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Und täglich grüßt der Verfassungsschutz: Wie tugendhafte Mandatsträger der Willkür linker Spitzel zum Opfer fallen!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Extremismus-Verdacht: Verfassungsschutz beobachtet AfD-Abgeordneten Rene Dierkes“ (aus: „Süddeutsche Zeitung“ vom 16.05.2025)

Erneut hat der Verfassungsschutz zugeschlagen. Dieses Mal geht es um das Bayerische Landesamt, welches einen Abgeordneten der AfD zum Beobachtungsobjekt auserkoren hat, obwohl der Geheimdienst doch aktuell massiv in der Kritik steht, weil man auf Bundesebene die Gesamtpartei zunächst als gesichert rechtsextremistisch einstufte, um sodann per Stillhalteerklärung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren von der Verbreitung dieses Prädikats abzusehen. Die Äußerungen, welche dem in Nürnberg geborenen Mandatar Rene Dierkes zum Vorwurf gemacht werden, ähneln sehr jenen Zitaten, die man auch im sogenannten Gutachten findet, das noch unter Ministerin Nancy Faeser für den internen Gebrauch zusammengetragen wurde. Wieder einmal geht es um den als verwerflich markierten Ethnopluralismus, welchen man nur deshalb als mit dem Grundgesetz unvereinbar betrachtet, weil der Zeitgeist eine Ideologie von Vielfalt und Toleranz vorschreibt, statt sich im Geiste von Art. 116 darüber bewusst zu werden, dass die Urväter dieser Republik nicht beabsichtigten, unser Miteinander allein entlang der Staatsbürgerschaft festzumachen. Wer sich für Remigration von Personen einsetzt, die dauerhaft keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, argumentiert auf Basis geltender Asylregeln.

Zudem stellt es gerade keinen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, behandelt man In- und Ausländer nicht per se wegen der Herkunft unterschiedlich, sondern weil schon die Bibel mahnt, sich erst dem Bedürftigen und Ausgegrenzten der eigenen Gruppe zuzuwenden, ehe man sein Augenmerk später vielleicht auf den Fremden aus der Nachbarschaft weitet. Der Wunsch nach einem Eindruck von unseren Straßen, auf denen das europäische Erscheinungsbild nicht zur Seltenheit wird, sondern die autochthone Mehrheit schon deshalb zur Normalität gehören sollte, weil neben der Schrift „Gentis Felicitas“ von Johann Amos Comenius des Jahres 1659 (Zitat: „Ein Volk […] ist eine Vielheit von Menschen, die aus gleichem Stamme entsprossen sind, an dem selben Ort der Erde […] wohnen, gleiche Sprache sprechen und durch gleiche Bande gemeinsamer Liebe, Eintracht und Mühe um das öffentliche Wohl verbunden sind.“) auch der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ in Art. 1 entsprechend formuliert: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung“, orientiert sich an den Wurzeln, ist also allenfalls radikal.

Doch solange keine auf Feindseligkeit oder Gewalt abhebende Gesinnung vorherrscht, die den Unbekannten nicht nur benachteiligt, sondern ihn zu einem „unwertigen Wesen“ (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 1 BvR 369/04) degradiert, gibt es keinen Anlass für Empörung. Es ist schizophren, dass wir eine massenhafte Zuwanderung in unsere Breiten dulden müssten. Stattdessen gilt es als legitim, wahrscheinlich gar erforderlich, eine Haltung zu verkörpern, die die Einheit Deutschlands in ihrer Integrität und Unversehrtheit schützt – und somit nicht verteidigt, wenn unser Kontinent mit Schicksalsgeplagten aus allen Himmelsrichtungen geflutet wird, die zwar die Absicht auf ein besseres Leben hegen, aber einerseits keinen anerkannten Fluchtgrund vorweisen können, auf der anderen Seite jedoch auch versäumt haben, zunächst einmal in ihrem angestammten Umkreis um Obdach und Versorgung anzusuchen. Niemand ist verpflichtet, unsere Nation im Sinne historischer Bringschuld zu einer Willkommensmentalität zu zwingen, die mit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 massive Negativfolgen in die Mitte unserer Gemeinschaft trug, die vom mittlerweile auch offiziell nachgewiesenen Anstieg der Kriminalität bis hin zum Missbrauch von Transferleistungen reichen.

Solche Zustände sind nicht hinzunehmen. Und wenn ein Inlandsgeheimdienst glaubt, er müsse die Vernunftorientierten brandmarken, weil sie sich als Repräsentanten an den Eid gebunden fühlen, Schaden von uns allen abzuwenden, dann erweist er sich erneut als peinlich und lächerlich. Denn Schlapphüte mit dem Auftrag zur Verächtlichmachung einer Weltsicht, die auf eine friedliche Koexistenz der verschiedenen Spezien an ihrem jeweiligen Platz aus ist, anstelle sich unter der mahnenden Fuchtel geschichtvergessener Linker dem Narrativ herzugeben, wir seien in Sühne und Haftung für die Verbrechen von Hitler und seinen Schergen dazu auserwählt, uns sukzessive durch eine sarazenische Bewegung gen Mitteleuropa verdrängen zu lassen, sollten sich ihr Lehrgeld zurückgeben lassen. Schließlich liegt ihre Verantwortung nicht darin, einem sozialistischen Globalismus zu frönen, sondern den christlich tradierten Okzident und seinen Souverän fit für den Fortbestand zu machen. Letztlich lässt sich die Beliebigkeit einer weisungsgebundenen Behörde nicht mehr leugnen, die unterwandert scheint von einer polymorphen Denke der Grünen. Und welche damit bereits bewiesen hat, dass ihr Endgegner nicht unter Islamisten zu finden ist, sondern bei allen Pragmatikern.