Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Dobrindt will Ampel-‚Irrweg‘ beenden: Zwei neue Migrationsgesetze gegen ‚falsche Anreize'“ (aus: „Merkur“ vom 27.05.2025)
Innenminister Dobrindt treibt die Migrationswende mit harter Hand voran. So zumindest sehen es Anhänger der Union, die einigermaßen zufrieden sind mit den Grenzkontrollen und Zurückweisungen, welche der CSU-Repräsentant schnell nach Amtsantritt verfügt hat. Kommt der neugierige Pöbel allerdings an den Schlagbäumen vorbei, so muss er Beamte vielerorts mit der Lupe suchen. Und auch der abschreckende Effekt ist deutlich weniger ausgeprägt, als man uns das beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verkündet. Da kommen auf ein paar abgewiesene Migranten wiederum tausende Asylanträge, von deren Annahme man zeitweise doch ebenfalls absehen wollte, befinden wir uns nicht nur angeblich in einer Notlage, die wenigstens vorübergehend die Aussetzung von EU-Recht erlaubt. Doch viel mehr als die üblichen Nebelkerzen scheint nach einem einigermaßen desaströsen Start in die neue Legislaturperiode nicht geblieben, welche nur noch jenen blenden können, der sich beispielsweise naiv und leichtgläubig auf ein Gutachten des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes als Teil des Systems „unserer Demokratie“ verlässt, das einer Partei gesichert rechtsextremistisches Gedankengut unterstellt, die in Wahrheit nicht mehr vertritt als Vernunft und Realität. Es braucht ein erhebliches Maß an Bereitschaft, sich der Manipulation von Regierung, Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Medien hinzugeben, um die eigentliche Wirklichkeit zu schmähen.
Während also der Kanzler jeden Tag in einem anderen europäischen Land aufschlägt, um zu Hause seinem Kabinett munter Sicherheit und Ordnung anzuvertrauen, überqueren auch weiterhin um Schutz ansuchende Flüchtlinge unsere Trennlinien, die seit 2005 ohnehin wie Scheunentore geöffnet sind, obwohl häufig keine anerkannte Bleibeperspektive vorgewiesen werden kann. Denn es ist mitnichten so, dass wir jeden Erstbesten auf unseren Boden vordringen lassen müssten. Gerade Art. 20 Dublin-III-Verordnung erlaubt es uns ausdrücklich, während der Klärung eines Status diejenigen auf Abstand zu halten, die über einen Drittstaat einreisen. Zwar sehen einfachgesetzliche Regelungen im Normalfall den Aufenthalt des Betreffenden auf hiesigem Territorium vor. Doch nicht einmal Art. 14 der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte erfordert, dass wir sämtlichen Schicksalsgeplagten auf diesem Globus Obdach und Versorgung gewähren. Es ist gerade Art. 1 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der jeder Nation eine souveräne Entwicklung zugesteht, insbesondere auch mit Blick auf die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunft. Es war nicht die Sache des Erfinders, dass ganze Völkerwanderungen um den Erdball zur Normalität werden, die häufig eben nicht aufgrund von Verfolgung in Gang kommen, sondern allein mit der Intention eines besseren Lebens an einem ganz bestimmten, von Beginn an auserkorenen und nicht gerade in der Nachbarschaft liegenden Ziel verbunden sind.
Wir geben unsere Souveränität und Integrität her, weil mittlerweile sogar Handlanger der Schlepperei, welche euphemistisch als „Seenotretter“ bezeichnet werden, direkt in unseren Parlamenten sitzen, um dort als NGO-Vertreter zu lobbyieren. Und somit auch dafür sorgen, dass ein Geschäft weiterläuft, welches in letzter Konsequenz auf eine Unterjochung dieses Kontinents durch jene abhebt, die – nicht selten angetrieben durch religiösen Fanatismus – von der fixen Idee heimgesucht sind, Andersgläubige müssten verdrängt und das Kalifat selbst im christlichen Okzident errichtet werden. Diese Form der zerstörerischen Kasteiung ist gerade einer Gemeinschaft immanent, die im Narrativ des Sündenbocks noch immer davon überzeugt scheint, dem Fremden irgendetwas zu schulden, weil sich unsere Vorfahren schrecklichster Verbrechen zu verantworten hatten. Dabei waren es doch gerade die Gründungsväter dieser Republik, die im Lernprozess aus dem Dritten Reich explizit nicht darauf pochten, dass wir unsere Arme gegenüber Personen ausbreiten müssten, die am Ende vor allem in unsere Krankenkassen und Rentenversicherung einsickern. Zunächst sollte der heute als Art. 16a bekannte Anspruch auf Unterschlupf für den Bedürftigen allein für Deutsche im Ausland angewandt werden, die sich ihrerseits dort Drangsal und Pein durch Diktatur und Tyrannei ausgesetzt sahen. Aus diesem Prinzip ist aber vor allem durch Merkel eine Mentalität der Willkür geworden, die jeder Verhältnismäßigkeit spottet.