Berliner Urteil winkt bis nach Kiel: Pauschale Social-Media-Verbote für bestimmte Altersgruppen sind rechtswidrig!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Suchtgefahr und Gewaltvideos: Günther sieht Deutschland ohne Social-Media-Verbot vor dem ‚Abgrund'“ (aus: DER SPIEGEL vom 11.03.2026)

Manch eine Entscheidung erhält in diesem Land deutlich zu wenig Aufmerksamkeit. Dabei erweist sich das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts der Bundeshauptstadt von erheblicher Tragweite für die aktuelle Diskussion darüber, ob die sozialen Netzwerke pauschal für eine ziemlich beliebig definierte Altersgruppe verboten werden sollen. Die Juristen hatten darüber zu befinden, ob es angemessen und vertretbar gewesen sei, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ein „Instagram“-Angebot zensierte, das sie für Kinder und Jugendliche als „entwicklungsbeeinträchtigend“ einstuft. Die Roben kamen zu dem Befund, dass ein derart verallgemeinerndes Vorgehen nicht mit den geltenden Gesetzen in Einklang zu bringen ist. Die Klägerin, ihres Zeichens Erotikdarstellerin, hatte Bedenken vorgebracht, dass ihr kompletter Account auf Anweisung der Behörde reguliert wurde. Und tatsächlich folgte man dieser Argumentation in weiten Teilen ganz ausdrücklich.

Verhältnismäßigkeit: Jedem Verbot müssen zunächst mildere Mittel vorausgegangen sein!

Zwar betonte selbst die zuständige Kammer, dass die dortigen Veröffentlichungen insbesondere für die 13- bis 15-Jährigen unangemessen, schädlich und verstörend seien. Eine pauschale Untersagung werde dem Anspruch an Verhältnismäßigkeit jedoch nicht gerecht. Es würde mildere Maßnahmen geben, beispielsweise Kennzeichnungen bestimmter Inhalte, um beiderseitige Interessen hinreichend zu würdigen. Mit diesem Schiedsspruch geht auch ein Fingerzeig in Richtung Daniel Günther oder Hendrik Wüst. Ihr Verlangen nach einer Zugangssperre bis zu einer gewissen Reifegrenze dürfte verfassungsrechtlich unhaltbar sein. Die Ausgestaltung etwaiger Regelungen würde in jedem Fall den Prinzipien des Grundgesetzes widersprechen, weil dieses nicht nur die Informationsfreiheit schützt, sondern eben auch die unbehelligte Teilhabe am virtuellen Geschehen. Dekrete sind stets das letzte Instrument, zuvor müssen andere Maßnahmen ausprobiert worden und gescheitert sein.

In Wahrheit zielen Altersgrenzen auf eine Manipulation künftiger Erstwähler ab…

Insofern dürfte der eingeschlagene Weg aus Teilen der CDU schon jetzt zum Rohrkrepierer werden. Wieder einmal schießen Feinde der Demokratie mit Kanonen auf Spatzen, weil sie in Sorge darum sind, dass Erstwähler mit der Wahrheit auf unseren Straßen in Kontakt kommen könnten, unterrichten sie sich nicht über den Schönwetterbericht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sondern anhand der unverblümten Darstellung von Tatsachen auf X, Facebook, Instagram und Co., die das Scheitern der vorherrschenden Politik illustrieren. Es geht nicht etwa darum, vor zu vielen Sinneseindrücken zu bewahren. Stattdessen ist das Totschlagargument der „Desinformation“ klassisches Handwerkzeug jener, die mit ihrem Latein am Ende sind. Ihnen bleibt nicht mehr als das autoritäre Gebaren, sie wollen die Realität zur Falschnachricht degradieren. Doch die Mündigkeit des Nachwuchses wird sowohl auf hoher See siegen, als auch vor Justitia. Weil ihnen der Verstand beisteht.

Günther und Wüst wurden mit dem Urteil ihrer verfassungsfeindlichen Gesinnung entlarvt…

Schließlich scheint die Stoßrichtung nunmehr gewiesen, generelle Einschnitte kann es schon allein deshalb nicht geben, weil man bedarfsweise über das Ziel hinausschießt, die einzelnen Belange nicht abwägt. Aber genau diese Aufgabe ist der Legislative anheimgestellt, wenn sie an Paragraphen schustert. Letztlich steht man vor einer schier unlösbaren Herausforderung, denn jede Intervention dürfte als Willkür gelten, solange sanftere Methoden gänzlich ausgespart wurden. Mit dem Holzhammer vorzugehen, das ist in einer liberalen Ordnung nicht vorgesehen. Der Ministerpräsident von der Küste hat nun schwarz auf weiß, dass er sich im Zweifel auf tyrannisches Terrain bewegt, geht er Schritt D vor A, spart wohl weniger aus Bequemlichkeit, sondern aufgrund des Reizes von Diktatur sämtliche Bemühungen aus, für Adäquanz und Augenmaß zu sorgen, anstelle sofort zur Ultima Ratio zu greifen. Wie erleichternd ist es, seine Gesinnung nunmehr bestätigt zu wissen.

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