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Die ewige Dankbarkeit des Verfassungsrichters a.D.: Voßkuhle redet sich bei AfD und Demokratie für „seine“ SPD um Kopf und Kragen…

Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Voßkuhle erklärt: ‚AfD will den Parlamentarismus westlicher Prägung abschaffen'“ (aus: „Apollo News“ vom 27.12.2025)

Oftmals hilft ein nachträglicher Blick zurück, um gewisse Entscheidungen von Menschen zu verstehen, die im entscheidenden Augenblick noch wenig Sinn gemacht haben. Manch ein Urteil unter dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Voßkuhle hatte für Furore gesorgt, weil es politisch gefärbt anmutete. Man erinnere sich beispielsweise an die Entscheidung zur Sukzessivadoption durch homosexuelle Paare, die Ermöglichung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, aber auch die Nichtannahme von bestimmten Fällen zur Wissenschaftsfreiheit und Hochschulsouveränität. Zwar erwiesen sich die Schiedssprüche in der Regel als argumentativ untermauert, hatten aber dennoch massive Kontroversen ausgelöst.

Sieht man diesen liberalen Tenor im Licht eines aktuellen Interviews, in welchem der Jurist aus dem Vollen schöpft, wenn er gegen die AfD ausholt, um zu betonen, dass „jede demokratische Partei sich fragen [muss], ob sie mit einer Partei kooperieren will, die die Demokratie abschaffen will – ob sie mit dem Teufel ins Bett geht“, muss man schon ernsthafte Zweifel hegen, ob der 62-Jährige jemals auf dem Boden des Grundgesetzes stand. Wer eine durch den Bürger legitimierten Opposition unterstellt, sie wolle den „Parlamentarismus westlicher Prägung“ abschaffen, ohne dafür auch nur den Ansatz eines Beleges vorweisen zu können, der macht sich nahezu einer verleumderischen Kampagne schuldig.

Auch der ehemalige Topjurist lässt es an Belegen für seine Behauptungen vermissen…

Hier mischt sich das frühere Oberhaupt der dritten Gewalt in das Tagesgeschehen ein, weil er die Alternative für Deutschland mit ihrem kritischen Duktus hinsichtlich regierender Eliten nicht angepasst sieht, dem System widerständig gegenüberstehend. Er fabuliert von einem Pluralismus, den er bei den „Blauen“ vermisse, aber selbst nicht sagen kann, an welcher Stelle genau die von ihm verstandene Vielfalt in der Verfassung zu finden ist. Er zeichnet das Bild eines Staates, das die Gründungsväter dieser Republik nicht gemeint haben können. Schließlich geht die Interpretation dessen, was sie einst als Leitlinien für unser Miteinander festlegten, mittlerweile dramatisch weit, um die eigentliche Prägung gänzlich zu verwässern.

Da scheint es fast beliebig und willkürlich, wie der Wertekanon als Fundament der Gemeinschaft ausgelegt wird. Voßkuhle bewegt sich zumindest entlang der üblen Nachrede, tangiert das Strafgesetzbuch, wenn er weit über die bloße Meinungsäußerung hinausgehende Einschätzungen abgibt, die eine Partei im schlechten Licht dastehen lässt, ihr die Legitimität abspricht, sie als Bedrohung für Grundrechte, Freiheit und Demokratie ausruft. Hier schimmern die eigenen Wurzeln desjenigen durch, der dank der SPD nach Südbaden geschickt wurde, um ihr möglicherweise bis heute dafür dankbar zu sein, beruflich einen gewaltigen Schritt gemacht zu haben. Hier rächt sich ein Webfehler der Wahl von Richtern durch das Parlament.

Wie sehr sich Voßkuhle auf die Seite der Parteiverbotsanhänger schlägt, ist gewissenlos!

Er springt in die Bresche, wenn es um die Debatte eines Verbots geht, holt bis nach Amerika aus, um autoritäre Regime zu brandmarken, in einer Hybris und Arroganz, die jenem gar nicht gut zu Gesicht stehen, der die Gelegenheit beim Schopfe packt, mit rechts abzurechnen. Persönliche Feindschaften gegenüber dem Konservativen, Probleme mit der weitreichenden Auslegung der Volksherrschaft, all das sind Anhaltspunkte dafür, dass der heutige Senatspräsident der Deutschen Nationalstiftung ein merkwürdiges Verhältnis zu wesentlichen Schutzaspekten der Gesellschaft pflegt. Er will eine Klarnamenpflicht im Internet, als ob wir in der analogen Welt mit Erkennungsschild durch die Fußgängerzonen laufen würden.

Sein Ehrgeiz, die AfD als Verräter abzustempeln, weil sie nicht die DNA der Toleranz verinnerlicht habe, also eine krude Interpretation des Asylwesens, das jedem Schicksalsgeplagten von diesem Globus Schutz und Unterschlupf bei uns gewährt, offenbart sich seinerseits als massive Beugung von Paragraphen und Normierungen, von dem wirklichen Ansinnen des Art. 16a GG spürt man bei Voßkuhles Erörterung kaum noch etwas. Der Professor der Universität Freiburg missbraucht stattdessen eine subjektive Deutung feststehender Regelungen für den Transport ideologischer Forderungen, er macht sich zum Verfechter des Programms von Grünen und Genossen, ist gänzlich abgerutscht in die Funktion eines abhängigen Sprachrohrs.