Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Disziplinarverfahren der Bundeswehr: Immunität von Brandenburger AfD-Abgeordnetem Gnauck aufgehoben“ (aus: „RBB24“ vom 24.04.2026)
Er hatte selbst seine eigene Fraktion darum gebeten, für die Aufhebung der Immunität zu stimmen. Der Bundestagsabgeordnete der AfD, Hannes Gnauck, sieht sich einem neuerlichen Anlauf der Bundeswehr ausgesetzt, in einem dienstrechtlichen Verfahren mögliche Konsequenzen dafür klären zu lassen, ob er im Zeitraum von 2014 bis 2021 als Soldat Verfehlungen begangen hat. Konkret geht es um ein Engagement in der damaligen Jugendorganisation der Alternative für Deutschland sowie Likes in sozialen Plattformen für Beiträge des Landesverbandes Brandenburg, des sogenannten „Flügels“ um Björn Höcke und der JA. Diese Zustimmung kam allerdings von seinem privaten Account, was den Anwurf nährt, hier könnte unverhältnismäßig und allein aus politischen Gründen gegen einen 34-Jährigen vorgegangen werden. Denn dass der Militärische Abschirmdienst bereits früh einen erkannten Extremisten in ihm sah, der zu wenig Verfassungstreue zeige, ist bezeichnend. Dass das gesamte Verfahren mittlerweile sechs Jahre andauert, bleibt nicht nur beispiellos, sondern schikanös. Die Armee tyrannisiert einen ihrer Angehörigen, obwohl sie nichts Handfestes einbringen könnte.
Die Bundeswehr lässt nicht locker: Da soll ein Exempel für alle Soldaten statuiert werden!
Nachdem das Truppendienstgericht Nord den weiteren Fortgang 2025 einstellte, gingen seine vermeintlichen Widersacher in Berufung. Deshalb der neue Anlauf, ein Drama in mittlerweile drei Akten aufrechtzuerhalten. Dass die Unterstützer des harten Umgangs mit dem Prenzlauer darauf verweisen, die Truppe müsse vor ihm geschützt werden, trägt despotische Züge. Es hat schon etwas von Niedertracht und Bösartigkeit, mit welcher Konsequenz ein sich objektiv keiner Schuld bewusst sein müssender Mandatar vor der Übermacht des Staates hergetrieben wird. Zwar ist der Verweis darauf legitim, dass er einen Eid auf das Grundgesetz geleistet hat und besonderen Pflichten unterliegt. Doch scheint er diesen tatsächlich nicht nachzukommen, weil er lediglich einen „Daumen hoch“ abgab? Wie viel Neutralität kann abverlangt werden, wo bleibt das Recht auf Meinungsfreiheit innerhalb und außerhalb der Kaserne? Kann der Zuspruch für eine nicht verbotene Partei und ihren Nachwuchs von einem weder offiziell noch amtlich anmutenden Profil auf „Facebook“ wirklich Sünde sein? Und steckt hinter dem ganzen Prozedere nicht eher eine abschreckende Wirkung, die auch dem Bürger als Mahnung dienen soll?
Die Fürsprache zum Land lässt sich nicht anhand von „Daumen hoch“ im Internet bemessen…
Immerhin ist die Atmosphäre in der Bundesrepublik mehr als gespalten. Während sich „die Guten“ für Denunziation und Meldestellen stark machen, Art. 5 nach ihren eigenen Vorstellungen definieren wollen, sorgt sich eine schweigende Mehrheit vor dem morgendlichen Besuch der Kavallerie. Ein Klima von Angst und Furcht durchzieht die Gesellschaft, was darf man eigentlich noch? Wer „jedient“ hat, tat dies nicht zuletzt als Zivilist. Und als solchem kann man ihm faktisch, laut Karlsruhe, kaum den Mund verbieten. Sollte am Ende tatsächlich eine Verwarnung, Geldbuße oder sogar die Entfernung aus dem Anstellungsverhältnis stehen, so wäre nicht nur ein Exempel statuiert, sondern Symboljustiz betrieben worden. Der Missbrauch der Verfassung für das Kleinhalten und Mundtotmachen stellt die klassische Praxis in autoritären Systemen dar. Gnauck selbst geht von einer endgültigen Beilegung der Angelegenheit aus. Völlig unabhängig davon ist die Frage zu stellen, ob man es den Gewalten durchgehen lassen kann, nicht nur Ruf und Leumund eines integren Charakters zerstören zu wollen. Sondern eine Doktrin zu verankern, die jegliche Kritik an Herrschern und Eliten zu einem Delikt macht.
Die Armee untersteht nicht dem Verfassungsschutz, sondern am Ende nur dem Souverän…
Sollte nicht der Gradmesser sein, ob sich ein Soldat für deutsche Interessen einsetzt? An diesem Willen mangelt es dem Verteidigungspolitiker wohl kaum. Seine Heimatliebe bekennt er regelmäßig, auch eine Ablehnung der freiheitlichen Ordnung ist keinesfalls erkennbar. Sich auf schlichte Etikettierungen der Behörden zu verlassen, die im Zweifel durch das Verwaltungsgericht in Köln einkassiert werden, demonstriert nicht nur das Maximum der Beliebigkeit. Sondern der Anschein verfestigt, wie ideologisch motiviert der Scheiterhaufen daherkommt, auf dem sinnbildlich die moderne Hexenverbrennung stattfindet. Hier wird ein überaus geradliniger, couragierter und gewissenhafter Kopf zur Schau gestellt, dem es nie an Treue, Zuverlässigkeit oder Verantwortungsbewusstsein fehlte. Dass er praktisch gedient hat, dieser Nation und seinen Menschen, muss das eigentliche Bewertungskriterium für sein Verhalten sein. Gesinnungsethische Moralkeulen, welche ausschließlich dem Zweck gewidmet wurden, die scheuklappenartige Perspektive „unserer Demokratie“ für verbindlich, richtig und ausschlaggebend zu erklären, sind ein Instrument der Hilflosigkeit, nicht der Stärke.








