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Nun ist der Willkür endgültig Tür und Tor eröffnet: Wie der abgelehnte Eilantrag von AfD-Kandidat Joachim Paul den Weg zur Despotie geebnet hat!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Eilantrag zur Oberbürgermeisterwahl“ (aus: DER SPIEGEL vom 18.08.2025)

Es war zwar kaum anders zu erwarten, trotzdem ist die Empörung notwendigerweise groß. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße ließ einen Eilantrag des AfD-Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, Joachim Paul, in einem Beschluss des 18. August 2025 ohne Erfolg. Wie in einer Pressemitteilung verlautbarte, vermochten die Juristen keine wegweisenden Gründe dafür erkennen, dass der zuständige Ausschuss die Zulassung des 55-Jährigen offensichtlich fehlerhaft verweigerte. Stattdessen verwies man ihn auf den Weg der nachträglichen Prüfung, könne im Vorfeld der Abstimmung nicht mehr umfassend und hinreichend geklärt werden, inwieweit die dargelegten Erwägungen, die das mit Vertretern aller restlichen Parteien besetzte Gremium zu seiner beliebig anmutenden Entscheidung kommen ließ, dem Vertreter der Alternative für Deutschland fehlende Treue zu den Prinzipien und Werten unserer liberalen und volksherrschaftlichen Ordnung zu unterstellen, möglicherweise weder stichhaltig genug noch den Tatsachen entgegenstehend zu beanstanden seien. So bleibe es zunächst dabei, dass der studierte Germanist beim Urnengang am 21. September 2025 nicht antreten dürfe.

Eine juristische Begründung, die nichts in sich hatte…

Binnen zwei Wochen ist eine Beschwerde beim OVG Rheinland-Pfalz möglich, die allerdings kaum aussichtsreich sein dürfte, obwohl sich doch erhebliche Fragen und manifeste Zweifel an der Tragfähigkeit dieses augenscheinlich weltanschaulich motivierten Vorgehens ergeben müssen. Denn was soll die Argumentation in der Konsequenz und Perspektive bedeuten, genügen künftig einseitige Bewertungen durch einen Inlandsgeheimdienst, um weniger genehme Wettbewerber kurzerhand ihrer fundamentalen Grundrechte zu berauben? Wer noch immer keine Tyrannis in einer Begründung erkennt, die unter anderem da lautet: „Damit biete […] das bisherige politische Tätigwerden des Antragsteller Anlass zu der Annahme, dass er aktiv Beziehungen zur ‚Neuen Rechten‘ unterhalte und verstetige, die grundlegende Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates ablehne und sich auf die ‚ethnokulturelle Identität‘ (Ethnopluralismus) als zentrales Zugehörigkeitsmerkmal zur Gemeinschaft fokussiere, womit sie sich nach – jedenfalls nicht willkürlicher – Einschätzung des Innenministeriums in Widerspruch zum freiheitlichen Wesen des Grundgesetzes setze“, erweist sich als missionarischer Handlanger despotischen Agierens.

Ob sich das Gericht den Folgen seines Beschlusses wirklich ernsthaft bewusst war?

Um die Roben weiter zu zitieren: „Einstweiliger Rechtsschutz […] könne daher nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Solche Ausnahmefälle lägen nur dann vor, wenn bereits bei summarischer Prüfung vor der Wahl festgestellt werden könne, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leide, der in einem späteren Wahlprüfungsverfahren nach dem Kommunalwahlgesetz zur Ungültigkeit der Wahl führen werde. Voraussetzung für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in dem hier vorliegenden Verfahren sei somit, dass die Entscheidung des Wahlausschusses offensichtlich rechtswidrig sei, weil es sich bereits im gerichtlichen Eilverfahren erweise, dass der Antragsteller zur Oberbürgermeisterwahl zuzulassen sei. Von einer solchen Offenkundigkeit könne aber dann nicht ausgegangen werden, wenn zur Beurteilung ein erheblicher Prüfungs- und Begründungsaufwand des Gerichts erforderlich sei“. Mit dieser Erörterung entpuppt sich die Kammer als gehorsames und untergängiges Tribunal. Denn ein Schelm, wer in der Folgenabwägung zu der Erkenntnis gelangt, dass der Eingriff in die Demokratie schwerer wiegt, wenn man einen Konkurrenten mundtot macht, als ihn dem Souverän zum Urteil anheimzustellen.

Es bleibt kaum ein Zweifel mehr, dass unsere Gewalten politisch unterwandert sind…

Und so lässt sich mittlerweile kaum noch leugnen, wie sehr die dritte Gewalt gefärbt ist von der Indoktrination und Manipulation einer ideologischen Agenda gegen alles, was nicht links der Mitte steht. Justitia kann ihre Augenbinde abnehmen, ist sie doch zum Feigenblatt verkommen. Denn alle Unabhängigkeit erweist sich als Zierde, demaskieren sich Helfershelfer des Kartells als zu bequemlich und scheu, das für jeden kritischen Beobachter sofort Augenscheinliche zu entlarven. Es ist ohnehin ein Webfehler des Systems, dass sich ein verabredeter Klüngel dazu aufschwingen darf, die Opposition auf Basis des Gutachtens einer weisungsgebundenen Behörde zu segregieren. Wer in einem solchen Mechanismus nicht die Anfälligkeit für Missbrauch erkennt, muss bei Drucklegung schon ziemlich naiv gewesen sein. Denn zwei überwundene Diktaturen sind keine Garantie dafür, dass der Reiz des Totalitarismus die Mächtigen nicht ein weiteres Mal überkommt. Wie leichtfertig und willfährig sich jene zum Trittbrett machen, die Tendenzlosigkeit nicht nur predigen, sondern praktizieren sollten, ist für jene erstaunlich zu sehen, die sich bis heute wundern, wie schnell und ungebremst der Weg ins Barbarische führen kann.