Strafanzeige gegen SÜDKURIER-Redakteurin: Warum eine Verdachtsberichterstattung über die AfD auch juristisch nach hinten losgehen könnte!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Geld gegen Wahlstimme? Staatsschutz ermittelt wegen Wählerbestechung an Berufsschule“ (aus: SÜDKURIER vom 06.02.2026)

Sie gehört zu einem der heikelsten Genres im Journalismus. Die Verdachtsberichterstattung ist stets ein heißes Eisen. Denn sobald die Presse eine Behauptung oder Vermutung in den Raum stellt, die im Zusammenhang mit einem möglicherweise strafrechtlichen Verhalten steht, dann braucht sie wirklich gute Gründe, um einen etwaigen Beteiligten ins Spiel zu bringen. Gewagt hat sich diesbezüglich die Redakteurin des „Südkuriers“, Anna-Maria Schneider. In ihrem Text beleuchtet sie über eine potenzielle Wählerbestechung in Radolfzell im Landkreis Konstanz. Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März sollen mehrere Personen angesprochen worden sein, darüber herrscht mittlerweile Einigkeit. Doch obwohl die Staatsanwaltschaft lediglich bestätigt, dass es einen Anfangsverdacht gibt, der in alle Richtungen geführt wird, man nicht wisse, um welche politische Kraft es gehe, liegen der Regionalzeitung angeblich Hinweise und Zeugenaussagen vor, die anders lauten. „Konkret soll es darum gehen, dass Schüler der Berufsschule berichtet hätten, dass sie von Mitgliedern des Kreisverbands Konstanz der AfD Geld bekommen haben sollen“, so formuliert sie. Woher genau diese Darstellung rührt, darüber herrscht Stillschweigen, wahrscheinlich unter dem Verweis auf den Quellenschutz.

Die Verdachtsberichterstattung erfordert mehr als ein laufendes Ermittlungsverfahren…

Doch kann es legitim sein, wenigstens den Versuch zu unternehmen, die Alternative für Deutschland als einzig infrage kommenden Akteur reflexartig und vorverurteilend an den Pranger zu stellen? Da lässt sich durchaus an ein Ehrverletzungsdelikt wie die üble Nachrede denken, die im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Urnengang auch manipulativen Charakter haben könnte. Schließlich liest man nichts von der Option, dass beispielsweise auch CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke und all die anderen Konkurrenten in die Geschehnisse zwischen Mathe- und Englischunterricht involviert sein könnten. Auch nicht die Überlegung, dass es sich um eine Camouflageaktion handelt, also um ein neudeutsch als „False Flag“ bezeichnetes Manöver, mit dem gezielt der Fokus auf einen expliziten Protagonisten gelenkt werden soll, um ihn zu diskreditieren. Immerhin wäre ein solcher Gedankengang aktuell keine Verschwörungstheorie mehr, denn wie aufgeladen die Stimmung ist, das zeigt die offensichtliche Tendenziösität manch eines Provinzschreiberlings, der nicht nur ethische Leitlinien verletzt haben könnte, wenn er den Gedanken rechtsstaatlicher Prinzipien gänzlich außenvor lässt. Die Sorgfaltspflicht gebietet zudem, sämtliche Informationen auf ihre Konsistenz, Wahrhaftigkeit und Plausibilität zu überprüfen.

Auch die Presse muss prinzipiell in alle Richtungen denken, Zeugenaussagen hin oder her…

Ist das tatsächlich geschehen, wenn anonymisierte und nebulöse Bestätigungen von Dritten herhalten müssen? Der Kreisverband der AfD hat nicht völlig zu Unrecht Konsequenzen gezogen und laut Mitteilung vom 09.02.2026 eine Strafanzeige gegen die verantwortliche Mitarbeiterin im Verlagshaus gestellt. Der stellvertretende Kreisverbandsvorsitzende Manuel Wentzel betonte die grob unvollständig wiedergegebene Faktenlage im Bericht. Ihm liegen keinerlei Indizien vor, dass ein näher bezeichnetet Funktionär oder Mitglied aus seinen Reihen an den Vorgängen auf dem Schulhof mitgemischt haben könnte. Und wenn auch die Ermittlungsbehörden explizit im Dunkeln tappen, darüber hinaus überregionale Anbieter wie der SWR dezidiert darauf verzichten, die „Blauen“ im Kontext überhaupt zu erwähnen, dann deutet doch viel darauf hin, dass schon die angestellte Vermutung zu weit geht, die Alternative für Deutschland habe irgendeinen Anteil. Denn es braucht ein Mindestmaß an Beweisen, um das Rampenlicht auf jemanden richten zu dürfen. Ein laufendes Ermittlungsverfahren allein genügt den Anforderungen nicht. Es fehlt die Objektivität, die Ausgewogenheit, die Fühler nach links, rechts und in die Mitte gleichzeitig auszustrecken. Das ist nicht nur ein formales Versäumnis, mit dem gegen die publizistischen Grundsätze verstoßen wird.

Dass der SÜDKURIER die AfD auf dem Kieker hat, ist mittlerweile ein offenes Geheimnis…

Tatsächlich sollte sich nunmehr die Polizei der werten Kollegin annehmen. Denn ihre Intention ist unverkennbar, ihre Absicht augenscheinlich. Sie schoss über das Ziel hinaus, weil sie nicht zum ersten Mal Argwohn gegenüber der gescholtenen Opposition hegte. Aus ihrer ideologischen Schlagseite macht sie keinen Hehl. Trotzdem gilt auch für Schneider die Unschuldsvermutung. Aber: Wer widerstreitende Interessen nicht miteinander abwägt, die Konsequenzen dessen aus dem Sinn verliert, was allein die Suggestion anrichten kann, es gäbe eventuell, vielleicht und gegebenenfalls einen – offiziell unbestätigten – Täter, auch wenn sich im Nachgang das Gegenteil herausstellt, handelt verantwortungslos, möglicherweise sogar bewusst und vorsätzlich. Unabhängig vom Ausgang, bleibt ein fader Beigeschmack. Schließlich scheint heutzutage die Bereitschaft immens, in meiner Zunft Grenzen nicht nur auszutesten, sondern sie um Schlagzeilen und Applaus aus der eigenen Leserschaft willen deutlich zu überschreiten. Hierdurch wird der Reputation einer ganzen Branche beträchtlicher Schaden zugefügt. Dessen sollten sich jene im Klaren sein, die ihren Drang, Affären und Skandale investigativ heraufzubeschwören, nicht zurückhalten können.