Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Sanierung der Krankenkassen: Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern auf der Kippe“ (aus: FAZ vom 24.03.2026)
Sie gilt als eine der wesentlichen Errungenschaften des Sozialstaates: Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern geht in ihren Grundzügen bereits auf das Jahr 1930 zurück, als sie das Kabinett Brüning I in seiner Notverordnung an den Unterhalt knüpfte. In ihrer derzeitigen Form besteht sie seit 1989. Ab der Wende wurden Familien gemeinsam in die GKV aufgenommen, mit nur einem Beitragszahler, sollten Kinder und (in der Regel) Frauen nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, mit dem sie sich selbst absichern könnten. Diese Regelung wurde bewusst gewählt, um nicht zuletzt die Leistung von Müttern zu würdigen, für die Erziehung oder Pflege, für einen Beitrag im Haushalt, der oftmals übersehen wird. Auch als finanzieller Anreiz für den Nachwuchs gedacht, scheint die aktuelle Bundesregierung zu erwägen, mit einem Eckpfeiler von Art. 20 GG zu brechen. Ohne Frage: Das Gesundheitswesen ist monetär in einer desaströsen Lage. Und man wird auch nicht um Kürzungen umhinkommen. Aber die Frage bleibt, wo die Axt angelegt werden soll, was ist der Allgemeinheit zumutbar, müssen nicht eher die Nutznießer bluten?
Wer Familien weitere Kosten aufbürdet, hat kein Interesse an der Zukunft des Volkes!
Bei denjenigen zu kürzen, die bedürftig und angewiesen sind, die schon allein deshalb einen Vorzug auf Entlastung haben sollten, weil sie nicht selten seit Geburt auf deutschem Boden leben, die hiesige Staatsangehörigkeit besitzen, Steuerzahler sind, den heimischen Herd am Laufen halten, erweist sich als ein gravierender Fehler, als ein Offenbarungseid gegenüber den eigenen Landsleuten. Eine solche Entscheidung könnte das Fass zum Überlaufen bringen, für die SPD wäre es wohl der letzte Sargnagel, ziehen sich die Genossen wiederum darauf zurück, vor allem jene besser zu stellen, die mit Blick auf den gesellschaftlichen Ertrag wenig zutun. Rund drei Millionen Personen wären betroffen, sie müssten künftig 225 Euro im Monat entrichten, für Kranken- und Pflegekasse zusammen. Das Einsparpotenzial umfasst nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen einer und drei Milliarden Euro im Jahr. Das ist nicht wirklich viel, eher ein Tropfen auf den heißen Stein, aber mit einem enormen Risiko, das Gefühl von Unfairness zu verstärken, eine Mehrheit in Wallung zu bringen, die das Rückgrat für den wenigen Wohlstand bildet.
Das Einsparpotenzial bei Bürgergeldempfängern und Migranten ist zehn Mal so hoch…
Würde man den Fokus auf die tatsächlichen Ursachen des Schiefstandes richten, käme man bei etwas Ehrlichkeit nicht daran vorbei, die zehn Milliarden Euro zu benennen, die die Versicherten in der GKV für die Beiträge von Bürgergeldempfängern blechen. Eigentlich ist dieser Aufwand versicherungsfremd, müsste vom Bundeshaushalt getragen werden. Entsprechende Klagen sind bereits anhängig, denn die Kosten explodieren. Der Fürsorgeträger, also der Staat, wäre normalerweise in der Pflicht. Doch die zuständige Ministerin wiegelt ab, man schröpft viel lieber jene, die irgendwann als die letzten ausgepressten Zitronen am Boden liegen. Das direkte Manövrieren in Sackgasse und Untergang, es setzt sich fort. Und dann ist da noch die Sache mit den Flüchtlingen. Zwar erhalten Asylbewerber nur eingeschränkten Zugang zum System, die Kosten tragen vor allem Länder und Kommunen. Doch sobald sie anerkannt sind, in den Empfängerkreis von Sozialleistungen aufsteigen, werden sie mit einem GKV-Versicherten gleichgestellt. Ohne jede Einschränkung, oftmals ohne jegliche Anstrengung, nicht selten, ohne einen Cent einbezahlt zu.
Reformen sind andernorts nötig, bei Bürokratie, Patientensteuerung und Medikamenten…
Wie soll man diese mangelnde Gerechtigkeit dem Durchschnittsmenschen länger vermitteln? Und wen wundert es, dass die Volksseele angesichts solch einer Tatsache kocht? Immer wieder werden die gleichen Gruppen geschont. Dabei wären nach unterschiedlichen Berechnungen zwischen 10 und 15 Milliarden an Entlastung möglich, würde man jedem Migranten bis zum Ablauf von fünf Jahren Aufenthalt auf hiesigem Grund lediglich eine Notfallversorgung zugestehen, statt bereits nach 36 Monaten Vollpension zu gewähren. Natürlich darf auch darüber debattiert werden, wie effizient die Strukturen sind. Ob sich Doppeluntersuchungen vermeiden lassen, Niedergelassene und Kliniken durch weniger Bürokratie entfesselt werden könnten, manch eine Leistung nicht auch durch dritte Akteure zu erbringen ist. Vorrang für die wohnortnahe Betreuung, zuerst Hausarzt, dann Facharzt. Weniger Dokumentation, mehr Regulierung bei den Arzneimittelpreisen. Wissenschaftlich kaum fundierte Therapien in Frage stellen, nicht sofort operieren, konservative Maßnahmen attraktiver machen. Ideen gibt es zahlreich, sie müssen nur aufgegriffen werden.








