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Die Causa Brosius-Gersdorf und der Relativierungsversuch lebensfeindlicher Positionen: Schämt euch, ihr Antichristen!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Bischöfe verurteilen Nominierung von Brosius-Gersdorf – Woelki fordert Schutz ungeborenen Lebens“ (aus: WELT vom 10.07.2025)

Es wird mit harten Bandagen gekämpft, geht es um die Zukunft der Koalition in Berlin. Und dabei schreckt die Union mittlerweile nicht mehr davor zurück, im Zweifel auch gegen eigene Abgeordnete mit Rigidität vorzugehen, sollten sie bei der Abstimmung über die künftigen Verfassungsrichter in Karlsruhe ihre Stimme der durch die SPD vorgeschlagenen Juristen Frauke Brosius-Gersdorf verweigern. Fraktionschef Spahn forderte etwaige Abweichler auf, sich trotz einer geheimen Wahl im Zweifel öffentlich zu einem „Nein“ zu bekennen. Hiermit setzt die CDU ihre Mandatare moralisch unter Druck, droht ihnen offenbar bei einem abweichenden Kurs mit einem Pranger und lässt damit ein Demokratieverständnis erahnen, welches mittlerweile nicht nur gegenüber dem Volk manche Repression bereithält, sondern auch Kritiker aus den eigenen Reihen einschüchtern und mundtot macht. Friedrich Merz hatte sein Gewissen bereits verkauft, als er im Bundestag ankündigte, keine Skrupel zu besitzen, jene Frau mit der roten Robe einzukleiden, die einerseits die AfD beseitigen, andererseits während Corona eine strikte Impfpflicht durchsetzen wollte. Die komplette Absurdität ihrer ideologischen Verankerung findet aber auch im Genderwahnsinn Niederschlag.

An den Positionen von Lebensrechtskritikern gibt es wenig zu deuteln!

Oftmals wird in der aktuellen Debatte gerade mit Blick auf die Position zum Lebensrecht der Hochschulprofessorin behauptet, sie habe sich nicht explizit für die Möglichkeit einer Abtreibung bis zum letzten Augenblick ausgesprochen. Ihre Einlassungen, wonach die Menschenwürde vor und nach der Geburt nicht dieselbe sei, kann man allerdings nur schlecht in einem anderen Kontext interpretieren, wäre diese Unterscheidung unnötig, verknüpfte man sie nicht mit einer politischen Forderung eines extremen Feminismus, welcher sich wiederum aus ihren Äußerungen unmissverständlich ableiten lässt. „Doch selbst wenn man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, sprächen gewichtige Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre“, so formulierte sie erst in diesem Jahr in entsprechenden Zeilen an das Parlament. Zwar stellt sie darüber hinaus auch fest: „Mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft und entsprechender Verantwortungsübernahme für das Ungeborene steigt die Zumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft.“

Aussagen zur vorgeburtlichen Menschenwürde stehen im Kontext von Abtreibungsrechten!

Aber sie sagt weiter: „Als gegenläufige Positionen zu den Grundrechtspositionen des Embryos/Fetus muss der Gesetzgeber die Grundrechte der Schwangeren beachten, die bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs als Abwehrrechte Anwendung finden. Das Verlangen der Schwangeren nach einem Schwangerschaftsabbruch ist durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) geschützt“ (allesamt aus: Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2025, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M., Berlin am 07.02.2025). Solche Relativierungen des eigentlich kaum auslegbaren Konsenses über den unter Ewigkeitsklausel stehenden Grundgesetzartikel 1 können in einer rechtsstaatlichen Ordnung nicht toleriert werden, die genau jene Festschreibung aus historischen Gründen vorgenommen hat, darf die Existenz eines Heranwachsenden weder von der Befindlichkeit der Mutter noch dem Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper abhängig gemacht werden. Denn diese Ansprüche sind volatil, wohnt ihnen keine Abwägung über die verschiedenen Interessen inne.

Es braucht keinen christlichen Unterbau, um ethisch verantwortlich zu denken!

Schließlich bestehen heutzutage umfassende und zumutbare Gelegenheiten und Optionen, eine Schwangerschaft auf Wunsch von Beginn an zu unterbinden. Es obliegt der Verantwortung aller Beteiligten im Rahmen des Geschlechtsaktes, sich einvernehmlich darauf zu verständigen, ob die prinzipielle Bereitschaft für Nachwuchs und die Übernahme von Verantwortung hierfür besteht. Ethische Gesichtspunkte müssen nicht etwa von der Bibel abhängig gemacht werden, in der es beispielsweise heißt: „Ehe ich dich im Mutterleib bildete, habe ich dich erkannt, und bevor du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt; zum Propheten für die Völker habe ich dich bestimmt“ (Jeremia 1,5). Stattdessen ist es die Tugendhaftigkeit einer Gesellschaft, welche die Pflicht zur Rücksichtnahme einfordern kann, das Liebesspiel nicht nur als Abenteuer zu begreifen, sondern als potenziellen Ursprung für ein Mädchen oder einen Jungen. Überhöht sich unsere Spezies aufgrund ihrer sittlichen Entfernung von jeglicher Moral, verkommt der biologische und natürliche Prozess der zivilisatorischen Fortschreibung zu einem schlichten Tollhaus, der den Nährboden für individuelle Hybris und kollektiven Transhumanismus legt, ohne den Blick auf das große Ganze.