verdächtigen umgehend eine psychische Erkrankung attestieren, könnte es sich um einen Migranten handeln, welcher durch seine Fluchterfahrung traumatisiert und deshalb in seiner Entscheidungsfähigkeit über richtig und falsch eingeschränkt ist. Wie leicht lässt es sich herausreden, kann man als vermeintlich Schutzsuchender mit Theatralik auf die Tränendrüse drücken, um sodann Vollpension im stationären Bereich zu genießen.

Das Etikett einer psychischen Erkrankung wird zum obligaten Rechtfertigungsgrund…

Denn die Konsequenz bleibt häufig eine Einweisung in die forensische Anstalt, was nicht nur theoretisch einem Persilschein gleichkommt, sondern vor allem einen Schlag ins Gesicht der Opfer bedeutet, die mit der Tatsache konfrontiert werden, dass ihre Peiniger nicht zur Übernahme von Schuld in der Lage seien. Wer sich ein wenig mit der Seele der Menschen befasst oder vielleicht selbst einmal unter halluzinatorischen Eingebungen litt, der kann sich nur allzu gut vorstellen, wie einfach es bei Bedarf auch fällt, eine gewisse Symptomatik vorzugaukeln, die man im Zweifel dann für bare Münze nimmt, lässt sich kaum eine Anamnese über die bisherige Patientengeschichte erheben. Es kommt einer Mär gleich, der hiesigen Bevölkerung in aller Dreistigkeit auch noch die Erzählung aufzuzwingen, wir hätten den Unbekannten aus der Ferne zu schlecht bei uns integriert, wehre er sich mit seinen Aggressionen lediglich gegen den Kulturschock, der unter der Erwartung einer Anpassung an unsere gesellschaftlichen Verhältnisse auf ihm lastet. Hohn und Spott für alle, die auf Unversehrtheit unseres Volkes pochen, dreht man die Rollen aus Arglosigkeit kurzerhand um.

Religiöser Extremismus ist keine Entschuldigung für eine planvolle Tat!

Nicht wenige Experten sind der Auffassung, dass wir mittlerweile zu gutgläubig geworden sind, ist Fanatismus weder prinzipiell gleichzusetzen mit einer wahnhaften Störung. Noch gibt die Statistik eine vernünftige Datenlage hier, dass das reflexartige Nachsehen gegenüber einem klar umrissenen Personenkreis mehr als eine dem Zeitgeist von Vielfalt und Toleranz geschuldete Mode ist. Viel eher stellt sich das oftmals planvolle Vorgehen im Namen von Allah als durchdachtes Konzept der Verdrängung und Auslöschung der okzidentalen Prägung dar, rechtfertigt man sich im Nachhinein nicht selten, mit Absicht und Wille getötet zu haben. Die einstige Praxis ging verloren, nur dann nicht für seine Schande zur Verantwortung gezogen zu werden, ergibt der Befund in Plausibilität, Konkludenz und Pragmatismus einen schlüssige Anhalt, dass der Täter bereits früher episodisch von einer nachgewiesenen Paranoia heimgesucht wurde. Bleiben aufgrund seiner Abstammung stichhaltige Belege hierüber aus, muss dies nicht automatisch zu seinen Gunsten gewertet werden. Denn der Grundsatz vom „Zweifel für den Angeklagten“ darf niemals für Naivität, Routine und Mitleid herhalten.