Schlagwort: Verfassungsgericht

Um die Wahrheit geprellt: Das Torpedieren einer Neuauszählung der Bundestagswahl bringt die Politikverdrossenheit zum Überlaufen…

Eigentlich finden Wahlkrimis immer an einem Sonntag statt. Doch dieses Mal zieht er sich in die Länge. Nach der Abstimmung zur Neubesetzung des Bundestages am 25. Februar 2025 steht ein böser Verdacht im Raum. Wurde dem BSW der Einzug ins Parlament verwehrt, ist der derzeitige Kanzler möglicherweise zu Unrecht im Amt? Hätte die Partei von Sahra Wagenknecht die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen, gäbe es keine Mehrheit im Plenum für die schwarz-rote Koalition. Nicht nur deshalb steht seit Monaten die Forderung nach einer Prüfung im Raum.

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Um jede Glaubwürdigkeit gebracht: Wie der Vorentscheid des Wahlausschusses zum BSW-Antrag Webfehler der Verfassung offenlegt…

Mittlerweile scheint klar, dass der zuständige Ausschuss den Antrag des BSW auf Neuauszählung der Bundestagswahl ablehnt. Damit dürfte auch die Entscheidung des Plenums feststehen, die auf einer äußerst fragwürdigen Begründung der etablierten Kräfte fußt. Wäre dem Bündnis zu Unrecht der Einzug ins Parlament verweigert worden, hätte eine Korrektur fatale Folgen für Kanzler Friedrich Merz.

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Ein Verbot ohne Grundlage: Das Wurfholz aus Karlsruhe dürfte die AfD-Feinde hart treffen!

Nimm einen Reissack und mach aus ihm eine gigantische Schlagzeile! – In vielen Redaktionen dieser Republik scheint ein solches Credo mittlerweile zum Tagesgeschäft zu gehören. Es umfasst die Berufsbeschreibung des Investigativjournalisten, auch dann eine aufmerksamkeitserregende Geschichte in die Welt zu setzen, wenn die dahinterstehende Nachricht nicht einmal einen einzigen Satz wert wäre. Und so berichten aktuell verschiedene Medien darüber, dass es im Bundestag genügend Abgeordnete gibt, um die Diskussion über einen Antrag auf Verbot der AfD im Plenum auf die Tagesordnung zu nehmen.

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Wie bestellt, so geliefert: Das erbetene Urteil des Weimarer Verfassungsgerichts!

Gut Ding will Weile haben – so heißt es zumindest im Sprichwort. Denn gerade bei wichtigen Entscheidungen sollte man sich Zeit nehmen, um sie reifen zu lassen. Selbstredend ist ein solches Credo bei entsprechenden Verfahren vor Gericht kaum möglich, die in Eile zu einem Ergebnis kommen sollen. Trotzdem mutet das Votum des Verfassungsgerichtshofes in Thüringen einigermaßen befremdlich an.

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