Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Rheinland-Pfalz: OB-Wahl in Ludwigshafen wird in Stichwahl entschieden“ (aus: „Tagesschau“ vom 21.09.2025)
Die Bewohner von Ludwigshafen haben abgestimmt, um einen neuen Oberbürgermeister für die Stadt am Rhein zu finden. Doch eine endgültige Entscheidung wird es erst in einer Stichwahl am 12. Oktober geben. Dann nimmt das Rennen zwischen CDU/FWG-Kandidat Klaus Blettner und SPD-Wettbewerber Jens Peter Gotter seinen Lauf, um augenscheinlich ein marginales Interesse und verschwindend geringe Aufmerksamkeit zu erwecken. Die Nachricht über den Ausgang der ersten Runde ist nämlich keine Schlagzeile wert, ging es bei dem Urnengang doch um eine ganz andere Frage. Nachdem Joachim Paul von der AfD im Vorfeld ausgeschlossen wurde, erwarteten viele Beobachter gespannt, welche Auswirkungen sich daraus auf das Resultat ergeben. Und der Souverän beantwortete die Einflussnahme eines Gremiums, das sich dazu aufschwang, den Politiker der Alternative für Deutschland aufgrund einer angeblich fehlenden Verfassungsstreue nicht antreten zu lassen, mit einer sehr deutlichen Replik. Schließlich hatte der Konkurrent auch juristisch keinen Erfolg, musste sich gängeln lassen.
In Wahrheit hat die AfD gewonnen, weil sie Zehntausende von der Abstimmung fernhielt!
Von 118.314 Personen machten nur 34.631 von der Möglichkeit der Partizipation Gebrauch. Somit hat die Partei der Nichtwähler 70,7 Prozent errungen, während sich das nach außen publizierte Bild anders darstellt. Setzt man den Wert des Christdemokraten in das Verhältnis der Gesamtzahl der Wahlberechtigten, votierten nicht etwa 41,2 Prozent für ihn, sondern gerade einmal 10,9 Prozent. Beim Sozialdemokraten relativieren sich die 35,5 auf 9,4 Prozent. Immerhin 2,7 Prozent gaben ungültige Stimmen ab. Die Wahlbeteiligung sank im Vergleich zum letzten Mal um etwa 31 Prozent. Dieses Zeichen ist mehr als unmissverständlich: Die Frustration in der Bevölkerung scheint riesig angesichts des Eingriffs in die Volksherrschaft, in der jegliches Bemühen, mündigen Menschen entsprechend vorzukauen, welche ideologische Richtung ihnen zuträglich sein könnte, schlussendlich einen Fremdkörper darstellt, den man ansonsten doch nur aus ausgewachsenen Despotien kennt. Wie weit entfernt sind wir also noch von Zuständen à la DDR 2.0, von Orwells bekanntem Werk „1984“?
Remigration bleibt ein legitimes Konzept, weil Karlsruhe In- und Ausländer unterscheidet!
Von der Aphoristikerin Jeannine Luczak-Wild stammt der Ausspruch: „Demokratie heißt, die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt sein“. Und ja, es mutete an wie ein Lehrstück der Erziehung, dass man sich wiederum auf Einschätzungen Exekutive verließ, welche den 55-Jährigen unter anderem deshalb als „rechtsextremistisch“ einzustufen gedachte, setzt er sich beispielsweise für das Remigrationskonzept des österreichischen Aktivisten Martin Sellner ein. Dieses wurde wiederum vom Bundesverwaltungsgericht als nicht kompatibel mit den Prinzipien der Menschenwürde eingestuft, obwohl man dem fundamentalen Fehlschluss unterlag, nicht-deutsche Staatsangehörige würden in einer ethnopluralistischen Denkweise pauschal benachteiligt. Stattdessen waren es die roten Roben in Karlsruhe, die immer wieder betonten, dass Art. 3 GG grundsätzlich auch eine unterschiedliche Behandlung von In- und Ausländern duldet. Man suchte die Nadel im Heuhaufen, um irgendetwas in der Hand zu halten, was bei genauerem Hinsehen jedoch allzu schnell als substanzlos zerbröselt.
Der Vorwurf, Joachim Paul stehe gegen die Verfassung, beruft auf schlichten Fehlschlüssen…
Immerhin liegt ein Verstoß gegen den legendären und heutzutage inflationär herangezogenen Artikel 1 nur dann vor, wird eine Person ausschließlich auf Basis ihrer persönlichen Ehre, Herkunft oder Abstammung als minderwertig oder nicht existenzberechtigt angesehen. Von einer solchen Rhetorik ist der ehemalige Lehrer weit entfernt, bei dem offenbar nie ein Zweifel daran bestand, dass er als Beamter einen soliden Dienst verrichtet. Es war die himmelschreiende Willkür, am Ende kontextlose Zitate des Bendorfers aneinanderzureihen, die für sich gesehen keinerlei Anhalt dafür lieferten, dass er nicht die Gewähr bietet, freiheitliche Tugenden hochzuhalten, um gleichzeitig das Grundgesetz zu achten. Das schikanöse Verhalten eines die Lücken unserer Ordnung missbrauchenden Kartells, welches sich ermächtigt, Definitionen für sich zu pachten, um – darauf Bezug nehmend – jene zu torpedieren, die nicht in die Schablone passen, erhielt eine klare Absage der breiten Mehrheit. Der 21. September 2025 ist somit eine Zäsur, vielleicht gar der Moment einer blauen Wende.







