Quelle: Clipdealer.de, B12286302, erworbene Standardlizenz.

„Die Achtung vor der Wahrheit und die Wahrung der Menschenwürde“: Was bleibt vom Pressekodex in Zeiten von Hayali, Theveßen und Co.?

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Anfeindungen gegen Dunja Hayali und Elmar Theveßen – Oberstes ZDF-Gremium schaltet sich ein“ (aus: WELT vom 19.09.2025)

Wie tief kann der Journalismus noch sinken, wenn an ihm der Ballast des ÖRR hängt? Als ich mich vor elf Jahren zur Ausbildung für eine Passion entschied, welche 2025 – völlig nachvollziehbar – so sehr in der Kritik steht wie kaum ein andere, dann war ich eigentlich noch davon ausgegangen, dass Sachlichkeit, Objektivität und Ethik jedem seiner Vertreter immanent ins Stammbuch geschrieben sein sollten. Doch was ich nunmehr erlebe, hat nichts mehr mit dem zu tun, wofür ich auch heute noch mit Leidenschaft brenne. Mein Verständnis des publizistischen Arbeitens liegt in der Verantwortung, den Zuschauer und Leser mit meinen Informationen, Kommentaren und Einschätzungen in die Lage zu versetzen, sich ein eigenes Bild über das Weltgeschehen zu machen. Ergebnisoffen und ohne die Erwartungshaltung, dass er meine Perspektive teilt.

Werturteile sind Meinungen, die als Kommentar von Nachrichten abzugrenzen sind!

Außerhalb eines klar definierten und gekennzeichneten Rahmens der subjektiven Meinungsäußerung ist dabei eine ideologische Färbung meiner Aussagen schon allein durch die für unser Metier geltenden Richtlinien normalerweise ausgeschlossen. Wie leicht man im ZDF diese Vorgabe umgehen kann, demonstrierte jüngst Dunja Hayali mit ihrer Anmoderation im „heute journal“, als sie den ermordeten Charlie Kirk mit einer Aneinanderreihung und Massierung von Prädikaten verunglimpfte, die schon allein deshalb keine Tatsachendarstellung bedeuten können, gibt es für „Rassismus“ oder „Sexismus“ keine anerkannte Definition, die im Konsens der Gesellschaft stehen würde. Somit bleiben die Begrifflichkeiten schlichte Werturteile, erweisen sie sich, forciert und im rhetorischen Klimax präsentiert, als schlichte Hetze gegen einen Toten.

Ihr Kollege Elmar Theveßen bezichtigte den 31-Jährigen darüber hinaus, er habe zur Steinigung von Homosexuellen aufgerufen. Verleumenderisch und in eine üble Nachrede verpackt, hatte man die Wahrheit einfach ins Gegenteil verkehrt. Denn der Influencer setzte sich in der Vergangenheit wiederholt dafür ein, biblische Zitate, welche gleichgeschlechtliche Liebe zur Todsünde erklären, in einem Gesamtzusammenhang zu betrachten, um ihnen damit die Buchstabentreue zu nehmen. Dass er sich gegen Schwule oder Lesben richtete, entspricht der gleichen Mär wie der Anwurf des Rechtsextremistischen, der in der Bundesrepublik ohnehin inflationär wabert, seit der Verfassungsschutz nahezu jeden zum Radikalen erklärt, der das Wort „Volk“ in den Mund nimmt. Es bleibt eine Schmach für unsere Branche, wenn Kollegen ihr Handwerk dreist missbrauchen.

Wenn journalistische Leitlinien zur Makulatur verkommen, ist unsere Berufsethik gefährdet!

Schließlich garantiert nicht nur der Pressekodex in Ziffer 1: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien“. Kaum jemand scheint sich in den Redaktionen am Mainzer Lerchenberg für solche Tugenden zu interessieren. Stattdessen agiert man gegen den Staatsvertrag, der in § 26 Abs. 2 festhält: „Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen“. Doch was bleibt davon, wenn ARD-Aushängeschild Georg Restle seiner Zunft vorwirft, im „Neutralitätswahn“ zu stecken?

Wie sehr braucht es die sogenannte „Haltung“ in einer Dekade, die vor Instrumentalisierung der vierten Gewalt nur so strotzt? Man muss nicht so weit gehen, mit dem der legendären „Tagesthemen“-Koryphäe Hanns Joachim Friedrichs zugeschriebenen Leitsatz, wonach sich „ein guter Journalist mit keiner Sache gemein machen“ dürfe, bis ins Detail übereinzustimmen. Doch dass wir in der Pflicht sind, so oft wie möglich die Vogelperspektive einzunehmen, statt die Dinge von der subjektiven Makroebene aus zu beurteilen, müsste für gewöhnlich unumstritten sein. Aber was rede ich in jener Gegenwart, die „die“ und „unsere“ Demokratie unterscheidet? In einer Atmosphäre der Spaltung, welche von Nichtregierungsorganisationen genutzt wird, Multiplikatoren für ihre Zwecke zu entfremden, ist der Widerstand nur für die Freiberufler attraktiv.