Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Berliner Urteil zur Geheimtreffen-Berichterstattung: ‚Die Correctiv-Geschichte ist jetzt doppelt versenkt'“ (aus: Cicero vom 15.04.2026)
Zwei Urteile, zwei unterschiedliche Einschätzungen? Noch immer ist das sogenannte Geheimtreffen vom Lehnitzsee in aller Munde. Auf der Zusammenkunft im brandenburgischen Idyll haben Politiker der AfD, der österreichische Aktivist Martin Sellner und Vertreter aus der Wirtschaft über die Zuwanderung nach Deutschland gesprochen. Und vor allem soll es um die Frage gegangen sein, wie und in welchem Umfang Abschiebungen aus der Bundesrepublik möglich sind. Das vermeintliche Recherchezentrum „Correctiv“ hatte sich daraufhin in einer Berichterstattung zu der Interpretation hinreißen lassen, im Rahmen der Debatte über das Remigrationskonzept des Identitären sei offen darüber gesprochen worden, im Zweifel auch deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln in die ursprüngliche Heimat rückführen zu wollen. Eine Welle der Empörung ging durch die Nation, Nichtregierungsorganisationen und die etablierten Parteien mobilisierten Massen vor das Brandenburger Tor, warnten vor der Alternative für Deutschland, malten Horrorszenarien möglicher Deportationen an die Wand, um sich letztlich an ihrer Propaganda und Agitation zu verschlucken.
Die Richter an Elbe und Spree sind sich einig: Es war keine Rede von „Deportationen“!
Denn mittlerweile haben gleich mehrere Gerichte entschieden. Da war es zunächst das LG Hamburg im Dezember 2025, welches die Klagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig als Teilnehmer der Veranstaltung umfänglich abwies. Im März 2026 folgte dann das LG Berlin II, welche der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy recht gab, wesentliche Teile der journalistischen Erzählung über den „Geheimplan gegen Deutschland“ für unzulässig erklärte. Aus dem zunächst wie ein Widerspruch wirkenden Auseinanderklaffen der beiden Entscheidungen machen aktuell Redakteure wie der ARD-Korrespondent im Hauptstadtstudio, Gabor Halasz, die schlichte Darstellung: „Fällt die Correctiv-Recherche zu Potsdam in sich zusammen? So einfach ist es nicht. Das Berliner Landgericht entscheidet, dass die Kernaussage nicht stimmt. Das Landgericht Hamburg sieht es anders. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Nichts ist also entschieden“. Zumindest schreibt er diesen Post auf der Plattform X. Doch man muss sich fragen, ob es nicht gerade einer Berufsklientel wie ihm zugemutet werden kann, die Begründungen der Juristen nicht nur vollständig zu verstehen, sondern sie wahrhaftig wiederzugeben.
Martin Sellner setzt auf gesetzgeberische Maßnahmen, um Integrationsdruck zu erzeugen…
Denn es besteht kein Zweifel, dass der Tenor hier wie da dem Grunde nach sehr ähnlich ist. Martin Sellner hat zu keinem Moment die rechtswidrige Ausweisung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gefordert. Selbst „Correctiv“ musste im Verlauf der Verhandlung eingestehen, das eine derartige Auslegung der eigenen Worte nicht der der Wirklichkeit entsprechen würde. Stattdessen ging es um legitimen Druck auf Personen, welche sich nicht integrieren und anpassen wollen. Weder um ein Umgehen der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, noch um eine Zwangsabschiebung unter Ignoranz der geltenden Gesetze. Stattdessen forderte er eine Politik der Leitkultur, Maßnahmen gegen eine zunehmende Islamisierung, das Erschweren von Parallelstrukturen. Sein Ziel sei demnach eine freiwillige Rückkehr jener, die sich nicht gänzlich kompatibel zeigen mit der gesellschaftlichen Ordnung und dem sittlichen Wertekanon im abendländischen Westen. Das Auswandern ohne eine unmittelbare staatliche Intervention, entlang dessen, was bereits möglich ist. Oder was die Legislative in ihrem breiten Gestaltungsspielraum an neuem Rahmen zu schaffen in der Lage wäre.
Eine unwahre Tatsachbehauptung, die man auch als Meinungsäußerung deuten kann…
Die Hamburger Roben sehen in der Auslegung, wie sie von „Correctiv“ betrieben wurde, eine zulässige Meinungsäußerung, denn dem Leser habe die Möglichkeit offen gestanden, zwischen redaktionellen Textpassagen und kommentierenden Teilen zu unterscheiden. Hingegen war man an der Spree deutlich strenger. Die dortigen Richter beurteilten entsprechende Passagen als Tatsachenbehauptung, die für den Laien und Konsumenten nicht erkennbar subjektiv oder spekulativ gehalten waren, sondern den Eindruck von Realität erweckten. Bei ihnen konnte der Anschein entstehen, die Teilnehmer von Potsdam hätten sich auf verfassungswidrige Maßnahmen verständigt. So ist nicht ausgeschlossen gewesen, dass die Öffentlichkeit von der Annahme ausgeht, im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD komme es zu Massenausbürgerungen. Doch diese Lesart ist unzulässig. Hieran gibt es keine Zweifel. Wer trotzdem erwägt, dieses Faktum zu relativieren, indem suggeriert wird, es stünden zwei vollkommen diametrale Urteilssprüche gegenüber, die einander ausschließen, verkennt trotz noch fehlender Rechtskraft, dass die einstige Deutung der aufgeschreckten Zivilgesellschaft schlichtweg falsch war.








