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Der inflationäre Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit: Niemand ist zur Duldung einer multiethischen Gemeinschaft verdammt!

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Rassismus ist für Verfassungsschutz offenbar okay – aber nur, wenn er von links kommt“ (aus: WELT vom 11.05.2025)

Sie gehört zu den zentralen Vokabeln in der christlichen Lehre. Die biblische Nächstenliebe dient auch als Grundlage für die in unserer Verfassung verbriefte Menschenwürde, welcher wir vor allem aufgrund unserer Geschichte einen Absolutheitsstatus zusprechen, indem Artikel 1 mit der Ewigkeitsklausel versehen wurde. Doch überall dort, wo scheinbar ein Konsens über Unverrückbarkeiten herrscht, ist die Anfälligkeit für Interpretation und Missbrauch letztlich doch besonders hoch. Muss ich tatsächlich jeden anderen auf diesem Globus in die Arme schließen und ihn bei uns willkommen heißen, wenn ich dem gerecht werden will, was uns in diesen Tagen vor allem die sogenannten „Guten“ ins Stammbuch schreiben möchten? Eine völkisch-nationalistische Gesinnung sei anrüchig und verwerflich, vermag uns beispielsweise auch der Inlandsgeheimdienst zu suggerieren, wenn er eine hehre Ideologie kurzerhand im Gutachten zur AfD anprangert – ohne sich darüber bewusst und gewahr zu werden, dass es schon das Gleichnis des barmherzigen Samariters gewesen ist, welches die moralische Verpflichtung zur Solidarität auf den unmittelbaren Nachbarn in der Not beschränkte. Von einer Bringschuld lesen wir dort ebenso wenig wie von dem Aspekt, dass wir als kleine Lichter zur utopisch anmutenden Agape Gottes in ihrer Universalität gezwungen wären.

Gemäß der Heiligen Schrift hat jede Gruppe in der Schöpfung ihren Platz, an einem ihr zugestandenen Ort, ohne das Zugeständnis eines Anspruchs oder Rechts auf Invasion oder Expansion in tausende Kilometer entfernte Gefilde, die nicht als ihr Ursprungsgebiet gelten können. Wie leichtfertig geht heute der Begriff der Xenophobie gerade jenen über die Lippen, die mit sich und der persönlichen Biografie wenig anzufangen wissen, um im selben Atemzug darüber zu schwadronieren, das Ziel der Evolution sei Buntheit und Diversifizierung. Dabei ist das oftmals dem rechtsextremistischen Gedankengut zugeordnete Konstrukt und Ideal des Ethnopluralismus ausdrücklich nicht mit einer pauschalen Feindseligkeit gegenüber dem Fremden verbunden. Sondern es besagt lediglich, dass diese Welt nur dann funktionieren kann, beharren wir auf einer friedlichen Koexistenz der unterschiedlichen Spezien, die sich nicht auf Teufel komm raus deshalb vermischen, weil eine weiße Identität mit ihrer kolonialen und nationalsozialistischen Vergangenheit hadert, um sich gleichzeitig dem dunkleren Hautton als ein die Eigenständigkeit jeder Gemeinschaft verdeutlichenden Merkmal des Phänotyps zu unterjochen. Denn wozu wurden wir kollektiviert, sollte schließlich doch wieder eine lose Menge aller Individuen angedacht gewesen sein, in der Prägung keine Chance hat?

Gebündelt und gepaart mit schwindendem Selbstbewusstsein zur Souveränität, sind wir mittlerweile dazu übergegangen, uns vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den haltungsjournalistischen Leitmedien, NGOs, Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden, Sportclubs, Unternehmen, Prominenten und allen Gegnern der Alternative für Deutschland eintrichtern zu lassen, dass Rassismus nur gegenüber dem Schwarzen möglich sei. Dass wir in unseren Straßen, Parks und Fußgängerzonen, aber gerade auch auf dem afrikanischen Kontinent eine konsistente Diskriminierung des Europäischen erleben, spart man als Befund wohl deshalb aus, könnte andernfalls die Erzählung von multikultureller Harmonie in Milch und Honig irritiert werden. Verurteile, verachte oder verleumde ich den Unbekannten nicht allein aufgrund seiner geografischen Herkunft und zivilisatorischen Zugehörigkeit, kann mir auch keinesfalls abverlangt werden, Euphorie und Jubel zu zeigen, nimmt die illegale Migration auf den hiesigen Kontinent Ausmaße einer gigantischen Masseneinwanderung an, der nur jener Toleranz entgegenbringen dürfte, dem es an einem Gespür für den Erhalt und Fortbestand des angestammten Kreises mangelt. Es ist ein Totschlagargument, zu behaupten, ich würde Argwohn, Missgunst oder Hass gegenüber dem hegen, welchen ich nicht unbehelligt unsere Grenzen passieren lasse.

Die roten Roben in Karlsruhe haben immer wieder betont, dass das Grundgesetz nur dann tangiert wird, betrachten wir den Dritten als ein unwertiges Wesen. Eine legislative Ungleichbehandlung von In- und Ausländern ist hingegen zulässig, solange mit ihr nicht das Absprechen elementarer, lebensnotwendiger und existenzieller Bedürfnisse einhergeht, die allerdings weder auf unserem Boden befriedigt werden müssen, noch dazu führen dürfen, Unbeteiligte in eine Situation der sittlich korrekten Erpressung zu führen. Internationale Konventionen haben zwar die Befugnis formuliert, andernorts um Asyl ansuchen zu dürfen. Dass dieses am Ende auch gewährt wird, ist hingegen keine legitime Erwartung. Und so sollten wir uns nicht länger unter die Fuchtel derjenigen begeben, die uns mit dem Narrativ gängeln wollen, es fehle an ethischer Pflicht und Berufung, forderten wir eine konsequente Zurückweisung an den Schlagbäumen von Rosenheim bis Kiel, die Schließung der Scheunentore Europas, eine Reduktion von Sozialleistungen auf das Minimum von Brot, Bett und Seife oder das Implementieren einer Mentalität, in der nicht jeder als Hetzer oder Misanthrop gilt, welcher sich in hiesigen Fußgängerzonen für ein Erscheinungsbild ausspricht, das uns im Gros der Gegenüber wiedererkennen lässt, statt auch objektiv ein Aussätziger im eigenen Land zu sein.