Richterliche Klatsche für die Staatsanwaltschaft: Der deutliche Teilfreispruch von Daniel Halemba ist ein Denkzettel für die Anklagebehörde!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Urteil im Halemba-Prozess ist gefallen: AfD-Abgeordneter muss 30.400 Euro Geldstrafe zahlen“ (aus: „Mainpost“ vom 04.02.2026)

Die Causa hatte es in den Medien weit nach vorne geschafft, zahlreiche Journalistenkollegen zerrissen sich das Maul über den bayerischen AfD- Politiker Daniel Halemba. Der 24-jährige stand vor Gericht, weil ihm gleich mehrere Vergehen vorgeworfen wurden. Die Anklage umfasste vier wesentliche Straftaten, welche der heutige Landtagsabgeordnete bereits im Zeitraum ab 2022 begangen haben soll. Doch die Justiz in Würzburg folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft nur bedingt. Es kam zu einem teilweisen Freispruch, die restliche Verurteilung blieb im Ausmaß deutlich hinter dem zurück, was sich die Ermittlungsbehörde erhofft hatte. Nicht nachgewiesen werden konnte eine Volksverhetzung. 2022 soll auf der Geburtstagsfeier des Mandatars ein als rassistisch eingestuftes Lied abgespielt worden sein. Allerdings entpuppte sich die Beweislage als dünn, dass der Beschuldigte hierfür selbst verantwortlich gewesen ist. Obwohl man in seinem Zimmer einen vermeintlichen USB-Stick mit angeblichen Reden von Himmler und Goebbels fand, welcher als Hinweis auf rechtsextremistische Überzeugungen gilt, konnte nicht abschließend geklärt werden, wer die Vertonung in der Burschenschaft tatsächlich in Umlauf gebracht hat. Hier musste also der Grundsatz „In dubio pro reo“ zur Anwendung kommen.

Mehr Zweifel als Indizien, schlecht vorbereitete Ermittler, ein entlasteter Abgeordneter…

Text und Melodie waren online frei zugänglich, es fehlte an Zeugen, die hätten bescheinigen können, dass der aktuelle Wirtschaftsstudent eigens am Wiedergabegerät die Taste drückte. In einem weiteren Aspekt blieb die Indizienkette ebenfalls dürftig. Im Mai 2023 soll Halemba zusammen mit einem Mitangeklagten nachts an der Türe eines Anwalts laut geklopft haben, im Zusammenhang mit dem Parteiausschlussverfahren eines Kollegen. Sie forderten Einlass, zu Sachschäden kam es allerdings nicht. Trotzdem wurde eine versuchte Nötigung daraus konstruiert, doch die Substantiierung des Anwurfs gestaltete sich als derart simpel, dass auch hier eine Strafe ausschied. Explizit wurden Ermittlungslücken der Staatsanwaltschaft betont, gleich mehrfach erhoben die Richter den mahnenden Zeigefinger gegenüber der Exekutive, die wahrlich schlampig gearbeitet hatte, konnte sie Kausalitäten nicht nachweisen, kaum jemanden benennen, der tragfähige oder relevante Beobachtungen, Einschätzungen oder sachdienliche Hinweise hätte abgeben können. So blieb viel an Spekulation, Behauptung und Unterstellung. Doch darauf lässt sich keine Verurteilung gründen. Man schoss weit über das Ziel hinaus, nahm dabei billigend in Kauf, Leumund und Ruf des noch jungen Nachwuchspolitikers nachhaltig zu schädigen.

Nur in wenigen Punkten konnte sich die Anklage gegen das „In dubio pro reo“ durchsetzen…

Leichtfertigkeit warf das Gericht Halemba in den Bereichen vor, für die er zu insgesamt 160 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurde. 2022 flossen etwa 4.000 Euro aus dubiosen Online-Geschäften eines Bekannten über das Privatkonto des in Schlesien geborenen Wertheimers. Hierfür erhielt er eine kleine Provision. Trotzdem ließ Justitia auch deshalb Milde walten, weil neuerlich der Staatsanwaltschaft gravierende Versäumnisse bescheinigt werden mussten. Die Ermittlungsergebnisse diesbezüglich waren mangelhaft und unvollständig. Es ergab sich keine belastbare Argumentation, welche eine strafverschärfende Vorsätzlichkeit hätte konkretisieren können. Ein Urteil wurde darüber hinaus für eine gemeinschaftliche Nötigung gefällt. Im Oktober 2023, kurz nach einer Razzia in der Burschenschaft und vor der polizeilichen Zeugenaussage eines Mitstudenten, soll der Abgeordnete, zusammen mit einem weiteren Angeklagten, den Kommilitonen aufgesucht, aggressiv und bedrohlich auf ihn eingewirkt sowie ein Verhör simuliert haben. Das Zeugenverhalten wirkte in diesem Zusammenhang „peinlich“ bis ambivalent, weshalb die Richter den Vorgang als erwiesen betrachteten. Hierfür wurde eine Einsatzstrafe von 90 Tagessätzen in den Ring geworfen, nachvollziehbar und angemessen.

Die Staatsanwaltschaft war argumentativ blank, die Beweislage in jeglichem Belang dürftig…

Zieht man einen Schlussstrich unter den Fall, so bleibt zwar auf den ersten Blick eine Verurteilung, mit der Halemba bei Rechtskraft als vorbestraft gelten würde. Doch sehr viel wesentlicher waren die Ausführungen des Vorsitzenden, der die Staatsanwaltschaft massiv für ein ziemlich schlampiges, vielleicht sogar voreingenommenes, parteiisches und fachlich höchst defizitäres Ermittlungsgebaren rügte. Der Verdacht muss aufkommen, dass nicht unabhängig vorgegangen wurde, in alle Richtungen, mit Nachdruck und substantiell. Sondern unter der alleinigen Erwartung, eine möglichst aufgeplusterte Anklage zu präsentieren, um einen mit der Identitären Bewegung sympathisierenden Charakter durch den Schmutz ziehen zu können, welcher auch ansonsten reflexartig in eine Schublade gesteckt und auf offener Bühne an den Pranger gestellt wird. Deshalb muss zum jetzigen Augenblick noch einmal in den Mittelpunkt gerückt werden, dass das Urteil vor allem eine Klatsche für all seine politischen und rechtlichen Widersacher ist, weil am Ende sehr viel heiße Luft übrigblieb, nicht aber das Bild eines Kriminellen oder Verbrechers, dem man schwerste Delikte anhängen konnte. Er wurde in weiten Bereichen rehabilitiert, diese Erkenntnis sollte sich nunmehr auch gesellschaftlich durchsetzen.