Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Potsdamer Treffen: AfD-Politikerin Gerrit Huy klagt am Landgericht Berlin gegen ‚Correctiv'“ (aus: „Tagesspiegel“ vom 17.03.2026)
Im November 2023 trafen sich in der Nähe von Potsdam Politiker der AfD, identitäre Aktivisten und Vertreter aus der Wirtschaft, um auf einem sogenannten „Geheimtreffen“ über die Möglichkeiten der Bewältigung illegaler Zuwanderung zu diskutieren. In diesem Zusammenhang unterrichtete das sogenannte Recherchezentrum „Correctiv“ im Nachhinein über drei wesentliche Kernaussagen, die in einer Verhandlung am 17. März 2026 vor dem Landgericht Berlin II thematisiert wurden. Geklagt hatte die Abgeordnete Gerrit Huy. Beide Seiten wollten sich nicht auf eine gütliche Einigung verständigen, sodass es zu einem Urteilsspruch kam. Demnach müsse von einer falschen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden, als die selbsternannten „Investigativen“ in ihrer Berichterstattung von einem „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ fabulierten. Die Juristen sahen es demnach als unerwiesen an, dass eine gleichnamige Forderung aufgestellt wurde, die über die zulässige und legitime Rückführung von Ausländern im Rahmen der geltenden Paragrafen hinausgeht.
Eidesstattliche Erklärung von Erik Ahrens wird abgeschmettert, Martin Sellner geglaubt…
Ebenso fehle es an Belegen dafür, dass der österreichische Referent Martin Sellner auf der Veranstaltung eine „Ausbürgerungsidee“ auf den Tisch gelegt habe, die Personen mit einem deutschen Passdokument betreffe. Zurückgewiesen wurde auch eine eidesstattliche Versicherung des Teilnehmers Erik Ahrens, der mittlerweile auf die politisch linke Seite gewechselt ist, im Rahmen dessen angab, dass Huy den Vorschlag gemacht habe, Menschen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft die deutsche „wieder wegzunehmen“. „Correctiv“ kündigte bereits durch seinen Chef an, in Berufung gehen zu wollen, obwohl doch schon frühere Entscheidungen der gleichen Stelle in eine ähnliche Richtung gingen. Die offensichtliche Desinformation hatte dazu geführt, dass sich nicht nur vor dem Brandenburger Tor ganze Massen versammelten, um gegen angeblich „Rechtsextreme“ zu protestieren. Von Grünen bis CDU war damals aufgestachelt worden, die Lüge über vermeintliches Gedankengut zu einer möglichen „Deportation“ von Deutschen über verschiedenen Kanäle wie den ÖRR weiterzuverbreiten.
Es fehlt an einer Konkretisierung, um die Recherche glaubwürdig erscheinen zu lassen…
Letztlich war die nunmehr enttarnte Märchenerzählung eine der wesentlichen Grundlagen dafür, die Bewegung um „unsere Demokratie“ zu rechtfertigen, sich als die „Guten“ aufschwingen zu können. Plötzlich bricht ein Kartenhaus zusammen, fällt ein Fundament weg, weil man sich augenscheinlich etwas ausgedacht hat, was nicht authentisch war, sondern Wunschtraum gewesen ist, um eine These stützen zu können, die die Gesellschaft spaltete, für Unfrieden sorgte, Aufruhr erzeugte und Scharen in die Arme derjenigen trieb, die man mit ihren Hasstiraden durchaus als Menschenfänger bezeichnen kann. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass es sich bei der Meldung von „Correctiv“ ausdrücklich nicht um eine zulässige Interpretation handelte, sondern bereits das Wesen der Verlautbarung einen inhaltlichen Charakter hatte, der Anspruch auf Realität erhob. Daher stellte sich auch nicht die Frage, inwieweit die Wertung der Geschehnisse vom Lehnitzsee unter den Schutzbereich von Artikel 5 fällt. Denn die Roben sahen keinen Anhalt für eine ledigliche Meinungsäußerung.
Es handelte sich um eine Sachberichterstattung, nicht um Kommentar oder Wertung…
Es mangele an hinreichenden Indizien dafür, dass die Sachverhaltsdarstellung in ihrer Konkretheit plausibel und konsistent belastbar sei. Die Wiedergabe eines Wortlauts, der sich weder durch immanente Zeugenaussagen noch widerspruchslose Angaben der Anwesenden untermauern ließ, wurde auch deshalb verboten, weil Martin Sellner nach bisherigen Erkenntnissen ausschließlich von einem „gesetzlichen Druck“ sprach, Ausreisepflichtige zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen, nicht aber von einer aktiven „Ausbürgerung“. Das über Huy in Umlauf gebrachte Zitat sei letztlich irreführend, weil der Kerngehalt ihrer Botschaft fehlerhaft repliziert wurde, einen falschen Eindruck erwecke, den Gesamttenor des Treffens in ein anrüchiges Licht rückte. In allen genannten Fällen sei der Nachweis über Wahrhaftigkeit ausgeblieben. Inwieweit die nächste Instanz zu einer anderen Beweiswürdigung kommt, ebenfalls den Persönlichkeitsrechten der Teilnehmer hohes Gewicht einräumt, bleibt abzuwarten. Ein Paukenschlag ist er allemal, dieser Scherbenhaufen für „Correctiv“.









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