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Das Bundesverwaltungsgericht ist gefragt: Genügt der ÖRR dem Anspruch, einen individuell-konkreten Vorteil für den Gebührenzahler zu bieten?

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Rundfunkstreit: ÖRR-Beitragsverweigerin zieht bis vor das Bundesverwaltungsgericht“ (aus: „Apollo News“ vom 19.09.2025)

Wie geht es weiter mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Nach dem Eklat um die Kommentierung des Attentats auf Charlie Kirk in den USA durch ZDF-Moderatorin Dunja Hayali und Korrespondent Elmer Theveßen sowie das Absetzen von Julia Ruhs beim ARD-Magazin „Klar“ fordern mittlerweile sogar Politiker aus den Reihen der CDU entsprechende Konsequenzen. Doch lässt sich an den Sendeanstalten überhaupt noch etwas reformieren, scheint sich ein System etabliert zu haben, das in Selbstgerechtigkeit agiert, weil es ohnehin nicht fürchten muss, dass die scheinbar unendliche Quelle der Gebühren jemals versiegt? Braucht es nicht einen gänzlichen Neuanfang, Rundfunk und Fernsehen ohne Alimentierung durch den Bürger, allein im Wettbewerb um die beste Qualität stehend, in Konkurrenz mit den Privaten um Quote und Aufmerksamkeit ringend?

Die schwierige Aufgabe, ein eigentlich verrostetes System doch wieder auf Spur zu bringen?

Möglicherweise könnte das Bundesverwaltungsgericht eine erste Wegweisung geben. In einer mit Spannung verfolgten Revisionsverhandlung wird darüber entschieden, ob der Klage einer bayerischen Zuschauerin möglicherweise doch stattgegeben wird, die nicht länger dafür zahlen wollte, dass die Programmauswahl des Heimatsenders BR aus ihrer Sicht nicht ausgewogen genug ist. Inwieweit stehen die Zeichen gut, dass die Roben in Leipzig dem ÖRR die Leviten lesen? Zumindest gibt es mittlerweile eine ganze Reihe an Beispielen und Belegen, welche eindrücklich untermauern, dass Einseitigkeit und Tendenziösität in der journalistischen Arbeit eines abgeschlossenen Herrschaftswesens nur allzu gängig geworden sind. Es dominiert eine Atmosphäre der Angst, welche Kollegen dazu antreibt, lieber den Mund zu halten, als sich über die Zustände zu empören.

Anlass dafür gäbe es genug. Doch es sind oftmals prekäre Beschäftigungsverhältnisse, ein hart umkämpfter Markt, angesehene Jobs und die Verwirklichung in einem ideologischen Dunstkreis, welche diejenigen schweigen lassen, die eigentlich genau wissen, wie sehr sie gegen berufsethische Richtlinien und normative Prinzipien der Öffentlichkeitsarbeit verstoßen. Immerhin besagt bereits der Pressekodex unmissverständlich und klar: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien“ (Ziffer 1). Doch wie viel ist von einer realistischen und wirklichkeitsnahen Berichterstattung übrig, wenn selektiert, beschönigt, übertrieben und verhöhnt wird?

Gerade junge Deutsche haben kein Vertrauen, dass ARD und ZDF Meinungsvielfalt leben!

In Sachen Vielfalt weltanschaulicher Perspektiven hat eine Studie der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz für Aufsehen gesorgt. Demnach kamen in Formaten vom Lerchenberg oder dem Hamburger Sendezentrum in der Rothenbaumchaussee während eines Vergleichszeitraums zu 33 % Akteure der SPD, aber nur zu 5 % Sprecher der AfD zu Wort. Die Grundüberzeugungen ließen sich demnach bei der „Tagesschau“ zu 65 % sozialstaatsorientiert, beim WDR nur zu 3 % marktorientiert angeben. Über die Alternative für Deutschland wurde in 81 % der Fälle negativ berichtet, über die Sozialdemokraten nur in 37 %. Blickt man auf die Umfragen, so sind es oftmals selbst motivierte Erhebungen, die suggerieren sollen, dass Glaubwürdigkeitsprobleme kein Thema seien. Erst jüngst präsentierte man einen Befund, wonach 80 % der Befragten dem ÖRR Meinungspluralismus attestierten.

Dem gegenüber steht wiederum eine Statistik von INSA, die noch 2024 kundtat, dass gerade unter den 18 bis 29-Jährigen nur noch 33 % der Aussage zustimmen, dass ARD und ZDF eine „verlässliche Quelle für politische Nachrichten“ seien. Und dieses Resultat kommt nicht überraschend. Denn es ist schon der Medienstaatsvertrag, der als Auftrag formuliert: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten“. Dabei sei man „in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet“. Was sich hinter dieser Aussage genau verbirgt, hatte bereits das Bundesverfassungsgericht deutlich umrissen.

Der ÖRR muss zumindest der Funktion Rechnung tragen, für Sorgfalt und Fakten einzustehen!

„Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet“, so heißt es in einem Beschluss vom 20 Juli 2021 (Az.: 1 BvR 2756/20). Auf dieser Grundlage hatte auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht 2024 unterstrichen, dass die Beitragserhebung davon abhängt, ob dem einzelnen Konsumenten durch den Empfang des ÖRR ein individuell zu „rechtfertigender Vorteil“ entsteht. Allerdings sei dieser nicht durch eine defizitäre Berichterstattung zu einzelnen Themen alleine eingeschränkt. Stattdessen brauche es für nachgewiesene und fundamentale Mängel eine „strukturelle Nichterfüllung“ seiner Funktionen.

Inwieweit davon auszugehen ist, wird sich ab Oktober im Prozess zeigen. Im Mittelpunkt steht die Abwägung, ob die aus Karlsruhe formulierte Prämisse, dass „Das Erste“ und „Das Zweite“ durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“ weiterhin dafür Gewähr bieten, „die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken“, sondern „vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht“ zum Privatfernsehen zu garantieren, auch im Jahr 2025 erfüllt wird. Hieran kann man mittlerweile erhebliche Zweifel anmelden, tyrannisiert und mobbt man die eigene Belegschaft, um sie auf Linie einer durch Rundfunkräte und Abgeordnete von Grün bis Links erzwungenen Denkart zu bringen, die nicht ergebnisoffen, sondern stark manipulativ ist.