Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Wer entscheidet in Stuttgart mit? Fünf Landtagskandidaten stellen sich der SÜDKURIER-Wahlarena“ (aus: „Südkurier“ vom 04.02.2026)
Die Zeit vor einem Urnengang ist nicht nur für die Parteien herausfordernd. Sie bemühen sich darum, auf verschiedenen Kanälen und mit den unterschiedlichsten Instrumenten, den Souverän zu erreichen. Wesentlicher Multiplikator ihrer Botschaften sind dabei nicht zuletzt die Medien. Entsprechend kommt der vierten Gewalt, insbesondere in einer solchen Phase von Mobilisierung und Informationsverbreitung, maßgebliche Verantwortung zu. Sie kann unter Beweis stellen, wie ernst sie es mit dem grundgesetzlichen Anspruch der Chancengerechtigkeit nimmt, der auch im Pressekodex seinen Niederschlag findet. Dort heißt es unter Richtlinie 1.2: „Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört, dass die Presse in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt“. Man muss nicht besonders kritisch auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk blicken, um zu attestieren, dass zumindest er große Schwierigkeiten damit hat, dieses Ideal einzuhalten. Über das gesamte Jahr hinweg sind Talkrunden tendenziös besetzt, da fehlt es an der notwendigen Ausgewogenheit, wenn in Fußgängerzonen zufällig vorbeikommende Passanten ausgerechnet jene Meinung kundtun, die der linksgrüne Redakteur gerne hören möchte.
Nicht das Thematisieren von Affären ist anrüchig, sondern ihre einseitige Ausschlachtung…
Weshalb sollte es anders sein, wenn es um ein faires Abbild der Wettbewerber im Vorfeld einer Abstimmung geht? Mittlerweile sind es zahlreiche Fernsehsender und Zeitungen, die den berufsethischen Pflichten zuwider arbeiten, weil sie beispielsweise die AfD systematisch von einer objektiven Berichterstattung auslassen, allenfalls dann das Wort über sie ergreifen, wenn ein Skandal aufzieht. Und so ist aktuell nicht der Vorwurf zu machen, dass der Finger in die Wunde von Sachsen-Anhalt gelegt wird, wo es nach gültiger Definition der Vetternwirtschaft zu Filz und Kungelei gekommen sein dürfte, ohne dabei rechtliche Normierungen zu verletzen. Sondern wie fixiert Presseakteure in ihrer Beurteilung vorgehen. Über-Kreuz-Anstellungen von Familienmitgliedern des Landesvorstandes bei parteieigenen Mandataren sind nicht verboten, sollten sie auf tatsächlicher Leistung beruhen. Insofern gibt es keine juristischen Bedenken, sondern moralische Zweifel an der Integrität jener, die üblicherweise mit dem Finger auf andere zeigen, nach Ausreden suchen, stehen sie plötzlich selbst im Rampenlicht, gemauschelt zu haben. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund brachte seinen Vater bei einem befreundeten Abgeordneten unter. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Selbst beim Aufdecken von Skandalen und Krisen darf sich ein Journalist nicht festbeißen…
Und so trifft ihn der Anwurf nur bedingt, den der Kronzeuge Jan Wenzel Schmidt erhebt, welcher eigens zur sogenannten „Pokerrunde“ von Magdeburg gehörte, mit staatsanwaltlichen Ermittlungen konfrontiert ist, weil er in seinem Büro tatsächlich dubiose Beschäftigungsverhältnisse duldete. Allein deshalb wirkt er relativ glaubwürdig, wenn er über seine Erfahrungen mit einem Zirkel referiert, der zunehmend Macht angehäuft hat, sich radikalisierte, möglicherweise Privatfahrten als geschäftlich auswies. Er hat eine Menge auf dem Kerbholz, weshalb es einigermaßen unwahrscheinlich ist, dass er Dritte völlig ohne Grund belastet. Entsprechend bleibt Sorgfalt und Abstand geboten, wenn wir als Journalisten die Geschehnisse von vor Ort bewerten. Wie lange taugen wir als distanzierte Beobachter, wann ist die Schwelle überschritten, nicht mehr mit dem Prädikat der Unvoreingenommenheit punkten zu können? Um diese Frage zu beantworten, lohnt sich momentan ein Blick an den Bodensee. An einer Berufsschule in Radolfzell soll es zu Wählerbestechung gekommen sein. Denn auch das Ländle besetzt in Kürze seine Volksvertretung neu. Das Lokalblatt „Südkurier“ hatte umgehend einen Verdacht. Die zuständige Mitarbeiterin Anna-Maria Schneider lenkte den Fokus auf die AfD.
Eine bedenkliche Verdachtsberichterstattung hinterlässt den Eindruck von Parteilichkeit…
Obwohl die Ermittlungsbehörden unterstrichen, dass lediglich ein Anfangsverdacht bestehe, welcher in sämtliche Richtungen geht, um es nach presserechtlichen Bestimmungen eigentlich nicht zu erlauben, bereits mit einem potenziellen Täter in die Öffentlichkeit zu treten, verwies man auf anonyme und nicht näher benannte Zeugen, die bestätigt haben wollen, dass die Alternative für Deutschland für den versuchten Kauf von Stimmen verantwortlich sein soll. Doch kein konkreter Name, kein bestimmter Funktionär konnte genannt werden. Es blieb bei einer bloßen Behauptung, die den Charakter einer Verleumdung besitzt. Entsprechend erstattete der Kreisverband Anzeige, wurden doch maßgebliche Prinzipien und Regeln umgangen, wonach ein Mindestmaß an Beweisen vorliegen muss, um einen dezidierten Protagonisten an den Pranger stellen zu können. Die Unschuldsvermutung wurde schleifen gelassen, weshalb es kein Wunder ist, dass sich die Parteien nunmehr auch mit einem offenen Brief an den Verlag gewendet hat. Immerhin soll ausgerechnet jene Kollegin die große Arena der Direktkandidaten moderieren, die mit ihrer Art des Publizistischen unter Beweis gestellt hat, dass sie gänzlich ungeeignet erscheint, dieser Aufgabe vorbehaltlos nachzukommen.







