Schlagwort: Meinungsvielfalt

Einzelne Verfehlungen, aber „überaus große Zweifel“ an der Verfassungswidrigkeit: Wie Leipzig dem ÖRR bedingt den Rücken stärkt…

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung mit Blick auf den Rundfunkbeitrag verkündet. Eine Frau aus Bayern war durch die Instanzen gezogen, weil sie die grundgesetzlich normierte Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht mehr als gegeben ansah, um somit auch die altbekannten 18,36 Euro an Pflicht- und Zwangsgebühr in Richtung ARD und ZDF zu verweigern.

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Das Gegenteil eines pluralistischen Meinungszeichners: Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in ideologischer Einseitigkeit versinkt!

Ich kann mich noch gut an meine Ausbildung erinnern, in der man uns nur allzu sehr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinen Flaggschiffen wie „Tagesschau“ oder „heute-Sendung“ ans Herz gelegt hat, um vermeintliche Garanten für einen seriösen Journalismus kennenzulernen, die Leuchttürme und Orientierungspunkte für jeden Medienschaffenden sein sollten, so hieß es zumindest.

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